Wie man Kunstwerke versichert

Kunstversicherungen springen ein, wenn Gemälde, Skulpturen & Co. beschädigt, zerstört oder gestohlen werden. Ganz günstig ist dieser Schutz aber nicht.

Tatort Munch-Museum in Oslo, mitten am Tag: Zwei bewaffnete Männer stürmen das Museum und reißen vor den Augen der Besucher die Meisterwerke „Der Schrei“ und „Madonna“ des Malers Edvard Munch von der Wand. Vor dem Gebäude wartet ein Komplize im schwarzen Audi, die Kunstdiebe entkommen. Ihr Beutewert: Rund 100 Millionen Euro. Versichert waren die Kunststücke nur gegen Feuer- und Wasserschäden – Diebstahl war in der Deckung nicht mit drin. Glück für das Museum: Die Polizei stellte die Werke bei einer Razzia zwei Jahre später sicher.

Für immer verloren sind rund 300 Skulpturen des Bildhauers Auguste Rodin. Sie gingen mit den Zwillingstürmen am Morgen des 11. September 2001 unter. Rund 30 Millionen Euro zahlte Axa Art Deutschland damals an den Anleihe-Händler Cantor Fitzgerald aus.

Privatsammlungen sind das Hauptgeschäftsfeld von Kunstversicherern wie Axa Art, Allianz, Gothaer, Hiscox und Co. Sie sind zwar auch zur Stelle, wenn Ausstellungen in Galerien und Museen versichert werden sollen, der Privatbereich ist aber das größere Segment. Das Marktpotenzial wird im unteren dreistelligen Millionenbereich eingeordnet.

Normale Hausrat reicht nicht

Mit einer normalen Hausratversicherung kommt man bei wertvollen Kunstwerken, Schmuck und Antiquitäten jedoch nicht weit. Sie bietet nur Versicherungsschutz bei Feuer, Leitungswasserschäden, Einbruchdiebstahl oder Vandalismus. Eine spezielle Kunstversicherung hingegen deckt über die Allgefahrendeckung alle denkbaren Schäden ab. Das heißt, die Versicherung zahlt auch wenn der Bruder die Mingvase umschmeißt oder der Versicherte den Diamantring der Ur-Ur-Oma verliert. Die Kunstgegenstände sind auch bei vorübergehenden Ortsveränderungen versichert. Zum Beispiel während Ausstellungen und den dabei anfallenden Transporten.

In der Regel muss die Versicherungssumme bei mindestens 100.000 Euro liegen, wenn es um einzelne Kunstgegenstände geht. Vor Ort schauen sich Mitarbeiter der Kunstversicherer, meist Kunsthistoriker mit Zusatzausbildung in Versicherungsdingen, die Kunstwerke an und bewerten sie. Gleichzeitig geben sie den Versicherten Tipps, etwa was die Sicherung, Beleuchtung oder Restaurierung der Objekte angeht. Dieser Kunstverstand hat seinen Preis. Bei einer Versicherungssumme von einer Million Euro liegt die Jahresprämie bei rund 2.500 Euro.

Individuelle Lösungen für jeden Kunstliebhaber

Axa Art bietet Kunstversicherungen sowohl für den Privatmann als auch für ganze Museen an. Für Privatleute versichert die Axa in der Basisversion Kunstgegenstände im Gesamtwert von 400.000 Euro. In der „Artplus“-Versicherung können vermögende Kunstliebhaber ihre Schätze auch individuell absichern. Ein Beratungs- und Bewertungsservice ist hier inklusive.

Wenn Kunstgegenstände in Museen stehen ist das Risiko durch die Besucher natürlich um einiges höher. Daher müssen Aussteller von kleineren Sammlungen mit einer Maximalversicherungssumme von 2,5 Millionen Euro eine Mindestprämie von 1.000 Euro leisten. Größere Ausstellungen im Wert von 50 Millionen Euro sind mit einer Mindestprämie von 5.000 Euro dabei. Die Museums-Versicherung sichert sowohl Bestandstücke als auch Leihgaben. Auch eine Terrorismusabdeckung und ein Ausstellungsausfall sind mit drin.

Liste für verschollene Werke

Im Preis von Kunstversicherungen enthalten ist meist auch eine Mitgliedschaft beim Art Loss Register (ALR) über den jeweiligen Versicherer. In die Datenbank tragen Versicherer, Museen, Galerien und Fahndungsexperten wie das Art Theft Team des FBI oder das Bundeskriminalamt verloren gegangene oder gestohlene Kunstwerke ein. Ziel ist es verschollene Kunstobjekte schneller wiederzufinden. Aktuell listet das Register rund 300.000 Objekte auf. Bei jeder Auktion gleichen die Art-Loss- Experten ihre Datenbank mit den angebotenen Kunstwerken ab. Seit 1991 konnten so Werke im Wert von 230 Millionen Euro wiedergefunden werden.

