BaFin warnt vor intransparenten Internet-Plattformen

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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beobachtet regelmäßig Anbieter von Geldanlagen, die ohne Erlaubnis ihr Geschäft betreiben. Viele davon sind im Internet tätig und werben mit fetten Renditen um gutgläubige Anleger. Oft muss der Kunde fürchten, dass er sein komplettes Geld verliert.

 

Wenn ein Produktgeber in Deutschland Geldanlagen vertreiben will, braucht er in der Regel die Zulassung der BaFin. Doch es gibt viele Anbieter, die ohne Erlaubnis ihr Geschäft betreiben wollen. Und nicht immer haben diese gute Absichten, im Gegenteil. Oft verbergen sich dahinter unseriöse Geschäftemacher.

 

 

Vor solchen warnt aktuell Thorsten Pötzsch, Exekutivdirektor der BaFin, in einem „Handelsblatt“-Interview. Insgesamt 87mal habe die BaFin im vergangenen Jahr Verbote gegen Gesellschaften wegen des Betriebs unerlaubter Finanzgeschäfte aussprechen müssen. Und oft kann auch die BaFin nur registrieren, dass durch diese Anbieter bereits Verbraucher zu Schaden kamen. Auf einen dreistelligen Millionenbetrag schätzt Pötzsch die Schadenssumme durch solche unerlaubte Geschäfte.

 

 

Hinter diesen Firmen stecken anonyme und international tätige Netzwerke, die ihre Geschäfte online bewerben, berichtet Pötzsch weiter. Dabei kenne die Fantasie der Anbieter keine Grenzen. „Eine Firma sammelte Geld ein, um Olivenhaine zu verkaufen, diese dann zu pachten und anschließend zum Einstiegspreis zurückzukaufen“, berichtet Pötzsch. Wenn das Geschäftsmodell Erfolg haben soll – viel Glück! Doch sie funktionieren oft nur eine Zeit lang, nämlich solange neue Kunden angeworben werden und Geld in das System pumpen: ein klassischer Fall von Schneeballsystem. Wenn keine Neukunden nachkommen, bricht das Finanzierungsmodell zusammen.

 

 

Unseriöse Handelsplattformen

 

 

Besonders aufgefallen sind der BaFin dabei Internet-Handelsplattformen, die keine Lizenz haben. Oft handeln diese mit Krypto-Währungen und bieten hochspekulative Finanzwetten wie zum Beispiel binäre Optionen an. Bei binären Optionen wird in der Regel darauf gewettet, dass eine Aktie, ein Rohstoff, Devisen oder ein anderes Finanzprodukt im Wert steigt oder an Wert verliert. Hierfür ausschlaggebend ist ein Basiswert, der oft vom Anbieter recht willkürlich bestimmt wird.

 

 

Entscheidend ist bei binären Optionen allein, welchen Wert der Wettgegenstand zum Zeitpunkt des Ablaufs hat und ob die Wette erfüllt ist. Oft sind sehr kurze Laufzeiten vorgesehen: etwa 30 Sekunden, 60 Sekunden oder wenige Minuten. Tritt das Ereignis ein, hat der Kunde gewonnen – wenn nicht, ist das Geld weg. Weil diese Wetten nicht nach dem Prinzip von Angebot und Nachfrage funktionieren, sondern tatsächlich einfach eine Art Glücksspiel darstellen, sind sie seit Jahren international umstritten.

 

 

In der Regel muss der Kunde auf diesen Plattformen Name, Adresse und Telefonnummer hinterlassen, berichtet die BaFin. Dann kontaktiert ihn ein Mitarbeiter per Telefon oder Mail. Hat der Verbraucher auf ein Konto eingezahlt, kann er sich an den Finanzwetten beteiligen. Regelmäßig erzielt er dabei zunächst positive Ergebnisse, wird durch die telefonische Betreuung in seinen Fähigkeiten als Trader bestärkt und davon überzeugt, mehr Geld einzusetzen. Doch wenn er das gewonnene Geld einlösen will, ist es meist weg oder der Zugriff wird verweigert. Und das Geld, welches eingezahlt wurde, ebenso.

