Der „Pflege-Bahr“ kommt

Einstieg in die private, kapitalgedeckte Pflegeversicherung, dazu steigt der Beitragssatz

Der Bundestag hat am Freitag die Pflegereform ab 2013 beschlossen. Neben Verbesserungen für Demenzkranke ist die Einführung einer staatlich geförderten privaten Zusatzversicherung vorgesehen. Mit fünf Euro ist der Staat dabei, wenn sich Volljährige zu einer privaten Pflegezusatzversicherung entschließen, die mindestens zehn Euro Monatsprämie kostet und im Pflegefall der Stufe 3 mindestens 600 Euro als Monatsbetrag auszahlt. Nach rot-grüner „Riester-Rente“ soll es nun auch „Pflege-Bahr“ der schwarz-gelben Koalition geben.

Zusätzliche Absicherung des Pflegerisikos

Der Bundestag hat am 29. Juni 2012 in zweiter und dritter Lesung das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz beschlossen. Es sieht verschiedene Leistungsverbesserungen vor. Zu den wichtigsten gehört, dass Demenzkranke vom 1. Januar 2013 an höhere Leistungen erhalten werden.

  • Menschen ohne Pflegestufe (Pflegestufe 0) werden künftig neben den bisherigen monatlichen Leistungen von 100 Euro bzw. bei hohem Betreuungsaufwand 200 Euro ein monatliches Pflegegeld von 120 Euro im Monat bekommen. Als Pflegesachleistung stehen bis zu 225 Euro im Monat zu.
  • Pflegebedürftige in der Pflegestufe 1 erhalten monatlich 305 Euro (bisher 235 Euro) oder als Pflegesachleistung monatlich bis zu 665 Euro (bisher: 450 Euro).
  • In der Pflegestufe 2 erhöht sich das Pflegegeld von jetzt 440 Euro im Monat künftig auf 525 Euro. Als Pflegesachleistung werden in der Pflegestufe 2 ab 1. Januar 2013 monatlich bis zu 1.250 Euro gezahlt (bisher: 1.100 Euro).
  • Des weiteren wird künftig auch die Betreuung Pflegebedürftiger in Wohngruppen mit monatlich 200 Euro je Pflegebedürftigen gefördert.

 

Kapitalgedeckte Säule der Pflegeversicherung

Um die zusätzlichen Leistungen der Pflegeversicherung finanzieren zu können, erhöht sich der Beitragssatz zum 1. Januar 2013 um 0,1 Beitragssatzpunkte, und zwar von 1,95 Prozent auf 2,05 Prozent beziehungsweise für Kinderlose über 23 Jahre von 2,2 Prozent auf 2,3 Prozent. Dadurch verfügt die soziale Pflegeversicherung über zusätzliche Beitragseinnahmen von jährlich rund 1,1 Milliarden Euro.

Zudem ist ab dem 1. Januar 2013 der Einstieg in die private, kapitalgedeckte Pflegeversicherung als zusätzliche Absicherung zur sozialen Pflegeversicherung beschlossen worden. Die Zahl der Pflegebedürftigen wird sich nach Expertenmeinung in den nächsten zehn Jahren von jetzt rund 2,4 Millionen auf dann mehr als vier Millionen Menschen fast verdoppeln. Damit steigt das finanzielle Risiko der Versicherten, die anfallenden Kosten in einem Pflegeheim aus der eigenen Tasche zu finanzieren. Die soziale Pflegeversicherung zahlt beispielsweise zurzeit für die vollstationäre Unterbringung einer pflegebedürftigen Person in der Pflegestufe 3 im Monat 1.550 Euro. Die monatlichen Unterbringungskosten im Pflegeheim sind aber rund doppelt so hoch, können auch noch höher sein.

Vor diesem Hintergrund soll der Einstieg in eine kapitalgedeckte Säule der Pflegeversicherung das finanzielle Pflegerisiko abmildern.

Geforderte Mindestbedingungen

Danach erhalten Volljährige, die eine private Pflegevorsorge treffen, einen staatlichen Prämienzuschuss (anstelle eines steuerlichen Vorteils wie bei der Riester-Rente) von monatlich fünf Euro. Dieser ist unabhängig vom Einkommen des Betroffenen. Voraussetzung ist allerdings, dass die monatliche Prämie der privaten Pflegeversicherung mindestens zehn Euro beträgt und dass als Gegenleistung der Privatversicherung in der Pflegestufe 3 mindestens 600 Euro im Monat zur Verfügung stehen. Frühestens können Leistungen nach einer fünfjährigen Mindestversicherungszeit mit entsprechender Prämienzahlung bezogen werden.

100 Millionen Euro vom Bund

Für den jährlichen Prämienzuschuss sollen im Bundeshaushalt 100 Millionen Euro eingestellt werden. Das würde für etwa 1,7 Millionen Verträge reichen. Zurzeit haben bereits rund 1,8 Millionen Personen eine private Pflegeversicherung abgeschlossen. Da über deren Vertragsbedingungen keine gesammelten Daten vorliegen, werden die Altverträge vermutlich nur dann gefördert werden können, wenn sie die Mindestbedingungen für die Neuverträge erfüllen. Die Leistungen der Pflegezusatzversicherung sind als Ergänzung, nicht als Entlastung zu den Leistungen der sozialen Pflegeversicherung zu verstehen.

Privatversicherer dürfen keinen ablehnen

Die Privatversicherer dürfen keinen Antragsteller aus gesundheitlichen oder Altersgründen ablehnen. Auch sind keine Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse erlaubt.

Diese Vorgaben werden natürlich die Höhe der versicherungsmathematisch benötigten Prämie beeinflussen. Als Faustregel gilt: Je später eine Versicherung beginnt, desto teurer wird sie. Nach jetzigen Beispielsrechnungen soll eine private Pflegezusatzversicherung einem 45-jährigen Mann rund 40 Euro, einer gleichaltrigen Frau rund 55 Euro im Monat kosten. Sind die Versicherten schon zehn Jahre älter, fallen etwa 55 Euro Monatsprämien beim Mann und etwa 70 Euro bei einer Frau an.

 

 

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