Im Herbst steigt die Gefahr eines Wildunfalls

Kfz-Versicherung: Im Herbst ist die Gefahr besonders groß, als Autofahrer in einen Wildunfall verwickelt zu werden. Schutz bietet die Teilkaskoversicherung – allerdings nur, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Für eine Rundum-Absicherung muss hingegen eine Vollkasko abgeschlossen werden.

 

Herbstzeit ist Wildzeit! Beim Rotwild setzt die Brunftzeit ein, so dass sich so mancher stolze Hirsch auf die Suche nach einer Partnerin macht. Auch Fuchs, Dachs und Igel begeben sich auf Wanderschaft, weil der Essenstisch im Herbst nicht mehr so reich gedeckt ist. Damit wächst auch die Gefahr eines Wildunfalls. Sogar die Zeitumstellung trägt dazu bei, dass in dieser Jahreszeit mehr Tiere zu Schaden kommen. Viele Waldbewohner sind in der Dämmerung aktiv und streifen auf der Suche nach Nahrung umher: Genau dann, wenn im Herbst der Berufsverkehr einsetzt.

 

Die Zahlen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sind alarmierend. 258.000 Wildunfälle wurden im Jahr 2012 gezählt, Tendenz steigend. Mit einer Gesamtschadenssumme von 583 Millionen Euro ist der Wildunfall eine der häufigsten Schadensarten in der Kfz-Versicherung. Nur Glasbruchschäden verschlingen noch mehr Geld. Doch welche Versicherung zahlt, wenn ein Wildschaden zu beklagen ist?

 

Teilkasko bietet nur in bestimmten Fällen Schutz

 

In der Regel ist es für den Wildunfall ausreichend, eine Teilkasko abgeschlossen zu haben. Allerdings leistet diese für den entstandenen Schaden nur, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Zum einen muss das Auto beim Zusammenstoß mit dem Wild in Bewegung gewesen sein, zum anderen muss vom Tier eine „typische Gefahr“ ausgehen. Eine Formulierung, die viel Spielraum lässt. So seien tote Tiere auf der Fahrbahn nicht als „typische Wildgefahr“ einzustufen, urteilte das Oberlandesgericht München (Az: 10 U 4630/85).

 

Außerdem springt die Teilkaskoversicherung nicht bei jedem Zusammenstoß mit einem Tier ein. Für gewöhnlich werden nur Schäden ersetzt, die durch Haarwild verursacht werden: etwa Wildschweine, Hirsche, Rehe, Dachse oder Hasen. Bei einem Haustier, Vogel oder Eichhörnchen muss der Autofahrer hingegen den Schaden selbst zahlen, sofern es nicht anders im Versicherungsvertrag steht. Die etwas teurere Vollkaskoversicherung zahlt ungeachtet der Unfallursache – auch, wenn der Schaden selbst verursacht wurde, etwa durch ein Ausweichmanöver.

 

Richtiges Verhalten nach Wildunfall

 

Wer ein Tier versehentlich überfahren hat, sollte einige Dinge beachten, um nicht selbst zu Schaden zu kommen. Die Unfallstelle sollte entsprechend mit Warndreieck gesichert und möglichst die Polizei informiert werden. Auch das Tragen von Warnwesten ist sinnvoll! Tote Tiere wegen der Tollwutgefahr nicht mit bloßen Händen berühren. Der Kadaver sollte nur dann von der Straße befördert werden, wenn dies notwendig ist, um den nachfolgenden Verkehr nicht zu gefährden.

 

Auch verletzte Tiere sollten besser in Ruhe gelassen werden, können diese doch aggressiv reagieren. Schäden am Auto hält die Polizei für die Versicherung fest. Sie setzt sich in der Regel mit einem Jagdausübungsberechtigten in Verbindung, der sich um das verletzte Tier kümmert. Autofahrer sind auf der sicheren Seite, wenn sie sich von der Polizei oder vom Jagdpächter eine „Wildschadenbestätigung“ ausstellen lassen. Das Dokument erleichtert es, Ansprüche gegenüber der Versicherung durchzusetzen.

 

Die Versicherung ist unverzüglich zu informieren, damit die Ansprüche nicht verloren gehen und ein Sachverständiger rasch den Schaden prüfen kann. Die Unfallspuren sollten außerdem erst beseitigt werden, wenn die Versicherung die Gelegenheit hatte, das beschädigte Auto in Augenschein zu nehmen.

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