Der Bundesgerichtshof ( BGH ) hat gestern entschieden, das Kunden von Banken die unzulässig verlangten Bearbeitungsgebühren bei Ratenkrediten zurückfordern können. Hierbei geht es auch um die Verträge die vor 2011 geschlossen wurden.
Diese Forderungen sind nicht verjährt. Allerdings ist hier auch schnelles handeln erforderlich, denn das Urteil gilt für zehn Jahre rückwirkend.
BGH – Urteil ( Az. XI ZR 348/13 und XI ZR 17/14 )
Wer also in den Jahren 2004 bis heute bei einem Kreditinstitut ein Ratenkredit beantragt hat und dafür eine Bearbeitungsgebühr entrichten musste, kann Diese nun zurückfordern. Mustertexte für ein Anschreiben finden Sie auf den Seiten der Stiftung Warentest.
Eile ist geboten !