Wie bei vielen Anlageformen kann es auch bei so genannten offenen Immobilienfonds zu Schwankungen in der Wertentwicklung kommen. Je nach Anlage kann man diese aussitzen – oder auf verbesserte Marktbedingungen setzen. Doch was passiert eigentlich, wenn der Initiator (oder Aufleger) eines derartigen Fonds diesen schließt und/oder abwickelt? Wie wirkt sich das zum Beispiel steuerlich aus?
Selbst bei den großen Anbietern der Branche kommt es zu Abwicklungen und Schließungen – das schürt natürlich die Unsicherheit deutscher Anleger. Viele Anleger überlegen, selbst die Initiative zu ergreifen und wollen aus ihrem entsprechenden Investment aussteigen. Dabei gilt es jedoch, sich vorab über relevante Fristen und Mechanismen zu informieren und eben auch steuerliche Aspekte hinsichtlich der individuellen Einkommenssituation zu berücksichtigen (Stichwort: Wurde der Fonds bereits vor Einführung der Abgeltungssteuer bespart?).
Weiterhin muss geprüft werden, ob es sich um inländische Immobilienobjekte handelt oder ob der Fonds international anlegt, weil dann zusätzliche Regelungen oder Steuerforderungen bestehen könnten bzw. entsprechende gesetzliche Vereinbarungen zwischen Deutschland und dem jeweiligen Staat gelten.
Lassen Sie sich deshalb bei allen Fragen rund um eine bestehende oder geplante Anlage in offenen Immobilienfonds oder anderen Spar- und Vorsorgevorhaben rechtzeitig und unabhängig beraten. Wir stehen Ihnen gern zur Seite!