Und plötzlich ist das Fahrrad weg!

Laut einer aktuellen Studie wurden 2011 in Deutschland fast 330.000 Fahrräder geklaut. Doch mit einigen Vorsichtsmaßnahmen kann man den geliebten Drahtesel vor Langfingern schützen.

Es ist wieder Fahrradsaison – Und damit auch Hochsaison für Diebe. Wie ein Onlineportal in einer Studie feststellte, wurden im Jahr 2011 fast 330.000 Räder entwendet. Besonders in Großstädten ist die Gefahr gegeben, sein Gefährt durch einen Diebstahl zu verlieren: In den 38 größten Städten der Republik wurden insgesamt 126.364 Räder als gestohlen gemeldet. Dass die Bestohlenen ihr Rad wiedersehen, ist aber äußerst unwahrscheinlich, denn nur 10,4 Prozent aller Diebstähle werden aufgeklärt.

Das richtige Fahrradschloss: Stabil und sicher

Auch wenn die Gauner immer raffinierter werden und es keinen vollkommenen Schutz für das Velo gibt, so kann man das Risiko eines Diebstahls zumindest minimieren. Ein geeignetes Schloss sollte dabei eine Selbstverständlichkeit sein. Dabei gilt es, sich für möglichst robustes Material zu entscheiden. Besonders massive Stahlketten, Bügel- und Panzerkabelschlösser erschweren den Fahrrad-Knackern ihr Handwerk.

Die größte Sicherheit bietet ein Rahmenschloss, doch lässt sich damit das Fahrrad nicht überall festmachen. Auch ein Bügelschloss leistet gute Dienste: Es kann in der Regel nicht unter drei Minuten aufgebrochen werden. Weniger zu empfehlen sind hingegen Spiralkabel oder Zahlenschlösser. Ob ein Schloss sicher ist, können Radfahrer anhand der Sicherheitsstufe erkennen, die viele Hersteller ausweisen. Die Sicherheitsstufen 7-10 bieten guten Schutz, 1-3 hingegen sind leicht zu knacken.

Auch die richtige Befestigung des Schlosses entscheidet darüber, ob ein Rad ein leichtes Diebesgut ist oder nicht. Hinter- oder Vorderrad sowie der Rahmen des Fahrrads sollten immer an einem festen Gegenstand angeschlossen sein – Auch in Fahrradabstellräumen.

Fahrradpass mit eingetragener Rahmennummer

Die Registrierung des Fahrrades bei der Polizei ist in vielen Städten möglich und wird in der Regel kostenlos angeboten. Wird das Rad gestohlen, so kann es leichter in eine polizeiliche Fahndungsdatei übernommen werden. Dies ist durchaus zu empfehlen, denn die Polizei berichtet, dass sie oftmals gestohlene Fahrräder sicherstellt – aber der Besitzer zu 90 Prozent nicht mehr ausfindig gemacht werden kann. Auch können sich Zweiradbesitzer einen Fahrradpass mit eingetragener Rahmennummer ausstellen lassen. Dies erleichtert ebenfalls die Fahndung – Und ist neuerdings sogar per App möglich.

Eine abschreckende Wirkung auf Diebe hat eine offizielle Fahrradcodierung. Dabei werden in verschlüsselter Form der Wohnort, die Straßenadresse sowie die Initialen des Besitzers in den Rahmen des Fahrrades eingraviert. Der Weiterverkauf eines codierten Rades ist für Diebe riskant – Deshalb lassen sie eher die Finger davon. Ein deutlich sichtbarer Aufkleber „Finger weg – Mein Rad ist codiert!“ signalisiert Langfingern, dass der Fahrradbesitzer für eine mögliche Fahndung vorgesorgt hat.

Fahrradversicherung – Sorgfaltspflichten beachten!

