Die spektakulärsten Kunstraube

Isabella Stewart Gardner Museum, Boston, 18. März 1990

Zwei als Polizisten verkleidete Diebe verschaffen sich mitten in der Nacht Zutritt zum Museum und klauen 13 Kunstwerke, unter anderem von Rembrandt und Degas. Beutewert: Rund 222 Millionen Euro. Bis heute sind die Bilder verschollen.

Van Gogh Museum, Amsterdam, 14. Juli 1991

Bewaffnete Täter brechen nachts in das Museum ein, setzen die Alarmanlage außer Gefecht und stehlen in aller Seelenruhe 20 Bilder des Meisters, darunter das berühmte „Selbstbildnis mit Staffelei“. Beutewert: 430 Millionen Euro. Pech für die Diebe: Ihr Fluchtauto hat eine Reifenpanne, die Räuber fliehen, die Kunst bleibt im Wagen.

Kunsthalle Schirn, Frankfurt, 28. Juli 1994

Die Kunsträuber lassen sich in der Kunsthalle einschließen, überwältigen den Nachtwächter. Drei Gemälde schrauben sie von der Wand: „Licht und Farbe“ sowie „Schatten und Dunkelheit“ von William Turner und „Nebelschwaden“ von Caspar David Friedrich. Beutewert: 40 Millionen Euro. Die Londoner Tate Gallery, die die Turner-Bilder nach Frankfurt ausgeliehen hatte, zahlte 5 Millionen Euro Lösegeld und bekam die Kunstwerke zurück. Auch der Friedrich konnte auf diese Weise zurückgeholt werden.

Sammlung E.G. Bührle, Zürich, 10. Februar 2008

Maskierte Räuber stürmen am helllichten Tag in das kleine Museum, halten den Besuchern Waffen an den Kopf, zwingen sie zu Boden. Vier Gemälde der Künstler van Gogh, Monet, Degas und Cézanne nehmen sie mit. Beutewert: Rund 115 Millionen Euro. Die Bilder „Blühende Kastanienzweige“ von van Gogh und „Mohnblumen bei Vétheuil“ von Monet finden Passanten kurze Zeit später in einem verlassenen Wagen. Von Degas’ „Ludovic Lepic und seine Töchter“ und Cézannes „Der Knabe mit der roten Weste“ fehlt nach wie vor jede Spur.

 

Erstinformation 

(Pflichtangaben gem. §15 Abs.1 der VersVemV und § 12 Abs.1 der FinVermV)

 

 

 

 

 

 

 

Name und Anschrift:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein , Feldberger Weg 14 , 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Status:

Immobilienmakler nach § 34 c GewO

Versicherungsmakler nach § 34 d Abs.1 GewO

Finanzanlagenvermittler nach § 34 f Abs.1 Satz 1 GewO

Immobiliendarlehnsvermittler gemäß § 34 i GewO

 

Zuständige Stellen:

IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover

Landkreis Hildesheim, Bischof-Jansen-Str. 31, 31134 Hildesheim

 

Registernummern im Vermittlerregister:

Immobiliendarlehnsvermittler – Register:                           D-W-133-MZLI-10

Versicherungsvermittler – Register:                                       D-0O8M-B6CZ1-52

Finanzanlagenvermittler – Register:                                       D-F-133-5KR4-64

 

Registerstelle des Vermittlerregisters:

Deutscher Industrie – und Handelskammertag e.V., Breite Str. 29, 10178 Berlin

Auskunft über Telefon: 030-30308-0      oder      www.vermittlerregister.org

 

Leistungsentgelt/Kosten für die Immobiliendarlehnsvermittlung:

Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehnsvermittlung vom Darlehnsgeber.

 

Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehnssumme, Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Er wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem sogenannten ESIS-Merkblatt mitgeteilt, das Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Wird das Leistungsentgelt vom Darlehnsgeber gezahlt, können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.

 

Produktauswahlpalette für die Tätigkeit als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler wird unabhängig tätig.

 

Informationen über Emmitenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden:

Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34 f Abs. 1 Satz 1 GewO zulässig ist.

 

Beratungsleistung als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler erbringt Beratungsleistungen

 

Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenberatung und – Vermittlung:

Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder – Vermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendung von Dritten, welche auch behalten werden dürfen.

Erstinformation                                                               Seite – 2 –

 

Versicherungsvermittlung Beratungsangebot:

Dem Kunden wird eine Beratung über den gewünschten Versicherungsschutz vor einer Vertragsvermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrages angeboten. Ob der Kunde eine Beratung gewünscht und erhalten hatte, ergibt sich aus der Beratungsdokumentation oder einer Beratungsverzichtserklärung des Kunden.

Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10 % an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10 %:

Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.

 

Information des Vermittlers über Vergütungen und Zuwendungen im Bereich der Versicherungsvermittlung:

Kostenfreie Beratung für den Kunden
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Anschriften der Schlichtungsstellen:

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Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung , Postfach 06 02 22 , 10052 Berlin
Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 030 20458931
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Finanzanlagenvermittlung:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ), Graurheindorfer Str. 108,

53117 Bonn, www.bafin.de

 

Bausparkassen:

Ombudsfrau der privaten Bausparkassen, Postfach 30 30 97, 10730 Berlin, www.bausparkassen.de