durch den Auto-Winter
Natürlich will niemand kalte Hände.
Aber: Wer auf seiner Windschutzscheibe nur ein Guckloch in Bierdeckelgröße freikratzt, riskiert eine Verwarnung und vielleicht sogar den Versicherungsschutz.
Oder in StVO-Prosa ausgedrückt: „Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör (…) nicht durch den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden.“
Also: Besser fünf Minuten früher aufstehen, warme Handschuhe anziehen und für ausreichend Rundum-Sicht sorgen.
In diesem Sinne: Gute Fahrt!