Kinder – sicher zu Hause!

Am 10. Juni wird der nationale Kindersicherheitstag begangen. Grund genug, über die Sicherheit der Kleinen nachzudenken. Denn was viele nicht wissen: Die meisten Unfälle bei Kindern unter sechs Jahren passieren nicht etwa auf der Straße oder dem Spielplatz, sondern in den eigenen vier Wänden.

 

„In der eigenen Wohnung kann den Kindern nichts passieren“ – dieser Irrglaube wird immer noch vielen Eltern zum Verhängnis. Laut Unfallstatistik der Bundesarbeitsgemeinschaft Mehr Sicherheit für Kinder e.V. verunglücken pro Jahr circa 256.000 Kinder unter sechs Jahren in den eigenen vier Wänden. Ärgerlich ist dies auch deshalb, weil viele der Unfälle vermeidbar wären, wenn die Eltern mehr Vorsicht walten ließen.

 

Rutschen, Stoßen, Fallen

 

Gefahrenquellen für Kleinkinder sind in Haus und Wohnung viele vorhanden. Damit die Kinder nicht auf glatten Böden ausrutschen, sollten harte Bodenmaterialien abgedämpft werden. Auch frei liegende Teppiche können sich als Gefahr entpuppen – sie sind potentielle Stolper- und Rutschfallen, weshalb sie mit einer rutschfesten Unterlage versehen werden sollten. Glastüren werden sicherer, wenn sie in Sichthöhe des Kindes mit Schutzaufklebern versehen sind und eine Splitterschutzfolie erhalten.

 

Auch Putzmittel und Chemikalien gehören nicht in Kinderhände. Die Giftinformationszentren in Deutschland dokumentierten in 2011 rund 107.000 Vergiftungsfälle von Kindern unter 14 Jahren. Allzweckreiniger und Weichspüler haben bunte Verpackungen und duften nach Früchten, weshalb Kinder sie schnell mit Leckereien und Säften verwechseln. Ein abschließbarer Schrank und kindersichere Verschlüsse schaffen hier Abhilfe.

 

Viele Kinder verletzen sich beim Sturz vom Wickeltisch, weil sie für kurze Zeit unbeaufsichtigt gelassen werden. Oftmals sind schwere Kopfverletzungen und Gehirnerschütterungen die Folge. Wenn Eltern für kurze Zeit weg müssen, weil etwa das Telefon klingelt, dann ist es besser das Kind mitzunehmen. Ein stabiler Wickeltisch mit hohen Seitenrändern sorgt zusätzlich für Sicherheit.

 

Kleinteile bedeuten Erstickungsgefahr 

 

Für Säuglinge ist Ersticken die häufigste unfallbedingte Todesursache. Im Jahr 2011 erstickten 17 Jungen und sechs Mädchen im Säuglingsalter sowie jeweils weitere neun Jungen und neun Mädchen im Alter von ein bis vier Jahren. Sechs Jungen und ein Mädchen erstickten 2011 in ihrem Bettchen.

 

Kinder nehmen in den ersten Jahren alles in den Mund, was sie zwischen die Finger bekommen: Auf diese Weise erkunden sie ihre Umwelt und lernen. Deshalb sollten Kleinteile wie z.B. Münzen, Knopfbatterien und Erdnüsse nicht in der Wohnung herumliegen. Auch Kissen und Decken sollten bei Säuglingen nicht im Bettchen verwendet werden. Stattdessen empfiehlt sich ein kindgerechter Schlafsack oder -beutel.

 

Kinder gegen Unfallschäden absichern

 

Wer sein Kind gegen die Folge schwerer Unfälle absichern will, hat die Wahl zwischen einer Unfall- und Invaliditätsversicherung. In der Regel ist es möglich, Kinder in die Unfallversicherungsverträge der Eltern mit aufzunehmen. Sehr viel häufiger als Unfälle führen aber schwere Krankheiten zur dauerhaften Schädigungen bei Kindern.

