Versicherungsschutz im Ehrenamt

Immer mehr Bundesbürger übernehmen ein Ehrenamt. Rund 20 Millionen Ehrenamtliche sind laut Bundesfamilienministerium derzeit ehrenamtlich in Vereinen tätig, Tendenz steigend. Doch auch diese Menschen sollten sich Gedanken über den richtigen Versicherungsschutz machen.

 

Unfallversicherung

 

Grundsätzlich sind Ehrenamtliche durch die gesetzliche Unfallversicherung nach SGB VII geschützt. Allerdings gilt dies nicht für alle freiwilligen sozialen Tätigkeiten, weshalb die Bundesländer  zusätzliche Sammelverträge für ihre engagierten Bürger abschließen. Die Länder übernehmen dann auch die Beitragszahlungen. Ob und in welchem Umfang eine Absicherung besteht, sollte jeder vor Beginn seiner Tätigkeit in Erfahrung bringen. Auch über Vereine besteht oft eine entsprechende Unfallversicherung.

 

Laut SGB VII greift die gesetzliche Unfallversicherung bei Ehrenamtlichen bspw. in Rettungsunternehmen, im Bildungs- und Gesundheitswesen oder bei Freiwilligen, die wie Beschäftigte tätig sind. Manche Berufsgenossenschaften, die neben Unfallkassen die gesetzliche Unfallversicherung tragen, verlangen eine schriftliche Vereinbarung zwischen Einrichtung und Ehrenamtlichem, in der die ehrenamtlichen Tätigkeiten genau aufgeführt sind.

 

Wer als Ehrenamtlicher auf Nummer sicher gehen will, dem sei eine private Unfallversicherung angeraten. Denn sie gilt auch bei nicht unmittelbar ehrenamtlichen Tätigkeiten. Außerdem leistet sie unabhängig von einer gesetzlichen Unfallversicherung. Hier gilt es zu bedenken, dass der gesetzliche Unfallschutz nur einen Grundschutz bietet. Zusätzlich können Ehrenamtliche mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung vorbeugen, sollte die Verletzung so schwer sein, dass man aus seiner Arbeit ausscheiden muss.

 

Haftpflichtversicherung

 

Fügt man anderen Personen Schaden zu, muss man dafür geradestehen. Das gilt natürlich auch bei Ausübung eines Ehrenamtes. Dazu heißt es im Bürgerlichen Gesetzbuch: „Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines Anderen widerrechtlich verletzt, ist dem Anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“

 

In diesem Fall ist eine Haftpflichtversicherung unumgänglich, auch wenn sie nicht gesetzlich gefordert ist. Sie deckt Forderungen bei Verletzung oder Schädigung anderer durch den Ehrenamtlichen. Viele Vereine schließen für ihre Mitglieder eine Vereinshaftpflichtversicherung ab. Aber: Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz haftet der Ehrenamtliche im Zweifel selbst. In diesem Fall springt nicht die Organisation ein. So sollte man über eine private Haftpflichtversicherung geschützt sein.

 

Besonders heikel ist die Haftpflicht für Vorstandsmitglieder und Kassenwarte. Diese verwalten oft sechsstellige Beträge – und haften mit ihrem Privatvermögen, wenn etwas in die Hose geht. Fehler können dann schnell den persönlichen Ruin bedeuten. Deshalb sollte das Amt eines Kassenwarts oder Finanzverwalters nur ehrenamtlich ausgeübt werden, wenn der Verein eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abgeschlossen hat oder die Haftung bei Vermögensstreitigkeiten geklärt ist. Ein Beratungsgespräch schafft Aufklärung!

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Erstinformation 

(Pflichtangaben gem. §15 Abs.1 der VersVemV und § 12 Abs.1 der FinVermV)

 

 

 

 

 

 

 

Name und Anschrift:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein , Feldberger Weg 14 , 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Status:

Immobilienmakler nach § 34 c GewO

Versicherungsmakler nach § 34 d Abs.1 GewO

Finanzanlagenvermittler nach § 34 f Abs.1 Satz 1 GewO

Immobiliendarlehnsvermittler gemäß § 34 i GewO

 

Zuständige Stellen:

IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover

Landkreis Hildesheim, Bischof-Jansen-Str. 31, 31134 Hildesheim

 

Registernummern im Vermittlerregister:

Immobiliendarlehnsvermittler – Register:                           D-W-133-MZLI-10

Versicherungsvermittler – Register:                                       D-0O8M-B6CZ1-52

Finanzanlagenvermittler – Register:                                       D-F-133-5KR4-64

 

Registerstelle des Vermittlerregisters:

Deutscher Industrie – und Handelskammertag e.V., Breite Str. 29, 10178 Berlin

Auskunft über Telefon: 030-30308-0      oder      www.vermittlerregister.org

 

Leistungsentgelt/Kosten für die Immobiliendarlehnsvermittlung:

Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehnsvermittlung vom Darlehnsgeber.

 

Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehnssumme, Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Er wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem sogenannten ESIS-Merkblatt mitgeteilt, das Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Wird das Leistungsentgelt vom Darlehnsgeber gezahlt, können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.

 

Produktauswahlpalette für die Tätigkeit als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler wird unabhängig tätig.

 

Informationen über Emmitenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden:

Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34 f Abs. 1 Satz 1 GewO zulässig ist.

 

Beratungsleistung als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler erbringt Beratungsleistungen

 

Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenberatung und – Vermittlung:

Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder – Vermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendung von Dritten, welche auch behalten werden dürfen.

Erstinformation                                                               Seite – 2 –

 

Versicherungsvermittlung Beratungsangebot:

Dem Kunden wird eine Beratung über den gewünschten Versicherungsschutz vor einer Vertragsvermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrages angeboten. Ob der Kunde eine Beratung gewünscht und erhalten hatte, ergibt sich aus der Beratungsdokumentation oder einer Beratungsverzichtserklärung des Kunden.

Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10 % an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10 %:

Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.

 

Information des Vermittlers über Vergütungen und Zuwendungen im Bereich der Versicherungsvermittlung:

Kostenfreie Beratung für den Kunden
Der Vermittler erhält für die Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Courtage von dem Produktanbieter -Versicherer. Der Kunde schuldet dem Vermittler keine gesonderte Vergütung.

 

 

Anschriften der Schlichtungsstellen:

Versicherungsombudsmann e.V. , Postfach 08 06 32 , 10006 Berlin
Tel.: 0800 3696000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 0800 3699000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Internet: www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung , Postfach 06 02 22 , 10052 Berlin
Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 030 20458931
Internet: www.pkv-ombudsmann.de , Online-Streitbeteiligung via EU ,  https://webgate.ec.europa.eu/odr

 

Immobiliendarlehnsvermittlung:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein, Feldberger Weg 14, 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank, Postfach 11 12 32, 60047 Frankfurt am Main

 

Finanzanlagenvermittlung:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ), Graurheindorfer Str. 108,

53117 Bonn, www.bafin.de

 

Bausparkassen:

Ombudsfrau der privaten Bausparkassen, Postfach 30 30 97, 10730 Berlin, www.bausparkassen.de