Auch bei der Allianz-Gruppe hat dieses System funktioniert. Ende der siebziger Jahre wurde in den USA ein Gemälde von Edouard Manet gestohlen. Das Bild war bei der Allianz-Tochter Fireman’s Fund versichert, die den damaligen Wert des Bildes, etwa 200.000 Dollar, ersetzte. 20 Jahre danach tauchte das gestohlene Bild bei einer Auktion in Florida wieder auf. Das Art Loss Register identifizierte das Gemälde als gestohlen und meldete das dem Fireman’s Fund. Die Tochter des verstorbenen Eigentümers musste daraufhin zwar die 200.000 Dollar zurückzahlen, konnte aber trotzdem zufrieden sein. Denn der wiedergefundene Manet war inzwischen etwa eine Million Dollar wert.

 

Erstinformation 

(Pflichtangaben gem. §15 Abs.1 der VersVemV und § 12 Abs.1 der FinVermV)

 

 

 

 

 

 

 

Name und Anschrift:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein , Feldberger Weg 14 , 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Status:

Immobilienmakler nach § 34 c GewO

Versicherungsmakler nach § 34 d Abs.1 GewO

Finanzanlagenvermittler nach § 34 f Abs.1 Satz 1 GewO

Immobiliendarlehnsvermittler gemäß § 34 i GewO

 

Zuständige Stellen:

IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover

Landkreis Hildesheim, Bischof-Jansen-Str. 31, 31134 Hildesheim

 

Registernummern im Vermittlerregister:

Immobiliendarlehnsvermittler – Register:                           D-W-133-MZLI-10

Versicherungsvermittler – Register:                                       D-0O8M-B6CZ1-52

Finanzanlagenvermittler – Register:                                       D-F-133-5KR4-64

 

Registerstelle des Vermittlerregisters:

Deutscher Industrie – und Handelskammertag e.V., Breite Str. 29, 10178 Berlin

Auskunft über Telefon: 030-30308-0      oder      www.vermittlerregister.org

 

Leistungsentgelt/Kosten für die Immobiliendarlehnsvermittlung:

Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehnsvermittlung vom Darlehnsgeber.

 

Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehnssumme, Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Er wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem sogenannten ESIS-Merkblatt mitgeteilt, das Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Wird das Leistungsentgelt vom Darlehnsgeber gezahlt, können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.

 

Produktauswahlpalette für die Tätigkeit als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler wird unabhängig tätig.

 

Informationen über Emmitenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden:

Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34 f Abs. 1 Satz 1 GewO zulässig ist.

 

Beratungsleistung als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler erbringt Beratungsleistungen

 

Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenberatung und – Vermittlung:

Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder – Vermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendung von Dritten, welche auch behalten werden dürfen.

Erstinformation                                                               Seite – 2 –

 

Versicherungsvermittlung Beratungsangebot:

Dem Kunden wird eine Beratung über den gewünschten Versicherungsschutz vor einer Vertragsvermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrages angeboten. Ob der Kunde eine Beratung gewünscht und erhalten hatte, ergibt sich aus der Beratungsdokumentation oder einer Beratungsverzichtserklärung des Kunden.

Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10 % an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10 %:

Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.

 

Information des Vermittlers über Vergütungen und Zuwendungen im Bereich der Versicherungsvermittlung:

Kostenfreie Beratung für den Kunden
Der Vermittler erhält für die Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Courtage von dem Produktanbieter -Versicherer. Der Kunde schuldet dem Vermittler keine gesonderte Vergütung.

 

 

Anschriften der Schlichtungsstellen:

Versicherungsombudsmann e.V. , Postfach 08 06 32 , 10006 Berlin
Tel.: 0800 3696000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 0800 3699000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Internet: www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung , Postfach 06 02 22 , 10052 Berlin
Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 030 20458931
Internet: www.pkv-ombudsmann.de , Online-Streitbeteiligung via EU ,  https://webgate.ec.europa.eu/odr

 

Immobiliendarlehnsvermittlung:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein, Feldberger Weg 14, 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank, Postfach 11 12 32, 60047 Frankfurt am Main

 

Finanzanlagenvermittlung:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ), Graurheindorfer Str. 108,

53117 Bonn, www.bafin.de

 

Bausparkassen:

Ombudsfrau der privaten Bausparkassen, Postfach 30 30 97, 10730 Berlin, www.bausparkassen.de