Kritische Lebensereignisse können zur Schuldenfalle werden

Unverschuldet in die Schuldenfalle? Dies mag paradox klingen, ist es aber nicht. Denn die meisten Menschen überschulden sich nicht, weil sie über ihre Verhältnisse leben, sondern weil ein unvorhergesehenes Lebensereignis wie Arbeitslosigkeit oder Krankheit die finanzielle Planung auf den Kopf stellt.

 

Laut dem aktuellen „Überschuldungsreport 2013“ des Hamburger Instituts für Finanzdienstleistungen (IFF) sind unvorhergesehene Lebensereignisse die wichtigsten Ursache, warum Menschen sich verschulden. Mit Abstand der häufigste Auslöser ist der Verlust der Arbeit (29 Prozent) vor einer Scheidung oder Trennung vom Lebenspartner (13 Prozent), einer schweren Krankheit (10,2 Prozent) oder anderen krisenhaften Ereignissen. Lediglich 9,3 Prozent aller Fälle sind hingegen auf „übermäßigen Konsum“ zurückzuführen, wie die Tageszeitung „Welt“ berichtet. 

 

3,3 Millionen Haushalte verschuldet

 

Hochrechnungen zufolge sind derzeit 3,3 Millionen Haushalte in Deutschland überschuldet. Von Überschuldung spricht man dann, wenn die betroffenen Menschen nicht mehr ihre finanziellen Verpflichtungen bedienen können, ohne die eigene Grundversorgung zu gefährden. Mit anderen Worten: Es ist schlichtweg nicht genug Geld da, um die Miete zu zahlen, die Energierechnung zu begleichen oder Lebensmittel zu kaufen. Für Berater wie Peter Zwegat gibt es also immer gut zu tun. Durchschnittlich stehen die Betroffenen mit 34.932 Euro in der Kreide.

 

Was viele Menschen nicht wissen: Gerade die Nebenkosten wie Verzugszinsen und Inkassogebühren tragen dazu bei, dass sich die Schulden immer mehr summieren. Wenn ein Betroffener seine Schulden teilweise zurückzahlt, werden von den gezahlten Beiträgen zunächst Anwaltskosten und Verzugszinsen beglichen. Erst danach reduzieren sich die ursprünglichen Verbindlichkeiten. Dies ist insofern fatal, weil für die verbleibende Schuldenlast neue Strafzahlungen und Verzugszinsen fällig werden. Es ist ein Teufelskreis: Während man noch mit der Rückzahlung alter Zinsen beschäftigt ist, fallen bereits neue Zinsen an.

 

Dieses Phänomen nennen die Autoren der Studie „modernen Schuldenturm“, weil sich die Schulden durch Zinslast und Nebenkosten immer mehr aufbauschen. Laut Welt Online erhöhen sich die Forderungen durch die Verzugszinsen um durchschnittlich 10 Prozent, so dass im Schnitt allein 3.650 Euro an Zins gezahlt werden muss. Weitere 8 Prozent (rund 1.600 Euro) werden für die Eintreibung der Schulden fällig, etwa für Inkasso- und Gerichtskosten. Für die Betroffenen, die sowieso schon mit der Rückzahlung überfordert sind, ein hartes Brot.

 

Vorsorgen ist wichtig!

 

Um nicht selbst Opfer des Pleitegeiers zu werden, empfiehlt sich eine finanzielle Vorsorge für den Notfall. Denn krisenhafte Lebensereignisse stellen sich häufig plötzlich und unerwartet ein, so dass es meist schon zu spät ist, wenn man mit einer solchen Situation konfrontiert wird. Die Möglichkeiten, sein Geld anzulegen, sind vielfältig – Aktien, Immobilien, eine Lebensversicherung und vielfältige andere Vorsorgeformen bieten sich an.

 

Den dauerhaften Verlust der Arbeitskraft sichert eine Berufsunfähigkeitsversicherung finanziell ab. Der Versicherer zahlt dann eine monatliche Rente, wenn der Beruf nicht mehr wie bisher ausgeführt werden kann. Auch sogenannte „Schwere-Krankheiten-Versicherungen“ erfreuen sich in Deutschland zunehmender Beliebtheit. Hier erhält der Versicherte eine Einmalzahlung, wenn bei ihm eine genau im Versicherungsvertrag definierte Krankheit festgestellt wird.

 

Auch die Versicherungswirtschaft hat sich darauf eingestellt, dass bei den Kunden gelegentlich Ebbe im Portemonnaie herrscht. Viele Versicherer gestatten eine Auszeit von der Beitragszahlung, wenn der Versicherungsnehmer arbeitslos wird. Dann muss in der Regel für 12 bis 18 Monate kein Beitrag entrichtet werden. Ein Beratungsgespräch schafft Aufklärung!

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Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

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Finanzanlagenvermittler nach § 34 f Abs.1 Satz 1 GewO

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Zuständige Stellen:

IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover

Landkreis Hildesheim, Bischof-Jansen-Str. 31, 31134 Hildesheim

 

Registernummern im Vermittlerregister:

Immobiliendarlehnsvermittler – Register:                           D-W-133-MZLI-10

Versicherungsvermittler – Register:                                       D-0O8M-B6CZ1-52

Finanzanlagenvermittler – Register:                                       D-F-133-5KR4-64

 

Registerstelle des Vermittlerregisters:

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Auskunft über Telefon: 030-30308-0      oder      www.vermittlerregister.org

 

Leistungsentgelt/Kosten für die Immobiliendarlehnsvermittlung:

Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehnsvermittlung vom Darlehnsgeber.

 

Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehnssumme, Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Er wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem sogenannten ESIS-Merkblatt mitgeteilt, das Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Wird das Leistungsentgelt vom Darlehnsgeber gezahlt, können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.

 

Produktauswahlpalette für die Tätigkeit als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler wird unabhängig tätig.

 

Informationen über Emmitenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden:

Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34 f Abs. 1 Satz 1 GewO zulässig ist.

 

Beratungsleistung als Immobiliendarlehnsvermittler:

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Erstinformation                                                               Seite – 2 –

 

Versicherungsvermittlung Beratungsangebot:

Dem Kunden wird eine Beratung über den gewünschten Versicherungsschutz vor einer Vertragsvermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrages angeboten. Ob der Kunde eine Beratung gewünscht und erhalten hatte, ergibt sich aus der Beratungsdokumentation oder einer Beratungsverzichtserklärung des Kunden.

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Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.

 

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Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung , Postfach 06 02 22 , 10052 Berlin
Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 030 20458931
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53117 Bonn, www.bafin.de

 

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