Vergleich: Die besten Sterbegeld-Versicherungen

Die Sterbegeldversicherung wird von Verbraucherschutz und Medien immer wieder kritisch betrachtet. Dabei deckt die Versicherung ein finanzielles Risiko ab, über das die wenigsten gerne nachdenken – das für Familie und Angehörige im Ernstfall aber nicht zu unterschätzen ist.

Eine Bestattung kostet heute zwischen 5.000 und 7.000 Euro. Das sind hohe Kosten, für die nicht jeder sofort aufkommen kann und die im Trauerfall eine zusätzliche Belastung darstellen. Bis 2004 gab es von der gesetzlichen Krankenversicherung noch einen Zuschuss für die Bestattung, heute müssen in der Regel die nächsten Angehörigen für die Kosten aufkommen.

„Eine Sterbegeldpolice tritt genau in diesem Fall ein. Sie deckt in erster Linie die Kosten einer Beerdigung und die weiteren damit verbundenen Ausgaben ab“, sagt Andreas Hüttner, Abteilungsleiter der Fachabteilung Leben bei Fonds Finanz Maklerservice. Damit stellt die Sterbegeldversicherung eine notwendige finanzielle Absicherung der Hinterbliebenen dar – und das in jedem Fall, denn dieser Versicherungsfall trifft jeden, garantiert.

Für den Fonds-Finanz-Experten sind Sterbegeldversicherungen vor allem für Personen interessant, die wegen gesundheitlicher Vorbelastungen keine Risikolebensversicherung mehr abschließen können. „Auch für vermögensschwache Kunden, deren Beerdigung nicht aus der Erbmasse finanziert werden kann, ist eine solche Versicherung empfehlenswert“, so der Experte.

Doch Sterbegeldversicherung ist nicht gleich Sterbegeldversicherung. Für Pfefferminzia hat sich der Maklerpool Fonds Finanz die Leistungen unterschiedlicher Versicherer im Detail angeschaut.

Wartezeit – wann setzt der volle Versicherungsschutz ein?

Die meisten Versicherer bieten ihre Sterbegeldpolice bereits in einer kundenfreundlichen Variante ohne Gesundheitsprüfung an. Doch wenn es um die Auszahlung der Versicherungssumme geht, müssen die Hinterbliebenen bei den meisten Anbietern warten.

Bei Versicherern wie Allianz, HDI und Hanse Merkur beträgt die Wartezeit 36 Monate – eine Gesundheitsprüfung ist hier nicht notwendig. Bei der Condor Versicherung gibt es die volle Summe bereits nach 19 Monaten. Die Monuta Versicherung bietet ihre Trauerfall-Vorsorge in zwei Vertragsvarianten an: Bei Abschluss einer Versicherung ohne Gesundheitsprüfung beträgt die Wartezeit auf die volle Auszahlungssumme 24 Monate, mit Gesundheitsprüfung entfällt die Wartezeit ganz.

Meist liegt die versicherbare Summe der Produkte bei 15.000 Euro. Hanse Merkur und HDI bieten eine maximale Versicherungssumme von 20.000 beziehungsweise 25.000 Euro an.

Eine Sterbegeldversicherung auch für 90-Jährige

„Vermittler achten neben der Gesundheitsprüfung mit kurzen Wartezeiten auch auf die Versicherbarkeit von Kunden mit einem hohem Eintrittsalter“, so Hüttner. Hier kann die Sterbegeldversicherung der LV 1871 punkten. Der Eintritt in die Versicherung ist hier im Alter von 40 bis 90 Jahren möglich. Leistet der Versicherte den Beitrag auf einmal, liegt das Eintrittsalter bei den meisten Versicherern zwischen 80 und 85 Jahren. Dazu gehören unter anderem die Produkte der Hanse Merkur und der Münchener Verein.

Mehr als nur Bestattungskosten

Der Versicherte kann bei einigen Sterbegeldpolicen nicht nur die Kosten für eine Bestattung absichern, sondern auch weitere, wichtige Dinge schon zu Lebzeiten regeln. Anbieter wie die Monuta Versicherung halten beispielsweise einen speziellen Leitfaden für die Bestattung vor. Hiermit können Versicherte ihre Vorstellungen an die eigene Trauerfeier bis ins Detail festlegen.

