Laptop-Versicherung: Auf Ausschlüsse und Selbstbeteiligungen achten!

Auch in diesem Sommer werden viele Menschen ihren Bürostuhl gegen einen sonnigen Arbeitsplatz im Park oder Garten tauschen. Mit dabei haben die Freiluft-Jobber ihre Laptops und Handys, denn ohne sie geht in der Arbeitswelt heute nicht mehr viel. Wer sein Gerät mit einer extra Laptop-Versicherung vor Schäden schützen will, der sollte dringend auf die Ausschlusskriterien in den Versicherungsverträgen achten. Denn oft halten die Policen nicht, was sie versprechen.

Spezielle Versicherungen für Handy, Tablet, PC und Co. kann man heute schon in wenigen Minuten abschließen. Sie werden im Internet angeboten und oftmals lässt sich ein entsprechender Vertrag auch bei dem Elektrogroßhändler des Vertrauens unterzeichnen. Die Anbieter versprechen Schutz bei Reparatur, Totalschaden und Diebstahl. Passieren kann schnell etwas: Einmal das Ladekabel übersehen, und schon kracht der Laptop laut zu Boden. Oder ein Gewitter führt zu einem Überspannungsschaden, so dass der geliebte PC unrettbar verloren ist.

Doch keiner sollte einen solchen Vertrag abschließen, ohne sich intensiv mit den Vertragsbedingungen der Handy- und Laptopversicherungen beschäftigt zu haben. Denn so manche Versicherung beinhaltet Ausschlusskriterien, die es im Schadensfall deutlich erschweren, überhaupt eine Leistung zu erhalten.

Hohe Selbstbeteiligung, geringe Versicherungsleistung

Viele Verträge sehen hohe Selbstbeteiligungen vor, so dass der Laptop-Besitzer bei einem Defekt einen Teil der Reparaturkosten selbst tragen muss. Heimtückisch ist jedoch, dass sich diese Selbstbeteiligung oft am Neuwert des Laptops orientiert. Nicht selten werden 10 Prozent und mehr vom ursprünglichen Kaufpreis des Gerätes verlangt. Wenn dann die Reparatur nur 100 Euro kostet und der PC einen Neuwert von circa 1.000 Euro hatte, geht der Kunde trotz seiner Laptop-Versicherung leer aus. Oftmals lassen sich die Versicherungen sogar per Vertrag das Recht einräumen, den Selbstbehalt direkt vom Konto des Kunden abzubuchen – Ohne vorher noch einmal zu fragen, ob dies gewünscht wird.

Weiterhin ist darauf zu achten, ob die Versicherung auch bei grober Fahrlässigkeit leistet. Ist dies nicht der Fall, so kann die Versicherung eine Regulierung des Schadens schon verweigern, wenn die Kaffeetasse umkippt und dabei das teure Gerät kaputt geht. Eigentlich sind es genau solche Situationen, für die man eine Laptop-Versicherung abschließt: Dumm, wenn dann der Versicherer nicht zahlt.

Doch auch andere Regelungen in den Verträgen stimmen skeptisch. Während der Kunde verpflichtet wird, die Selbstbeteiligung anteilig vom Neupreis des Gerätes zu zahlen, so erstatten die Anbieter von Laptop-Versicherungen oft schon nach kurzer Zeit nur den Zeitwert des Gerätes. Außerdem lassen es viele Verträge völlig offen, ob der Versicherungsnehmer bei einem Totalschaden einen Geldersatz erhält – oder nur ein gebrauchtes Ersatzgerät. Mit anderen Worten: Der Versicherte weiß nicht einmal, welche Leistung ihm überhaupt laut Vertrag zusteht.

Deshalb ist es wichtig, die Verträge von Laptop- oder Elektronikversicherungen genau zu lesen. Ein Beratungsgespräch kann helfen, alle Fallstricke in den Policen ausfindig zu machen. Geht das Gerät bei einem Überspannungsschaden kaputt oder wird es aus der Wohnung entwendet, zahlt in der Regel auch eine gute Hausratversicherung.

 

Erstinformation 

(Pflichtangaben gem. §15 Abs.1 der VersVemV und § 12 Abs.1 der FinVermV)

 

 

 

 

 

 

 

Name und Anschrift:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein , Feldberger Weg 14 , 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Status:

Immobilienmakler nach § 34 c GewO

Versicherungsmakler nach § 34 d Abs.1 GewO

Finanzanlagenvermittler nach § 34 f Abs.1 Satz 1 GewO

Immobiliendarlehnsvermittler gemäß § 34 i GewO

 

Zuständige Stellen:

IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover

Landkreis Hildesheim, Bischof-Jansen-Str. 31, 31134 Hildesheim

 

Registernummern im Vermittlerregister:

Immobiliendarlehnsvermittler – Register:                           D-W-133-MZLI-10

Versicherungsvermittler – Register:                                       D-0O8M-B6CZ1-52

Finanzanlagenvermittler – Register:                                       D-F-133-5KR4-64

 

Registerstelle des Vermittlerregisters:

Deutscher Industrie – und Handelskammertag e.V., Breite Str. 29, 10178 Berlin

Auskunft über Telefon: 030-30308-0      oder      www.vermittlerregister.org

 

Leistungsentgelt/Kosten für die Immobiliendarlehnsvermittlung:

Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehnsvermittlung vom Darlehnsgeber.

 

Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehnssumme, Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Er wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem sogenannten ESIS-Merkblatt mitgeteilt, das Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Wird das Leistungsentgelt vom Darlehnsgeber gezahlt, können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.

 

Produktauswahlpalette für die Tätigkeit als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler wird unabhängig tätig.

 

Informationen über Emmitenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden:

Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34 f Abs. 1 Satz 1 GewO zulässig ist.

 

Beratungsleistung als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler erbringt Beratungsleistungen

 

Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenberatung und – Vermittlung:

Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder – Vermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendung von Dritten, welche auch behalten werden dürfen.

Erstinformation                                                               Seite – 2 –

 

Versicherungsvermittlung Beratungsangebot:

Dem Kunden wird eine Beratung über den gewünschten Versicherungsschutz vor einer Vertragsvermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrages angeboten. Ob der Kunde eine Beratung gewünscht und erhalten hatte, ergibt sich aus der Beratungsdokumentation oder einer Beratungsverzichtserklärung des Kunden.

Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10 % an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10 %:

Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.

 

Information des Vermittlers über Vergütungen und Zuwendungen im Bereich der Versicherungsvermittlung:

Kostenfreie Beratung für den Kunden
Der Vermittler erhält für die Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Courtage von dem Produktanbieter -Versicherer. Der Kunde schuldet dem Vermittler keine gesonderte Vergütung.

 

 

Anschriften der Schlichtungsstellen:

Versicherungsombudsmann e.V. , Postfach 08 06 32 , 10006 Berlin
Tel.: 0800 3696000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 0800 3699000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Internet: www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung , Postfach 06 02 22 , 10052 Berlin
Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 030 20458931
Internet: www.pkv-ombudsmann.de , Online-Streitbeteiligung via EU ,  https://webgate.ec.europa.eu/odr

 

Immobiliendarlehnsvermittlung:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein, Feldberger Weg 14, 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank, Postfach 11 12 32, 60047 Frankfurt am Main

 

Finanzanlagenvermittlung:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ), Graurheindorfer Str. 108,

53117 Bonn, www.bafin.de

 

Bausparkassen:

Ombudsfrau der privaten Bausparkassen, Postfach 30 30 97, 10730 Berlin, www.bausparkassen.de