Ski und Rodel gut

Für Wintersportfans waren Weihnachten und Neujahr ein Graus: Vielerorts kamen statt der weißen Pracht Regen und Hagel vom Himmel, sogar in den Bergen lag nicht überall Schnee. Da liegt der Wunsch nahe, seine Skiausrüstung in das Auto zu laden und in ferne Wintersportregionen zu fahren. Damit der Spaß auf der Piste nicht getrübt wird, sollte man gut vorbereitet und versichert sein!

Viele Wintersportler nutzen das eigene Auto, wenn sie sich in die weiße Bergwelt begeben. Aber hier ist Vorsicht geboten, denn auch wenn am Ausgangsort der Fahrt milde Temperaturen herrschen, so ist am Ziel mit ganz anderen Witterungsbedingungen zu rechnen: Schnee, Eis und Kälte haben schon so manchen Skifan zur Strecke gebracht! Autofahrer sollten deshalb vor Reiseantritt Bremsflüssigkeit, Ölstand und Kühlflüssigkeit überprüfen. Auch genügend Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage sollte vorhanden sein, denn wer sich „blind“ und ohne den nötigen Durchblick hinter eine vereiste Frontscheibe setzt, riskiert sogar seinen Kfz-Versicherungsschutz!

Unfall- und Haftpflichtversicherung

Am Zielort angekommen, ist die Gefahr jedoch noch lange nicht gebannt. Jedes Jahr ereignen sich durch Unachtsamkeit und rücksichtsloses Verhalten Skiunfälle auf den Pisten. Oftmals kommen die Verunglückten mit dem Schrecken und einem blauen Auge davon, aber Knochenbrüche und schwere Verletzungen können sogar bleibende Schäden bedeuten!

Da die gesetzliche Unfallversicherung nur in einem sehr begrenzten Umfang für Freizeitschäden aufkommt, sollten mutige Pistenstürmer über einen privaten Unfallschutz nachdenken. Auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann finanzielle Folgen eines Unfalles mildern, wenn der Unfall so schwer ist, dass der Skifahrer seinen Beruf nicht mehr ausüben kann.

Ist man zu allem Unglück auch noch Schuld an der Verletzung anderer Ski- oder Snowboardfahrer, so kann dies den finanziellen Ruin bedeuten, falls keine private Haftpflichtversicherung besteht. Schnell haben die Forderungen des Geschädigten sechs- oder gar siebenstellige Beträge erreicht, sollte der Verunglückte gesundheitlich dauerhaft beeinträchtigt sein. Die private Haftpflichtversicherung gehört nach Ansicht der Stiftung Warentest zu den wichtigsten Versicherungen. Sie trägt die Kosten, wenn ein Versicherungsnehmer einer anderen Person schweren Schaden zufügt.

Auslands-Krankenversicherung

Liegt der Skiort außerhalb der Grenzen Deutschlands, so kann der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung sinnvoll sein. Zwar haben in Europa auch gesetzlich Krankenversicherte dank der Europäischen Krankenversicherungskarte (Europaen Health Insurance Card) Zugang zu einer Behandlung. Aber die Kosten für die Bergung von der Unglücksstelle sind nur durch die private Auslandskrankenversicherung abgedeckt – Wer einen teuren Hubschraubereinsatz nicht aus eigener Tasche zahlen will, sollte einen solchen Schutz besitzen. Mitunter kommt auch der Automobilclub oder der Deutsche Alpenverein für die Bergung eines verunglückten Skifahrers auf.

 

Erstinformation 

(Pflichtangaben gem. §15 Abs.1 der VersVemV und § 12 Abs.1 der FinVermV)

 

 

 

 

 

 

 

Name und Anschrift:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein , Feldberger Weg 14 , 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Status:

Immobilienmakler nach § 34 c GewO

Versicherungsmakler nach § 34 d Abs.1 GewO

Finanzanlagenvermittler nach § 34 f Abs.1 Satz 1 GewO

Immobiliendarlehnsvermittler gemäß § 34 i GewO

 

Zuständige Stellen:

IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover

Landkreis Hildesheim, Bischof-Jansen-Str. 31, 31134 Hildesheim

 

Registernummern im Vermittlerregister:

Immobiliendarlehnsvermittler – Register:                           D-W-133-MZLI-10

Versicherungsvermittler – Register:                                       D-0O8M-B6CZ1-52

Finanzanlagenvermittler – Register:                                       D-F-133-5KR4-64

 

Registerstelle des Vermittlerregisters:

Deutscher Industrie – und Handelskammertag e.V., Breite Str. 29, 10178 Berlin

Auskunft über Telefon: 030-30308-0      oder      www.vermittlerregister.org

 

Leistungsentgelt/Kosten für die Immobiliendarlehnsvermittlung:

Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehnsvermittlung vom Darlehnsgeber.

 

Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehnssumme, Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Er wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem sogenannten ESIS-Merkblatt mitgeteilt, das Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Wird das Leistungsentgelt vom Darlehnsgeber gezahlt, können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.

 

Produktauswahlpalette für die Tätigkeit als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler wird unabhängig tätig.

 

Informationen über Emmitenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden:

Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34 f Abs. 1 Satz 1 GewO zulässig ist.

 

Beratungsleistung als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler erbringt Beratungsleistungen

 

Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenberatung und – Vermittlung:

Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder – Vermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendung von Dritten, welche auch behalten werden dürfen.

Erstinformation                                                               Seite – 2 –

 

Versicherungsvermittlung Beratungsangebot:

Dem Kunden wird eine Beratung über den gewünschten Versicherungsschutz vor einer Vertragsvermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrages angeboten. Ob der Kunde eine Beratung gewünscht und erhalten hatte, ergibt sich aus der Beratungsdokumentation oder einer Beratungsverzichtserklärung des Kunden.

Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10 % an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10 %:

Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.

 

Information des Vermittlers über Vergütungen und Zuwendungen im Bereich der Versicherungsvermittlung:

Kostenfreie Beratung für den Kunden
Der Vermittler erhält für die Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Courtage von dem Produktanbieter -Versicherer. Der Kunde schuldet dem Vermittler keine gesonderte Vergütung.

 

 

Anschriften der Schlichtungsstellen:

Versicherungsombudsmann e.V. , Postfach 08 06 32 , 10006 Berlin
Tel.: 0800 3696000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 0800 3699000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Internet: www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung , Postfach 06 02 22 , 10052 Berlin
Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 030 20458931
Internet: www.pkv-ombudsmann.de , Online-Streitbeteiligung via EU ,  https://webgate.ec.europa.eu/odr

 

Immobiliendarlehnsvermittlung:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein, Feldberger Weg 14, 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank, Postfach 11 12 32, 60047 Frankfurt am Main

 

Finanzanlagenvermittlung:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ), Graurheindorfer Str. 108,

53117 Bonn, www.bafin.de

 

Bausparkassen:

Ombudsfrau der privaten Bausparkassen, Postfach 30 30 97, 10730 Berlin, www.bausparkassen.de