Viele Haushaltshilfen illegal beschäftigt!

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Laut einer aktuellen Umfrage beschäftigt fast jeder zehnte Haushalt in Deutschland illegal Haushaltshilfen. Das ist nicht ohne Risiko: Wer als Arbeitgeber Schwarzarbeit unterstützt, riskiert ein Bußgeld bis zu 5.000 Euro und muss bei einem Unfall der Hilfskraft die Behandlungskosten zahlen.

 

Sie bügeln und putzen, mähen den Rasen oder passen auf Kinder auf: Aus vielen deutschen Haushalten sind Haushaltshilfen nicht mehr wegzudenken. Doch viele dieser fleißigen Helfer sind illegal angestellt. Wie die Tageszeitung „Welt“ heute mit Berufung auf eine Studie im Auftrag der Minijob-Zentrale berichtet, hat jeder zehnte Haushalt schon einmal eine Hilfskraft illegal beschäftigt.

 

Die Gründe für das Fehlverhalten sind sehr vielfältig. Der Studie zufolge gaben 23 Prozent der Befragten an, die Haushaltshilfe selbst wolle nicht angemeldet werden. 11 Prozent der Schwarzarbeitgeber wollten Geld sparen, 15 Prozent fanden die Anmeldung bei der zuständigen Minijobzentrale zu kompliziert und 14 Prozent wussten nicht einmal, dass Haushaltshilfen überhaupt angemeldet werden müssen. Nur 5 Prozent der Befragten plagte deshalb ein schlechtes Gewissen.

 

Schwarzarbeiter genießen keinen Unfallschutz

 

Traurig sind die Ergebnisse schon deshalb, weil von einer Anmeldung der Haushaltshilfe bei der Minijobzentrale sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer profitieren können. Denn Minijobs in Privathaushalten sind eine besondere Form der Beschäftigung, die vom Staat gefördert wird. So kann der Arbeitgeber die Kosten für die Haushaltshilfe beim Finanzamt geltend machen.

 

Auch gilt es zu bedenken, dass Schwarzarbeiter keinerlei Unfall- und Krankenschutz genießen. Dabei wird die Gefahr von Unfällen im Haushalt stark unterschätzt. Rund 2,73 Millionen Menschen verletzen sich jedes Jahr im Haushalt, etwa wenn sie zum Fensterputzen auf eine Leiter steigen oder auf einem frisch gewischten Fußboden ausrutschen. Haushaltshilfen sind von dieser Verletzungsgefahr nicht ausgeschlossen!

 

Kommt es zu einem Unfall der illegal beschäftigten Haushaltshilfe, so muss der Arbeitgeber – also in diesem Fall die Familie, die eine Hilfskraft eingestellt hat – sämtliche Behandlungskosten übernehmen und auch die fehlenden Beiträge zur Unfallversicherung nachzahlen. Das kann schnell teuer werden.

 

„Viele machen sich nicht klar, dass sie sich auf dünnem Eis bewegen, wenn sie jemanden schwarz beschäftigen“, sagt hierzu Dr. Erik Thomsen, Leiter der Minijob-Zentrale. „Ohne Haftpflichtversicherung Auto zu fahren, würde sich kaum einer trauen. Im Haushalt haben die meisten jedoch kein Bewusstsein dafür, wie wichtig es gerade in diesem Bereich ist, Unfallrisiken abzusichern.“ Auch muss mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro gerechnet werden, wenn das illegale Beschäftigungsverhältnis entdeckt wird.

 

Anmeldung der Hilfskraft bringt Vorteile

 

Dabei ist es ganz einfach, sich als Arbeitgeber im Privathaushalt vor finanziellen Forderungen zu schützen: Wer seine Haushaltshilfe als 400-Euro-Minijobber anmeldet, ist auf der sicheren Seite. Ansprechpartner hierfür ist die Minijob-Zentrale der deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, die man unter der Servicenummer 0355 2902-70799 erreichen kann.

