Einheitliche Regelungen fürs Online-Shopping
Das Widerrufsrecht für online erworbene Artikel ist EU-weit vereinheitlicht worden. Für die Rückgabe von im Internet gekaufter Ware gibt es ab sofort eine 14-Tages-Frist. Neu ist allerdings, dass der Käufer den Grund dafür angeben muss. Es reicht nicht mehr – wie bisher – aus, das Paket kommentarlos zurückzusenden. Die Rückerstattung des Kaufpreises vom Verkäufer muss dann binnen zwei Wochen erfolgen.
Single European Payment Area (SEPA)
Seit 1. Februar gilt EU-weit das SEPA-System für Unternehmen und Vereine. Kontonummern werden durch die 22-stelligen IBAN-Nummern ersetzt. Bankleitzahlen werden mit der international gültigen BIC angegeben. Was zunächst nur Vereine und Unternehmen betrifft, wird 2016 für alle Bürger eingeführt. Sie sollten darauf achten, IBAN und BIC nur an vertrauenswürdige Stellen weiterzugeben, denn Betrüger könnten die Gunst der Stunde nutzen, um an Ihre Bankdaten zu gelangen.
Die Post hebt ihre Preise an
Die Post hat zum Jahreswechsel das Porto für Standardbriefe von 58 Cent auf 60 Centerhöht. Auch die Preise für diverse andere Versandarten haben sich geändert. NormaleEinschreiben werden beispielsweise um zehn Cent teurer. Eine der wenigen Konstanten: das 2 Kilo-Päckchen für 4,10 Euro.
Die gesetzliche Rentenversicherung
Ab 2025 können die gesamten Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung beim Finanzamt geltend gemacht werden. Bis dahin werden jährlich steigende Beiträge von der Steuer abgezogen. Im Jahr 2014 sind das bereits 78 Prozent, allerdings nur bis zu einer Obergrenze von 20.000 Euro bei Singles, beziehungsweise 40.000 Euro bei Paaren.
Änderungen bei der Pflegeversicherung
Im Laufe des Jahres, spätestens aber zum Jahresbeginn 2015 werden die Beiträge für die Pflegeversicherung um 0,3 Prozentpunkte steigen. Als Grund dafür wird die Gleichstellung von körperlich und geistig beeinträchtigten Menschen in der Pflege angegeben. Letztere waren hier bislang benachteiligt. Die Beitragserhöhung soll die durch die Änderung anfallenden Mehrkosten auffangen.
Punkte auf dem Konto
Zum 1. Mai 2014 wird sich das Punktesystem in Flensburg für Verkehrsverstöße ändern. Für ein Delikt im Straßenverkehr fallen dann höchstens nur noch drei Punktean, bislang waren es sieben. Anstatt wie bisher mit 18, wird Verkehrssündern dann schon mit acht Punkten der Führerschein entzogen. Dafür wird es leichter, die erhaltenen Punkte wieder los zu werden, denn ein neues Delikt hat keinen Einfluss mehr auf den Verjährungszeitraum der Vorherigen.
Sie sehen, es kommen einige Änderungen auf Sie zu. Wir wünschen Ihnen, dass 2014 viele positive Neuerungen für Sie bereithält.