In Zeiten zunehmender Infektionsrisiken sollte im Rahmen einer Unfallversicherung auf einen umfassenden Versicherungsschutz geachtet werden. Denn immer wieder kommt es – auch hierzulande – zu entsprechenden Krankheitsfällen, die mit aufwändiger Behandlung und Komplikationen einhergehen können.
Dabei trifft nicht nur das Sprichwort zu, wenn einer eine Reise tut, so kann er was erzählen – eben auch in Bezug auf spezielle Infektionskrankheiten wie Gelbfieber oder Malaria. Mittlerweile haben es die kleinen Plagegeister auch in unsere Breitengrade geschafft. So reist beispielsweise die asiatische Tigermücke, die mit ihrem Stich das Dengue-Virus überträgt, in alten Autoreifen ein, die aus Asien zum Recycling in Europa verschifft werden. Dadurch sind bereits Fälle von Denguefieber in Italien, Belgien, Frankreich und auf Madeira aufgetreten.
Doch wie sieht es dann mit dem Versicherungsschutz aus, falls einmal etwas “Schlimmeres” daraus wird?
Schaut man in die entsprechenden Versicherungsbedingungen, wird man meist überall fündig: nur die üblichen Infektionsrisiken – zum Beispiel eine Hirnhautentzündung nach einem Zeckenbiss – zählen bei den führenden Unfallversicherern als versicherte Standards.
Wissen Sie, dass beispielsweise Erkrankungen wie Denguefieber und Malaria oder zum Beispiel auch die Vogel- und Schweinegrippe außen vor bleiben? Oder, andersherum gefragt, was würden Sie dazu sagen, wenn es doch einen Tarif gibt, der sein Bedingungswerk entsprechend erweitert hat und diese Krankheiten zu den versicherten Risiken zählt ?
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