 

Die Minijob-Zentrale meldet den Arbeitnehmer automatisch bei der gesetzlichen Unfallversicherung an. Passiert ein Unfall, springt sie ein. Ein weiterer Vorteil: Für 400-Euro-Minijobs in Privathaushalten

zahlen Arbeitgeber deutlich niedrigere Pauschalbeiträge für Sozialversicherung und Steuern als bei vergleichbaren Beschäftigungen im gewerblichen Bereich. Seit 2009 können Arbeitgeber in Privathaushalten 20 Prozent ihrer gesamten Ausgaben von der Einkommensteuer abziehen (max. 510 Euro).

 

Private Unfallversicherung zahlt für Haushaltsservice

 

Wenn Versicherungskunden eine private Unfallversicherung abschließen, lohnt es sich ebenfalls, bezüglich der Leistungen für Haushaltshilfen genau nachzulesen. Denn viele Versicherungen erstatten nach einem Unfall die Aufwendungen für Haushaltshilfen bis zu einem bestimmten Höchstbetrag.

 

Davon eingeschlossen sind -je nach Vertrag- auch Kinderbetreuungskosten, wenn die verunglückte Person etwa im Krankenhaus behandelt wird und sich deshalb nicht um ihre Kinder kümmern kann. Oder bestimmte Leistungen für Senioren wie Essensservice, eine tägliche Körperreinigung sowie das Putzen der Wohnung.

 

Erstinformation 

(Pflichtangaben gem. §15 Abs.1 der VersVemV und § 12 Abs.1 der FinVermV)

 

 

 

 

 

 

 

Name und Anschrift:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein , Feldberger Weg 14 , 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Status:

Immobilienmakler nach § 34 c GewO

Versicherungsmakler nach § 34 d Abs.1 GewO

Finanzanlagenvermittler nach § 34 f Abs.1 Satz 1 GewO

Immobiliendarlehnsvermittler gemäß § 34 i GewO

 

Zuständige Stellen:

IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover

Landkreis Hildesheim, Bischof-Jansen-Str. 31, 31134 Hildesheim

 

Registernummern im Vermittlerregister:

Immobiliendarlehnsvermittler – Register:                           D-W-133-MZLI-10

Versicherungsvermittler – Register:                                       D-0O8M-B6CZ1-52

Finanzanlagenvermittler – Register:                                       D-F-133-5KR4-64

 

Registerstelle des Vermittlerregisters:

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Auskunft über Telefon: 030-30308-0      oder      www.vermittlerregister.org

 

Leistungsentgelt/Kosten für die Immobiliendarlehnsvermittlung:

Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehnsvermittlung vom Darlehnsgeber.

 

Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehnssumme, Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Er wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem sogenannten ESIS-Merkblatt mitgeteilt, das Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Wird das Leistungsentgelt vom Darlehnsgeber gezahlt, können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.

 

Produktauswahlpalette für die Tätigkeit als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler wird unabhängig tätig.

 

Informationen über Emmitenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden:

Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34 f Abs. 1 Satz 1 GewO zulässig ist.

 

Beratungsleistung als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler erbringt Beratungsleistungen

 

Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenberatung und – Vermittlung:

Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder – Vermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendung von Dritten, welche auch behalten werden dürfen.

Erstinformation                                                               Seite – 2 –

 

Versicherungsvermittlung Beratungsangebot:

Dem Kunden wird eine Beratung über den gewünschten Versicherungsschutz vor einer Vertragsvermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrages angeboten. Ob der Kunde eine Beratung gewünscht und erhalten hatte, ergibt sich aus der Beratungsdokumentation oder einer Beratungsverzichtserklärung des Kunden.

Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10 % an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10 %:

Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.

 

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Kostenfreie Beratung für den Kunden
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Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung , Postfach 06 02 22 , 10052 Berlin
Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 030 20458931
Internet: www.pkv-ombudsmann.de , Online-Streitbeteiligung via EU ,  https://webgate.ec.europa.eu/odr

 

Immobiliendarlehnsvermittlung:

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Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

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53117 Bonn, www.bafin.de

 

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