Innerhalb der vergangenen 5 Jahre stieg die Anzahl der Wohnungseinbrüche in Deutschland um 35 %. Insgesamt registrierten die Hausratversicherer 2014 rund 150.000 Einbrüche. Dies berichtet derEinbruch-Report 2015 (PDF), den der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) e. V. in der vergangenen Woche vorstellte.
Gerade in der Urlaubszeit ist erhöhte Vorsicht geboten. Leider gibt es keine Versicherung, die diesen ideellen Verlust ausgleichen kann. Zumindest den finanziellen Schaden aber ersetzt Ihre Hausratversicherung.Oft passiert es jedoch, dass man vergisst, einzelne Stücke bei der Schadenmeldung anzugeben. Auch der Wert mancher Objekte kann häufig nicht exakt benannt werden. Das erschwert die Schadenaufnahme und verzögert die Geldauszahlung.
Hier einige Tipps von Ihrem Versicherungsexperten, wie Sie zu einer schnellen und unkomplizierten Schadenregulierung beitragen können:
- Erstellen Sie eine Liste Ihrer Wertsachen und deponieren Sie diese an einem sicheren Ort. Sinnvoll ist es, das Verzeichnis außerhalb Ihres Hauses aufzubewahren, z. B. bei Freunden, Verwandten oder in einem Bankschließfach.
- Fotografieren Sie die gesamte Wohnung inklusive geöffneter Schränke und insbesondere Ihre wertvollen Gegenstände.
- Da der genaue Wert dadurch jedoch nicht erkennbar ist, genügen Fotos alleine nicht. Heben Sie daher beim Kauf besonderer Wertsachen den Rechnungsbeleg auf. Am besten übergeben Sie bei Vertragsabschluss dem Versicherer eine Kopie der Quittung. Ist kein Zahlungsbeleg mehr vorhanden, lassen Sie Ihre Wertsachen vom Juwelier bzw. einem Spezialisten schätzen und sich eine Expertise aushändigen.
- Es empfiehlt sich zudem, genaue Beschreibungen (Hersteller, Gerätetypen, Material, Maße, Nummerncodierung) von ausgewählten Einzelstücken anzufertigen.
Denken Sie bitte daran, einen Einbruch sofort nicht nur der Polizei, sondern auch Ihrer Versicherung zu melden. Wichtig ist, dass Sie eine Liste der gestohlenen Gegenstände vorlegen können.
Fast alle Haushaltsgegenstände sind über Ihre Hausratversicherung finanziell abgesichert. Für besondere Wertsachen wie Juwelen, Antiquitäten oder andere spezielle Kostbarkeiten sollten Sie zusätzlich eine Absicherung abschließen.