Eine telefonische Erstberatung zu ebenfalls sehr wichtigen Punkten wie der Erbrechtsberatung, der Patientenverfügung und der Vorsorgevollmacht beinhalten die Angebote von Allianz, Monuta und LV 1871.

Und schließlich: Die Kosten

Für einen Versicherten, der im Alter von 40 Jahren eine Sterbegeldversicherung mit einer Versicherungssumme von 10.000 Euro abschließt, fallen die Beiträge bei der Versicherern sehr unterschiedlich aus.

Bei der VPV müssen Versicherte 18,30 Euro monatlich zahlen, die Hanse Merkur ruft 18,36 Euro auf. Bei HDI und Condor müssen die Versicherten tiefer in die Tasche greifen: Hier liegen die monatlichen Beiträge bei 25,59 beziehungsweise 30,71 Euro.

Wir können Ihnen Ihr individuelles Angebot persönlich zu schneiden und bieten Ihnen natürlich auch die Vielfalt der hier genannten Gesellschaften.

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Erstinformation 

(Pflichtangaben gem. §15 Abs.1 der VersVemV und § 12 Abs.1 der FinVermV)

 

 

 

 

 

 

 

Name und Anschrift:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein , Feldberger Weg 14 , 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Status:

Immobilienmakler nach § 34 c GewO

Versicherungsmakler nach § 34 d Abs.1 GewO

Finanzanlagenvermittler nach § 34 f Abs.1 Satz 1 GewO

Immobiliendarlehnsvermittler gemäß § 34 i GewO

 

Zuständige Stellen:

IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover

Landkreis Hildesheim, Bischof-Jansen-Str. 31, 31134 Hildesheim

 

Registernummern im Vermittlerregister:

Immobiliendarlehnsvermittler – Register:                           D-W-133-MZLI-10

Versicherungsvermittler – Register:                                       D-0O8M-B6CZ1-52

Finanzanlagenvermittler – Register:                                       D-F-133-5KR4-64

 

Registerstelle des Vermittlerregisters:

Deutscher Industrie – und Handelskammertag e.V., Breite Str. 29, 10178 Berlin

Auskunft über Telefon: 030-30308-0      oder      www.vermittlerregister.org

 

Leistungsentgelt/Kosten für die Immobiliendarlehnsvermittlung:

Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehnsvermittlung vom Darlehnsgeber.

 

Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehnssumme, Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Er wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem sogenannten ESIS-Merkblatt mitgeteilt, das Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Wird das Leistungsentgelt vom Darlehnsgeber gezahlt, können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.

 

Produktauswahlpalette für die Tätigkeit als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler wird unabhängig tätig.

 

Informationen über Emmitenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden:

Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34 f Abs. 1 Satz 1 GewO zulässig ist.

 

Beratungsleistung als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler erbringt Beratungsleistungen

 

Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenberatung und – Vermittlung:

Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder – Vermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendung von Dritten, welche auch behalten werden dürfen.

Erstinformation                                                               Seite – 2 –

 

Versicherungsvermittlung Beratungsangebot:

Dem Kunden wird eine Beratung über den gewünschten Versicherungsschutz vor einer Vertragsvermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrages angeboten. Ob der Kunde eine Beratung gewünscht und erhalten hatte, ergibt sich aus der Beratungsdokumentation oder einer Beratungsverzichtserklärung des Kunden.

Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10 % an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10 %:

Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.

 

Information des Vermittlers über Vergütungen und Zuwendungen im Bereich der Versicherungsvermittlung:

Kostenfreie Beratung für den Kunden
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Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 030 20458931
Internet: www.pkv-ombudsmann.de , Online-Streitbeteiligung via EU ,  https://webgate.ec.europa.eu/odr

 

Immobiliendarlehnsvermittlung:

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Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

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Finanzanlagenvermittlung:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ), Graurheindorfer Str. 108,

53117 Bonn, www.bafin.de

 

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