Hausratversicherung – Was den Bundesbürgern wichtig ist

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Die Hausratversicherung erfreut sich bei Bundesbürgern großer Beliebtheit. Eine Umfrage hat nun gezeigt, welche Leistungen den Privatkunden besonders wichtig sind. Ein Blick in die Verträge ist hierbei unbedingte Pflicht, um vor negativen Überraschungen verschont zu bleiben!

 

Die Hausratversicherung zählt zu den am meisten verbreiteten Policen in Deutschland. Immerhin drei Viertel aller Haushalte sind entsprechend abgesichert, wie Erhebungen der Versicherungswirtschaft ergaben. Dies nicht ohne Grund, springen die Hausratversicherer doch ein, wenn die Wohnungseinrichtung durch Feuer, Wasser, Diebstahl oder Sturm- und Gewitterschäden zu Schaden kommt. Erstattet wird in der Regel der Wiederbeschaffungswert, also der Betrag, der für einen neuwertigen Ersatz der Einrichtung aufgebracht werden muss.

Diebstahlschutz und Ersatz bei Blitzschlag besonders gefragt

 

Das Marktforschungsunternehmen YouGov wollte für die Studie „Markteinblicke bei Privathaftpflicht- und Hausratversicherungen“ nun in Erfahrung bringen, welche Leistungen den Bundesbürgern in Hausrat-Policen besonders wichtig sind. An vorderster Stelle steht demnach der Diebstahlschutz: Ganze 73 Prozent der 1.235 Befragten benannten dieses Produktmerkmal als „äußerst wichtig“ oder „sehr wichtig“. Es folgt die Absicherung gegen Blitzschlag, Überspannungs- und Elementarschäden (69 Prozent) sowie die Absicherung von Wertsachen wie Bargeld oder Schmuck.

 

Bezüglich dieser Leistungen gibt es jedoch einiges zu beachten. Teure technische Geräte wie Fernseher oder Computer kommen oft nicht direkt durch den Blitzeinschlag zu Schaden, sondern durch die hohe Spannung, die sich infolge der Entladung über Kabel und Stromnetze ausbreitet. Hierfür zahlt der Versicherer nur, wenn die Leistung „Überspannungsschaden“ bzw. „Folgeschäden bei Blitzeinschlag“ explizit im Vertrag eingeschlossen ist.

 

Schlossänderungskosten nicht automatisch eingeschlossen

 

Auch hinsichtlich der Diebstahl-Leistungen lohnt ein Blick in die Verträge. Schlossänderungskosten an Wohnungstüren bzw. Eingangs- und Kellertüren erstatten einige Versicherer bis zu einer bestimmten Höchstsumme, andere hingegen gar nicht. Wurde ein Türschloss von Langfingern beschädigt, kann das schnell richtig ins Geld gehen, wenn die ganze Familie mit neuen Schlüsseln ausgestattet werden muss!

 

Auch für Einrichtungsgegenstände in Nebengebäuden oder Gartenlauben besteht nur Schutz, sofern sie als Versicherungsort im Vertrag definiert sind. Viele Versicherer leisten für alle Gebäude, die sich auf dem Grundstück der versicherten Wohnung befinden. Für Bruchschäden an Fenster- und Glasscheiben muss oft ein Aufpreis gezahlt werden („Glasversicherung“), etwa wenn der Dieb die Glastür des Balkons zerschlug, um sich Zugang zum Haus zu verschaffen.

 

Unterversicherungsverzicht – Wenn die Versicherungssumme falsch eingeschätzt wurde

 

Eine weitere Leistung, auf die es zu achten gilt, ist der sogenannte „Unterversicherungsverzicht“. Wenn der entstandene Schaden höher ist als die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme, kann der Versicherer die Entschädigung stark kürzen. Allerdings gilt dies nicht, wenn besagter Verzicht laut Vertrag vereinbart wurde. Dann beträgt die Versicherungssumme meist pauschal 650 Euro pro m².

 

Fahrräder sind in der Regel nur gegen Diebstahl abgesichert, wenn sie sich in der Wohnung oder in Gemeinschaftsräumen befinden. Für den Schutz außerhalb dieser Orte muss ein Fahrrad-Zusatzbaustein eingeschlossen werden, der mit einem Aufpreis einher geht. Alternativ bieten die Versicherer spezielle Fahrradversicherungen an.

 

Auch Wertgegenstände werden nur in begrenztem Umfang ersetzt, üblich sind 20 Prozent der Versicherungssumme. Auch hier ist ein Blick in den Vertrag unabdingbar, da für die jeweiligen Wertsachen individuelle Obergrenzen festgelegt sein können. Die Ersatzleistungen für Bargeld, Urkunden oder Sparbücher sind beispielsweise oft bei einem niedrigen vierstelligen Betrag gedeckelt. Ein Beratungsgespräch hilft, den passenden Schutz für die eigene Wohnung zu finden!

 

 

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Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Status:

Immobilienmakler nach § 34 c GewO

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Zuständige Stellen:

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Registernummern im Vermittlerregister:

Immobiliendarlehnsvermittler – Register:                           D-W-133-MZLI-10

Versicherungsvermittler – Register:                                       D-0O8M-B6CZ1-52

Finanzanlagenvermittler – Register:                                       D-F-133-5KR4-64

 

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Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehnsvermittlung vom Darlehnsgeber.

 

Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehnssumme, Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Er wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem sogenannten ESIS-Merkblatt mitgeteilt, das Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Wird das Leistungsentgelt vom Darlehnsgeber gezahlt, können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.

 

Produktauswahlpalette für die Tätigkeit als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler wird unabhängig tätig.

 

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Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenberatung und – Vermittlung:

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Erstinformation                                                               Seite – 2 –

 

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Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.

 

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Immobiliendarlehnsvermittlung:

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53117 Bonn, www.bafin.de

 

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