Folgenden Änderungen treten zum 01.01.2016 in Kraft:
- Familienversicherung für Arbeitslosengeld II-Empfänger endet
- höhere Zusatzbeiträge bei der gesetzlichen Krankenversicherung
- neue Beitragsbemessungsgrenzen
- Ende des Höchstrechnungzinses bei Lebensversicherungen
- neue Höchstgrenze bei Vorsorgeaufwendungen
- neue Hartz IV-Eck-Regelsätze
- höheres Kindergeld
- Änderung beim Unterhalt
- Reformen im Bereich Wohnrecht
- Änderung bei Pfändungsfreigrenzen
- höherer Grundfreibetrag
- Freistellungsauftrag nur mit Steuer-ID
- Schnellere Auszahlung der Guthaben aufgrund der Einlagensicherung
- Statt Kontonummer und Bankleitzahl gilt nur noch die IBAN
- Jeder hat das Recht auf ein Girokonto
- Freibeträge beim Lohnsteuerabzug sind 2 Jahre gültig
- Besserer Pfändungschutz bei Darlehensaufnahme
- Reform des Bausparkassengesetzes
- Unterhaltszahlungen von der Steuer besser absetzbar
- Ohne Steuer-ID kein Kindergeld mehr
Falls Sie zu einem der oben genannten Themen nähere Informationen wünschen, stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.