Seit dem 1. Februar 2014 gibt es für bargeldlose Zahlungen wie Überweisungen, Kartenzahlungen und Lastschriftverfahren das europäische Zahlungssystem SEPA. Das steht für Single Euro Payments Area, übersetzt einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum. Bisher konnten Privatkunden jedoch immer noch mit der Angabe von Kontonummer und Bankleitzahl Überweisungen vornehmen. Dies ändert sich ab dem 1. Februar 2016.
Bei der Einführung des SEPA-Verfahrens wurden die bisherigen Kontonummern und Bankleitzahlen durch eine internationale Bankkontonummer, die sogenannte IBAN (International Bank Account Number), ersetzt. Bei grenzüberschreitenden Zahlungen muss von juristischen Personen zudem eine weitere Kennzahl, nämlich der sogenannte BIC (Business Identifier Code), angegeben werden.
Was Sie ab dem 1. Februar beachten müssen
Während Unternehmer und Vereine bereits seit 1. August 2014 bei Lastschriften und Überweisungen das SEPA-Verfahren anwenden müssen, konnten Verbraucher noch bis zum 1. Februar 2016 die alte Zahlungsform nutzen. Ab diesem Zeitpunkt ist die Angabe der IBAN-Nummer auf einer Überweisung unerlässlich.
Übrigens: Schon lange werden auf den Kontoauszügen, aber auch auf vielen Bankkarten die jeweiligen IBAN-Nummern und BIC-Codes aufgeführt.
IBAN und BIC
Die IBAN, die alle nationalen Kontoangaben – in Deutschland die Kontonummer und Bankleitzahl – ersetzt, ist prinzipiell immer gleich aufgebaut, kann aber je nach Land unterschiedlich lang sein. In Deutschland hat die IBAN immer eine Länge von 22 Stellen. Sie besteht aus einem internationalen Teil, der sich aus einem Länderkennzeichen, in Deutschland dem Ländercode „DE“ und einer zweistelligen Prüfziffer zusammensetzt sowie einem nationalen Teil, der individuelle Kontodetails enthält – in Deutschland sind das die Bankleitzahl und die Kontonummer.
Das neue Zahlungssystem reduziert nach Expertenangaben das Risiko von Fehlüberweisungen, da mithilfe der Prüfzahl in der IBAN die ausführende Bank Zahlendreher als Schreibfehler identifizieren kann und entsprechende Zahlungen dann nicht mehr ausführt.
Der BIC ist ein international standardisierter Bank-Code, der mit der bisherigen Bankleitzahl in Deutschland vergleichbar ist. Mit dem BIC lassen sich Zahlungsdienstleister wie Bankinstitute weltweit eindeutig identifizieren. Der oftmals in Überweisungsformularen verwendete SWIFT-Code (Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication) ist nur eine andere Bezeichnung für den BIC. Private Kontoinhaber müssen den BIC nicht verwenden, er ist nur für Firmen und andere juristische Personen relevant.