Weniger Verkehrsunfälle in 2013 – aber trotzdem deutlich zu viel!

Im ersten Quartal 2013 ereigneten sich auf den deutschen Straßen weniger Unfälle als im Vorjahr. Sowohl die Zahl der Verletzen ging zurück (-15,1 Prozent) als auch die Zahl der Verkehrstoten (-19,4 Prozent). Der Rückgang sei vor allem dem Wetter zu verdanken, berichtet die Unfallforschung der Versicherer (UVD).

 

Die Gesamtzahl der Unfälle bis Ende März 2013 war nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) zwar um 1,4 Prozent niedriger als in den ersten drei Monaten 2012. Aber trotzdem krachte es noch viel zu oft auf deutschen Straßen. Insgesamt registrierte die Polizei rund 556.200 Unfälle, davon 52.400 mit verletzten Personen und rund 503.700 Unfälle ausschließlich mit einem Sachschaden. Besonders traurig: 619 Personen mussten im ersten Quartal 2013 ihr Leben im Straßenverkehr lassen.

 

Der leichte Rückgang bei den Unfallzahlen ist aber nur zum Teil damit zu erklären, dass die Verkehrsteilnehmer rücksichtsvoller fahren oder sich die Technik der Autos verbessert hat. Der Grund ist viel einfacher: Wegen des schlechten Wetters besonders im Februar und März ließen viele Fahrer ihr Fahrzeug in der Garage und nutzten stattdessen öffentliche Verkehrsmittel. Speziell den Motorradfahrern vermieste das schlechte Wetter die Spritztour ins Grüne – sie sind durch Unfälle besonders gefährdet.

 

Eine Jahresprognose für 2013 lasse sich jedoch noch nicht abgeben. „Wird der Sommer schön und hält sich der Winter mit Eis und Schnee zurück, können die Unfallzahlen auch wieder steigen“, sagte Siegfried Brockmann von der Unfallforschung der Versicherer (UDV). Deshalb müssten alle Maßnahmen, die der Verkehrssicherheit dienen, weiterhin konsequent verfolgt werden.

 

Mit einer Unfall- und Haftpflichtversicherung vorbeugen!

 

Gegen die Unfallgefahr kann natürlich jeder Verkehrsteilnehmer selbst etwas tun. Rücksichtsvolles und vorausschauendes Fahren sind bei jeder Jahreszeit und Witterung die beste Vorsorgemaßnahme. Zudem schützt eine Unfallversicherung vor den finanziellen Folgen einer Verletzung – etwa wenn der Wagen von der Fahrbahn abkommt und der Fahrer dabei einen bleibenden Schaden davonträgt.

 

Dass Verkehrsteilnehmer durch eine Haftpflichtversicherung geschützt sind, sollte sowieso selbstverständlich sein. Und zwar nicht nur bei der Nutzung von Fahrzeugen, die einen Haftpflichtschutz explizit vorschreiben. Auch für Radfahrer oder Fußgänger empfiehlt es sich, eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen.

 

Eine Privathaftpflicht zahlt den Schaden, wenn etwa ein Radfahrer aus Versehen eine fremde Person anrempelt, diese stürzt und bleibende Schäden davon trägt – schnell sieht sich der Radler mit sechsstelligen Schadensersatzforderungen konfrontiert. Oder wenn ein Fußgänger unachtsam auf die Straße tritt, ein PKW ausweichen muss und der Fahrer dabei schwere Verletzungen davonträgt. Hier heißt das Motto: Vorbeugen ist besser als zahlen!

 

Erstinformation 

(Pflichtangaben gem. §15 Abs.1 der VersVemV und § 12 Abs.1 der FinVermV)

 

 

 

 

 

 

 

Name und Anschrift:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein , Feldberger Weg 14 , 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Status:

Immobilienmakler nach § 34 c GewO

Versicherungsmakler nach § 34 d Abs.1 GewO

Finanzanlagenvermittler nach § 34 f Abs.1 Satz 1 GewO

Immobiliendarlehnsvermittler gemäß § 34 i GewO

 

Zuständige Stellen:

IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover

Landkreis Hildesheim, Bischof-Jansen-Str. 31, 31134 Hildesheim

 

Registernummern im Vermittlerregister:

Immobiliendarlehnsvermittler – Register:                           D-W-133-MZLI-10

Versicherungsvermittler – Register:                                       D-0O8M-B6CZ1-52

Finanzanlagenvermittler – Register:                                       D-F-133-5KR4-64

 

Registerstelle des Vermittlerregisters:

Deutscher Industrie – und Handelskammertag e.V., Breite Str. 29, 10178 Berlin

Auskunft über Telefon: 030-30308-0      oder      www.vermittlerregister.org

 

Leistungsentgelt/Kosten für die Immobiliendarlehnsvermittlung:

Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehnsvermittlung vom Darlehnsgeber.

 

Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehnssumme, Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Er wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem sogenannten ESIS-Merkblatt mitgeteilt, das Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Wird das Leistungsentgelt vom Darlehnsgeber gezahlt, können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.

 

Produktauswahlpalette für die Tätigkeit als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler wird unabhängig tätig.

 

Informationen über Emmitenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden:

Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34 f Abs. 1 Satz 1 GewO zulässig ist.

 

Beratungsleistung als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler erbringt Beratungsleistungen

 

Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenberatung und – Vermittlung:

Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder – Vermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendung von Dritten, welche auch behalten werden dürfen.

Erstinformation                                                               Seite – 2 –

 

Versicherungsvermittlung Beratungsangebot:

Dem Kunden wird eine Beratung über den gewünschten Versicherungsschutz vor einer Vertragsvermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrages angeboten. Ob der Kunde eine Beratung gewünscht und erhalten hatte, ergibt sich aus der Beratungsdokumentation oder einer Beratungsverzichtserklärung des Kunden.

Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10 % an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10 %:

Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.

 

Information des Vermittlers über Vergütungen und Zuwendungen im Bereich der Versicherungsvermittlung:

Kostenfreie Beratung für den Kunden
Der Vermittler erhält für die Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Courtage von dem Produktanbieter -Versicherer. Der Kunde schuldet dem Vermittler keine gesonderte Vergütung.

 

 

Anschriften der Schlichtungsstellen:

Versicherungsombudsmann e.V. , Postfach 08 06 32 , 10006 Berlin
Tel.: 0800 3696000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 0800 3699000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Internet: www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung , Postfach 06 02 22 , 10052 Berlin
Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 030 20458931
Internet: www.pkv-ombudsmann.de , Online-Streitbeteiligung via EU ,  https://webgate.ec.europa.eu/odr

 

Immobiliendarlehnsvermittlung:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein, Feldberger Weg 14, 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank, Postfach 11 12 32, 60047 Frankfurt am Main

 

Finanzanlagenvermittlung:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ), Graurheindorfer Str. 108,

53117 Bonn, www.bafin.de

 

Bausparkassen:

Ombudsfrau der privaten Bausparkassen, Postfach 30 30 97, 10730 Berlin, www.bausparkassen.de