 

Eine Unfallversicherung wird in der Regel nur dann zahlen, wenn die Beeinträchtigung des Kindes tatsächlich aus einem Unfall resultiert. Hingegen ist mit einer Invaliditätsversicherung die Ursache für die Behinderung kein ausschlaggebender Punkt. Sobald das Versorgungsamt eine Invalidität von 50% feststellt, erhält das Kind bei den besten Anbietern eine monatliche Rente von bis zu 1.000 Euro zugesprochen.

 

 

Erstinformation 

(Pflichtangaben gem. §15 Abs.1 der VersVemV und § 12 Abs.1 der FinVermV)

 

 

 

 

 

 

 

Name und Anschrift:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein , Feldberger Weg 14 , 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Status:

Immobilienmakler nach § 34 c GewO

Versicherungsmakler nach § 34 d Abs.1 GewO

Finanzanlagenvermittler nach § 34 f Abs.1 Satz 1 GewO

Immobiliendarlehnsvermittler gemäß § 34 i GewO

 

Zuständige Stellen:

IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover

Landkreis Hildesheim, Bischof-Jansen-Str. 31, 31134 Hildesheim

 

Registernummern im Vermittlerregister:

Immobiliendarlehnsvermittler – Register:                           D-W-133-MZLI-10

Versicherungsvermittler – Register:                                       D-0O8M-B6CZ1-52

Finanzanlagenvermittler – Register:                                       D-F-133-5KR4-64

 

Registerstelle des Vermittlerregisters:

Deutscher Industrie – und Handelskammertag e.V., Breite Str. 29, 10178 Berlin

Auskunft über Telefon: 030-30308-0      oder      www.vermittlerregister.org

 

Leistungsentgelt/Kosten für die Immobiliendarlehnsvermittlung:

Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehnsvermittlung vom Darlehnsgeber.

 

Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehnssumme, Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Er wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem sogenannten ESIS-Merkblatt mitgeteilt, das Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Wird das Leistungsentgelt vom Darlehnsgeber gezahlt, können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.

 

Produktauswahlpalette für die Tätigkeit als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler wird unabhängig tätig.

 

Informationen über Emmitenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden:

Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34 f Abs. 1 Satz 1 GewO zulässig ist.

 

Beratungsleistung als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler erbringt Beratungsleistungen

 

Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenberatung und – Vermittlung:

Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder – Vermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendung von Dritten, welche auch behalten werden dürfen.

Erstinformation                                                               Seite – 2 –

 

Versicherungsvermittlung Beratungsangebot:

Dem Kunden wird eine Beratung über den gewünschten Versicherungsschutz vor einer Vertragsvermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrages angeboten. Ob der Kunde eine Beratung gewünscht und erhalten hatte, ergibt sich aus der Beratungsdokumentation oder einer Beratungsverzichtserklärung des Kunden.

Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10 % an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10 %:

Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.

 

Information des Vermittlers über Vergütungen und Zuwendungen im Bereich der Versicherungsvermittlung:

Kostenfreie Beratung für den Kunden
Der Vermittler erhält für die Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Courtage von dem Produktanbieter -Versicherer. Der Kunde schuldet dem Vermittler keine gesonderte Vergütung.

 

 

Anschriften der Schlichtungsstellen:

Versicherungsombudsmann e.V. , Postfach 08 06 32 , 10006 Berlin
Tel.: 0800 3696000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 0800 3699000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Internet: www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung , Postfach 06 02 22 , 10052 Berlin
Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 030 20458931
Internet: www.pkv-ombudsmann.de , Online-Streitbeteiligung via EU ,  https://webgate.ec.europa.eu/odr

 

Immobiliendarlehnsvermittlung:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein, Feldberger Weg 14, 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank, Postfach 11 12 32, 60047 Frankfurt am Main

 

Finanzanlagenvermittlung:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ), Graurheindorfer Str. 108,

53117 Bonn, www.bafin.de

 

Bausparkassen:

Ombudsfrau der privaten Bausparkassen, Postfach 30 30 97, 10730 Berlin, www.bausparkassen.de