Wer sein Rad mit einer Fahrradversicherung oder einer Hausratversicherung vor Diebstahl schützen will, der muss einige Sorgfaltspflichten beachten. Als selbstverständlich betrachten es die Versicherer mittlerweile, dass das Rad zum Zeitpunkt des Diebstahls mit einem Schloss gesichert war. Auch schreiben Versicherungsbedingungen oftmals vor, das Fahrrad an einem fest verankerten Gegenstand wie etwa einem Laternenpfahl oder einem Fahrradständer zu befestigen. Viele Versicherer leisten darüber hinaus nur dann, wenn das Rad polizeilich registriert wurde. Auch eine polizeiliche Anzeige ist nach dem Verlust des Rades Pflicht – Sonst ist die Versicherung von ihrer Leistungspflicht befreit.

 

Erstinformation 

(Pflichtangaben gem. §15 Abs.1 der VersVemV und § 12 Abs.1 der FinVermV)

 

 

 

 

 

 

 

Name und Anschrift:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein , Feldberger Weg 14 , 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Status:

Immobilienmakler nach § 34 c GewO

Versicherungsmakler nach § 34 d Abs.1 GewO

Finanzanlagenvermittler nach § 34 f Abs.1 Satz 1 GewO

Immobiliendarlehnsvermittler gemäß § 34 i GewO

 

Zuständige Stellen:

IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover

Landkreis Hildesheim, Bischof-Jansen-Str. 31, 31134 Hildesheim

 

Registernummern im Vermittlerregister:

Immobiliendarlehnsvermittler – Register:                           D-W-133-MZLI-10

Versicherungsvermittler – Register:                                       D-0O8M-B6CZ1-52

Finanzanlagenvermittler – Register:                                       D-F-133-5KR4-64

 

Registerstelle des Vermittlerregisters:

Deutscher Industrie – und Handelskammertag e.V., Breite Str. 29, 10178 Berlin

Auskunft über Telefon: 030-30308-0      oder      www.vermittlerregister.org

 

Leistungsentgelt/Kosten für die Immobiliendarlehnsvermittlung:

Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehnsvermittlung vom Darlehnsgeber.

 

Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehnssumme, Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Er wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem sogenannten ESIS-Merkblatt mitgeteilt, das Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Wird das Leistungsentgelt vom Darlehnsgeber gezahlt, können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.

 

Produktauswahlpalette für die Tätigkeit als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler wird unabhängig tätig.

 

Informationen über Emmitenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden:

Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34 f Abs. 1 Satz 1 GewO zulässig ist.

 

Beratungsleistung als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler erbringt Beratungsleistungen

 

Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenberatung und – Vermittlung:

Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder – Vermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendung von Dritten, welche auch behalten werden dürfen.

Erstinformation                                                               Seite – 2 –

 

Versicherungsvermittlung Beratungsangebot:

Dem Kunden wird eine Beratung über den gewünschten Versicherungsschutz vor einer Vertragsvermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrages angeboten. Ob der Kunde eine Beratung gewünscht und erhalten hatte, ergibt sich aus der Beratungsdokumentation oder einer Beratungsverzichtserklärung des Kunden.

Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10 % an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10 %:

Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.

 

Information des Vermittlers über Vergütungen und Zuwendungen im Bereich der Versicherungsvermittlung:

Kostenfreie Beratung für den Kunden
Der Vermittler erhält für die Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Courtage von dem Produktanbieter -Versicherer. Der Kunde schuldet dem Vermittler keine gesonderte Vergütung.

 

 

Anschriften der Schlichtungsstellen:

Versicherungsombudsmann e.V. , Postfach 08 06 32 , 10006 Berlin
Tel.: 0800 3696000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 0800 3699000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Internet: www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung , Postfach 06 02 22 , 10052 Berlin
Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 030 20458931
Internet: www.pkv-ombudsmann.de , Online-Streitbeteiligung via EU ,  https://webgate.ec.europa.eu/odr

 

Immobiliendarlehnsvermittlung:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein, Feldberger Weg 14, 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank, Postfach 11 12 32, 60047 Frankfurt am Main

 

Finanzanlagenvermittlung:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ), Graurheindorfer Str. 108,

53117 Bonn, www.bafin.de

 

Bausparkassen:

Ombudsfrau der privaten Bausparkassen, Postfach 30 30 97, 10730 Berlin, www.bausparkassen.de