Kennen Sie Ihre IBAN ?

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Seit dem 1. Februar 2014 gibt es für bargeldlose Zahlungen wie Überweisungen, Kartenzahlungen und Lastschriftverfahren das europäische Zahlungssystem SEPA. Das steht für Single Euro Payments Area, übersetzt einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum. Bisher konnten Privatkunden jedoch immer noch mit der Angabe von Kontonummer und Bankleitzahl Überweisungen vornehmen. Dies ändert sich ab dem 1. Februar 2016.

Bei der Einführung des SEPA-Verfahrens wurden die bisherigen Kontonummern und Bankleitzahlen durch eine internationale Bankkontonummer, die sogenannte IBAN (International Bank Account Number), ersetzt. Bei grenzüberschreitenden Zahlungen muss von juristischen Personen zudem eine weitere Kennzahl, nämlich der sogenannte BIC (Business Identifier Code), angegeben werden.

Was Sie ab dem 1. Februar beachten müssen

Während Unternehmer und Vereine bereits seit 1. August 2014 bei Lastschriften und Überweisungen das SEPA-Verfahren anwenden müssen, konnten Verbraucher noch bis zum 1. Februar 2016 die alte Zahlungsform nutzen. Ab diesem Zeitpunkt ist die Angabe der IBAN-Nummer auf einer Überweisung unerlässlich.

Übrigens: Schon lange werden auf den Kontoauszügen, aber auch auf vielen Bankkarten die jeweiligen IBAN-Nummern und BIC-Codes aufgeführt.

IBAN und BIC

Die IBAN, die alle nationalen Kontoangaben – in Deutschland die Kontonummer und Bankleitzahl – ersetzt, ist prinzipiell immer gleich aufgebaut, kann aber je nach Land unterschiedlich lang sein. In Deutschland hat die IBAN immer eine Länge von 22 Stellen. Sie besteht aus einem internationalen Teil, der sich aus einem Länderkennzeichen, in Deutschland dem Ländercode „DE“ und einer zweistelligen Prüfziffer zusammensetzt sowie einem nationalen Teil, der individuelle Kontodetails enthält – in Deutschland sind das die Bankleitzahl und die Kontonummer.

Das neue Zahlungssystem reduziert nach Expertenangaben das Risiko von Fehlüberweisungen, da mithilfe der Prüfzahl in der IBAN die ausführende Bank Zahlendreher als Schreibfehler identifizieren kann und entsprechende Zahlungen dann nicht mehr ausführt.

Der BIC ist ein international standardisierter Bank-Code, der mit der bisherigen Bankleitzahl in Deutschland vergleichbar ist. Mit dem BIC lassen sich Zahlungsdienstleister wie Bankinstitute weltweit eindeutig identifizieren. Der oftmals in Überweisungsformularen verwendete SWIFT-Code (Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication) ist nur eine andere Bezeichnung für den BIC. Private Kontoinhaber müssen den BIC nicht verwenden, er ist nur für Firmen und andere juristische Personen relevant.

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Erstinformation 

(Pflichtangaben gem. §15 Abs.1 der VersVemV und § 12 Abs.1 der FinVermV)

 

 

 

 

 

 

 

Name und Anschrift:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein , Feldberger Weg 14 , 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Status:

Immobilienmakler nach § 34 c GewO

Versicherungsmakler nach § 34 d Abs.1 GewO

Finanzanlagenvermittler nach § 34 f Abs.1 Satz 1 GewO

Immobiliendarlehnsvermittler gemäß § 34 i GewO

 

Zuständige Stellen:

IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover

Landkreis Hildesheim, Bischof-Jansen-Str. 31, 31134 Hildesheim

 

Registernummern im Vermittlerregister:

Immobiliendarlehnsvermittler – Register:                           D-W-133-MZLI-10

Versicherungsvermittler – Register:                                       D-0O8M-B6CZ1-52

Finanzanlagenvermittler – Register:                                       D-F-133-5KR4-64

 

Registerstelle des Vermittlerregisters:

Deutscher Industrie – und Handelskammertag e.V., Breite Str. 29, 10178 Berlin

Auskunft über Telefon: 030-30308-0      oder      www.vermittlerregister.org

 

Leistungsentgelt/Kosten für die Immobiliendarlehnsvermittlung:

Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehnsvermittlung vom Darlehnsgeber.

 

Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehnssumme, Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Er wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem sogenannten ESIS-Merkblatt mitgeteilt, das Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Wird das Leistungsentgelt vom Darlehnsgeber gezahlt, können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.

 

Produktauswahlpalette für die Tätigkeit als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler wird unabhängig tätig.

 

Informationen über Emmitenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden:

Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34 f Abs. 1 Satz 1 GewO zulässig ist.

 

Beratungsleistung als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler erbringt Beratungsleistungen

 

Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenberatung und – Vermittlung:

Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder – Vermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendung von Dritten, welche auch behalten werden dürfen.

Erstinformation                                                               Seite – 2 –

 

Versicherungsvermittlung Beratungsangebot:

Dem Kunden wird eine Beratung über den gewünschten Versicherungsschutz vor einer Vertragsvermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrages angeboten. Ob der Kunde eine Beratung gewünscht und erhalten hatte, ergibt sich aus der Beratungsdokumentation oder einer Beratungsverzichtserklärung des Kunden.

Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10 % an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10 %:

Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.

 

Information des Vermittlers über Vergütungen und Zuwendungen im Bereich der Versicherungsvermittlung:

Kostenfreie Beratung für den Kunden
Der Vermittler erhält für die Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Courtage von dem Produktanbieter -Versicherer. Der Kunde schuldet dem Vermittler keine gesonderte Vergütung.

 

 

Anschriften der Schlichtungsstellen:

Versicherungsombudsmann e.V. , Postfach 08 06 32 , 10006 Berlin
Tel.: 0800 3696000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 0800 3699000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Internet: www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung , Postfach 06 02 22 , 10052 Berlin
Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 030 20458931
Internet: www.pkv-ombudsmann.de , Online-Streitbeteiligung via EU ,  https://webgate.ec.europa.eu/odr

 

Immobiliendarlehnsvermittlung:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein, Feldberger Weg 14, 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

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Finanzanlagenvermittlung:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ), Graurheindorfer Str. 108,

53117 Bonn, www.bafin.de

 

Bausparkassen:

Ombudsfrau der privaten Bausparkassen, Postfach 30 30 97, 10730 Berlin, www.bausparkassen.de