Wenn der Beitrag in der privaten Krankenversicherung steigt

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Der November ist der Monat, in dem die privaten Krankenversicherungen ihren Kunden mitteilen, ob und wie sie die Beiträge im kommenden Jahr anpassen werden. Gerade ältere Versicherte gehen deshalb äußerst ungern zum Briefkasten, fürchten sie doch einen Bescheid über Beitragserhöhungen. Sind die Möglichkeiten auch nicht unbeschränkt, so können Betroffene doch etwas gegen höhere Beiträge tun.

 

Wer aufgrund von Beitragserhöhungen zu einem anderen Anbieter wechseln will, der hat bisher ein Problem. Nicht nur müssen unter Umständen neue Gesundheitsfragen beantwortet werden, so dass es gerade für ältere Versicherungsnehmer kaum möglich ist, einen günstigen Schutz zu ähnlichen Konditionen zu finden. Zudem können die angesparten Altersrückstellungen nicht mitgenommen werden: Dabei sollen gerade diese Rücklagen als Polster dienen, damit die Beiträge im Alter nicht zu stark steigen.

 

Wechsel zu einem günstigeren Tarif des Anbieters möglich

 

Doch es gibt ein Hintertürchen, um vielleicht doch die unliebsame Beitragsanpassung zu vermeiden. Seit dem Jahr 2009 haben nämlich Krankenversicherte das Recht, bei ihrem derzeitigen Anbieter in einen günstigeren Tarif zu wechseln, wenn dieser einen ähnlichen Leistungsumfang bereit hält. „Diese Möglichkeit räumt Paragraph 204 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) explizit ein“, erklärt Gerd Güssler, Geschäftsführer des Marktbeobachters KVpro. Eine neue Gesundheitsprüfung und gegebenenfalls einen Risikoaufschlag kann der Anbieter nur dann verlangen, wenn der wechselwillige Kunde nicht auf die Mehrleistungen besteht, die der günstigere Tarif beinhaltet.

 

Manche Versicherungen haben tatsächlich günstigere Tarife im Angebot, weil sie damit junge und gesunde Gutverdiener werben wollen. Doch die älteren Versicherten erfahren davon oftmals nichts. Das mag auch kaum verwundern. Wenn viele Senioren ihren bisherigen Tarif verlassen würden, müssen wiederum die Beiträge für die verbleibenden Versicherungsnehmer erhöht werden. Der Versicherer wird deshalb nicht für einen Tarifwechsel bei seinen eigenen Kunden werben.

 

Vor einem Tarifwechsel umfassend informieren!

 

In der Regel reicht eine pauschale Anfrage an die Versicherung nicht aus, um über Wechselmöglichkeiten informiert zu werden. Ob sich eine Tarifumstellung tatsächlich lohnt, kann man erst beurteilen, wenn man sich über die Altersrückstellung, Anrechnungsbetrag sowie Übertragungswert des bestehenden Tarifes informiert hat.

 

Wichtig ist dabei auch, ob der Tarif für Neukunden weiterhin zugänglich ist. Denn nur wenn neue Kunden aufgenommen werden, ist gewährleistet, dass zukünftig eine gute Mischung aus jungen und alten Versicherungsnehmern stattfindet. Die Überalterung eines Tarifs führt schnell zu steigenden Beiträgen.

 

Wechselwillige Patienten können sich an einen Versicherungsfachmann wenden und sollten sich vor Abschluss eines neuen Tarifs umfassend über die Vor- und Nachteile informieren. Mitunter ist es möglich, über die Vereinbarung eines Selbstbehaltes eine Beitragserhöhung abzuwenden.

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Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein , Feldberger Weg 14 , 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Status:

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Zuständige Stellen:

IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover

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Registernummern im Vermittlerregister:

Immobiliendarlehnsvermittler – Register:                           D-W-133-MZLI-10

Versicherungsvermittler – Register:                                       D-0O8M-B6CZ1-52

Finanzanlagenvermittler – Register:                                       D-F-133-5KR4-64

 

Registerstelle des Vermittlerregisters:

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Auskunft über Telefon: 030-30308-0      oder      www.vermittlerregister.org

 

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Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehnsvermittlung vom Darlehnsgeber.

 

Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehnssumme, Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Er wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem sogenannten ESIS-Merkblatt mitgeteilt, das Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Wird das Leistungsentgelt vom Darlehnsgeber gezahlt, können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.

 

Produktauswahlpalette für die Tätigkeit als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler wird unabhängig tätig.

 

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Beratungsleistung als Immobiliendarlehnsvermittler:

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Erstinformation                                                               Seite – 2 –

 

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Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.

 

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Kostenfreie Beratung für den Kunden
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Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung , Postfach 06 02 22 , 10052 Berlin
Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 030 20458931
Internet: www.pkv-ombudsmann.de , Online-Streitbeteiligung via EU ,  https://webgate.ec.europa.eu/odr

 

Immobiliendarlehnsvermittlung:

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Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

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Finanzanlagenvermittlung:

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53117 Bonn, www.bafin.de

 

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