Guter Schutz für die Kleinen – die Kinderinvaliditätsversicherung

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Experten sind geteilter Meinung: Ist eine Unfall- oder Kinderinvaliditätsversicherung für Kinder sinnvoller? Beide Policen werden als empfehlenswert angesehen, doch die Grundsatzentscheidung misst sich auch daran, welche Ursachen hauptsächlich für Behinderungen verantwortlich sind. Tatsächlich führt bei Kindern weitaus häufiger eine Krankheit zu einer Beeinträchtigung als ein Unfall.

Unfallversicherungen haften im allgemeinen nur, wenn ein Schaden auch tatsächlich durch einen Unfall verursacht worden ist. Doch lediglich 0,45% aller Behinderungen im Kindesalter ging ein Unfall voraus. Im Gegensatz dazu spielt der Auslöser einer Behinderung bei der Invaliditätsversicherung keine Rolle: der Versicherer zahlt in der Regel ab einer Invalidität von 50%, ganz gleich, wie diese zustande kam. Deshalb vertritt die Stiftung Warentest die These, dass Eltern für ihre Kinder bevorzugt eine Invaliditätsversicherung abschließen sollten.

Verträge oft nicht transparent genug

Verbraucherschützer kritisieren jedoch, dass viele Faktoren, die zu einer dauerhaften Beeinträchtigung bei Kindern führen können, in den Kinderversicherungen ausgeschlossen werden. Hier gilt es, die Verträge genau zu studieren. Je weniger Ausschlüsse eine Police enthält und je transparenter sie formuliert ist, desto besseren Schutz bietet sie.

Nicht versichert sind in vielen Verträgen beispielsweise psychische Erkrankungen wie Neurosen, Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen, obwohl diese zu den häufigsten Beeinträchtigungen im Kindes- und Jugendalter zählen. Führt dann eine Krankheit wie Autismus oder eine Essstörung zur Invalidität, zahlt die Versicherung nicht. Zudem lässt sich nur bei wenigen Anbietern ein Kind vor der Vollendung des ersten Lebensjahres versichern. Hier empfiehlt es sich, mehrere Angebote zu vergleichen, denn die besten Verträge gewähren bereits Schutz ab der 06. Lebenswoche.

Es gilt gleichsam der Grundsatz: Ein Kind sollte so früh wie möglich versichert werden. Denn beim Ausschluss von Vorerkrankungen gehen einige Anbieter rigoros vor und streichen sie aus dem Vertrag. Führt die Vorerkrankung dann zur Invalidität, muss der Versicherer keine Leistung erbringen.

Sinnvolle Versicherung trotz staatlicher Unterstützung bei Invalidität

Kindern greift der Staat im Falle der Invalidität stärker unter die Arme als Erwachsenen. Staatliche Hilfe gibt es beispielsweise durch längere Kindergeldzahlungen. Auch die Krankenkassen finanzieren Extraleistungen wie Sprachtherapien oder heilpädagogische Kuren. Doch diese Zahlungen sind von Kürzungen bedroht oder decken nur einen Teil steigender Bedarfskosten. So zahlen die Pflegekassen für den behindertengerechten Wohnungsumbau nur einen Maximalbetrag von 2557 Euro, obwohl bereits der Einbau eines Treppenliftes für Rollstuhlfahrer bis zu 20.000 Euro verschlingen kann.

Eine Kinderinvaliditätsversicherung ist deshalb in jedem Fall ein sinnvoller Schutz und wird auch vom Verbraucherverband „Bund der Versicherten“ (BDV) empfohlen. Ein guter Versicherungsfachmann kann helfen, die Stolpersteine in den oft undurchsichtigen Verträgen aus dem Weg zu räumen.

 

Erstinformation 

(Pflichtangaben gem. §15 Abs.1 der VersVemV und § 12 Abs.1 der FinVermV)

 

 

 

 

 

 

 

Name und Anschrift:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein , Feldberger Weg 14 , 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Status:

Immobilienmakler nach § 34 c GewO

Versicherungsmakler nach § 34 d Abs.1 GewO

Finanzanlagenvermittler nach § 34 f Abs.1 Satz 1 GewO

Immobiliendarlehnsvermittler gemäß § 34 i GewO

 

Zuständige Stellen:

IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover

Landkreis Hildesheim, Bischof-Jansen-Str. 31, 31134 Hildesheim

 

Registernummern im Vermittlerregister:

Immobiliendarlehnsvermittler – Register:                           D-W-133-MZLI-10

Versicherungsvermittler – Register:                                       D-0O8M-B6CZ1-52

Finanzanlagenvermittler – Register:                                       D-F-133-5KR4-64

 

Registerstelle des Vermittlerregisters:

Deutscher Industrie – und Handelskammertag e.V., Breite Str. 29, 10178 Berlin

Auskunft über Telefon: 030-30308-0      oder      www.vermittlerregister.org

 

Leistungsentgelt/Kosten für die Immobiliendarlehnsvermittlung:

Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehnsvermittlung vom Darlehnsgeber.

 

Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehnssumme, Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Er wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem sogenannten ESIS-Merkblatt mitgeteilt, das Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Wird das Leistungsentgelt vom Darlehnsgeber gezahlt, können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.

 

Produktauswahlpalette für die Tätigkeit als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler wird unabhängig tätig.

 

Informationen über Emmitenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden:

Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34 f Abs. 1 Satz 1 GewO zulässig ist.

 

Beratungsleistung als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler erbringt Beratungsleistungen

 

Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenberatung und – Vermittlung:

Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder – Vermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendung von Dritten, welche auch behalten werden dürfen.

Erstinformation                                                               Seite – 2 –

 

Versicherungsvermittlung Beratungsangebot:

Dem Kunden wird eine Beratung über den gewünschten Versicherungsschutz vor einer Vertragsvermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrages angeboten. Ob der Kunde eine Beratung gewünscht und erhalten hatte, ergibt sich aus der Beratungsdokumentation oder einer Beratungsverzichtserklärung des Kunden.

Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10 % an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10 %:

Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.

 

Information des Vermittlers über Vergütungen und Zuwendungen im Bereich der Versicherungsvermittlung:

Kostenfreie Beratung für den Kunden
Der Vermittler erhält für die Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Courtage von dem Produktanbieter -Versicherer. Der Kunde schuldet dem Vermittler keine gesonderte Vergütung.

 

 

Anschriften der Schlichtungsstellen:

Versicherungsombudsmann e.V. , Postfach 08 06 32 , 10006 Berlin
Tel.: 0800 3696000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 0800 3699000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Internet: www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung , Postfach 06 02 22 , 10052 Berlin
Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 030 20458931
Internet: www.pkv-ombudsmann.de , Online-Streitbeteiligung via EU ,  https://webgate.ec.europa.eu/odr

 

Immobiliendarlehnsvermittlung:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein, Feldberger Weg 14, 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank, Postfach 11 12 32, 60047 Frankfurt am Main

 

Finanzanlagenvermittlung:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ), Graurheindorfer Str. 108,

53117 Bonn, www.bafin.de

 

Bausparkassen:

Ombudsfrau der privaten Bausparkassen, Postfach 30 30 97, 10730 Berlin, www.bausparkassen.de