Nachsorge im Blickfeld
Im Mai 1999 wurde der „Tag gegen den Schlaganfall“ erstmals von der Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe ausgerufen. So soll über das Thema aufgeklärt werden und für vorbeugende Maßnahmen geworben werden. Nach Angaben der Stiftung erleiden jährlich etwa 200.000 Menschen in Deutschland
einen Schlaganfall. Ein Viertel der Patienten verstirbt während der ersten Wochen; etwa die Hälfte muss schwere Behinderungen hinnehmen.
Der diesjährige „Tag gegen den Schlaganfall“ richtet sein Augenmerk auf die Nachsorge. Zeitpunkt und Umfang einer Rehabilitationsmaßnahme wird meist vom Neurologen bestimmt.
Krankenkasse oder Rentenversicherungsträger übernehmen im Regelfall die Kosten. Ist unklar, wer die Kosten übernimmt, können Sozialdienst im Krankenhaus oder Servicestellen der Rehabilitationsträger weiterhelfen.
Schlaganfälle wirken sich unterschiedlich aus; das erfordert auch differenzierte Maßnahmen: kutrehabilitation, stationäre, teilstationäre oder ambulante Rehabilitation können nötig werden.
Diese Versicherungen können im Ernstfall nützlich sein:
Dread-Disease-Versicherung
Diese „Schwere-Krankheiten-Versicherung“ ist relativ jung auf dem deutschen Markt und stammt aus dem angelsächsischen Raum. Das Konzept: Tritt eine der versicherten Krankheitsfälle (z.B. Herzinfakt, Schlaganfall,
Krebs) ein, zahlt die Versicherung eine Einmalzahlung. Im Ernstfall steht dann eine Summe zur Verfügung, die z.B. für Umbauten am Haus oder Fahrzeug eingesetzt werden kann. Geeignet kann eine solche Absicherung vor allem für jene sein, die keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschliessen können (z.B. risikoreiche Berufsgruppe, Vorerkrankungen).
Pflegeversicherung
Etwa die Hälfte der Schlaganfall-Patienten trägt schwere Behinderungen davon. Die Pflegeversicherung übernimmt Kosten, um die Abläufe des täglichen Lebens (Körperpflege, Ernährung, Erhalt der Beweglichkeit, Hauswirtschaft) sicherzustellen.