 

 

Oft ist der Einsatz dann verloren, weil die Geschäftemacher im Ausland sitzen und ihre Adressen über Offshore-Briefkastenfirmen anmelden. Manche deutsche Kunden haben so fünfstellige Summen verloren. Weil binäre Optionen grundsätzlich intransparent sind, haben sowohl BaFin als auch die europäische Aufsichtsbehörde ESMA aktuell untersagt, derartige Finanzinstrumente an Kleinanleger zu vertreiben.

 

 

Zwar brauchen nicht alle Finanzinstrumente die BaFin-Erlaubnis. Ein klassisches Beispiel, wo es auch ohne Lizenz seriöse Anbieter gibt, ist das Crowdfunding. Aber fehlt diese, dann ist das ein erstes und wichtiges Indiz für unseriöse Geschäfte. Deshalb sollte man sein Geld nur Anbietern geben, über deren Seriosität man sich umfassend informiert hat – und die über die notwendigen Zulassungen verfügen. Ansonsten droht der Totalverlust des investierten Geldes.

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(Pflichtangaben gem. §15 Abs.1 der VersVemV und § 12 Abs.1 der FinVermV)

 

 

 

 

 

 

 

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Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Status:

Immobilienmakler nach § 34 c GewO

Versicherungsmakler nach § 34 d Abs.1 GewO

Finanzanlagenvermittler nach § 34 f Abs.1 Satz 1 GewO

Immobiliendarlehnsvermittler gemäß § 34 i GewO

 

Zuständige Stellen:

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Landkreis Hildesheim, Bischof-Jansen-Str. 31, 31134 Hildesheim

 

Registernummern im Vermittlerregister:

Immobiliendarlehnsvermittler – Register:                           D-W-133-MZLI-10

Versicherungsvermittler – Register:                                       D-0O8M-B6CZ1-52

Finanzanlagenvermittler – Register:                                       D-F-133-5KR4-64

 

Registerstelle des Vermittlerregisters:

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Auskunft über Telefon: 030-30308-0      oder      www.vermittlerregister.org

 

Leistungsentgelt/Kosten für die Immobiliendarlehnsvermittlung:

Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehnsvermittlung vom Darlehnsgeber.

 

Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehnssumme, Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Er wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem sogenannten ESIS-Merkblatt mitgeteilt, das Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Wird das Leistungsentgelt vom Darlehnsgeber gezahlt, können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.

 

Produktauswahlpalette für die Tätigkeit als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler wird unabhängig tätig.

 

Informationen über Emmitenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden:

Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34 f Abs. 1 Satz 1 GewO zulässig ist.

 

Beratungsleistung als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler erbringt Beratungsleistungen

 

Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenberatung und – Vermittlung:

Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder – Vermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendung von Dritten, welche auch behalten werden dürfen.

Erstinformation                                                               Seite – 2 –

 

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Dem Kunden wird eine Beratung über den gewünschten Versicherungsschutz vor einer Vertragsvermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrages angeboten. Ob der Kunde eine Beratung gewünscht und erhalten hatte, ergibt sich aus der Beratungsdokumentation oder einer Beratungsverzichtserklärung des Kunden.

Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10 % an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10 %:

Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.

 

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Kostenfreie Beratung für den Kunden
Der Vermittler erhält für die Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Courtage von dem Produktanbieter -Versicherer. Der Kunde schuldet dem Vermittler keine gesonderte Vergütung.

 

 

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Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung , Postfach 06 02 22 , 10052 Berlin
Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 030 20458931
Internet: www.pkv-ombudsmann.de , Online-Streitbeteiligung via EU ,  https://webgate.ec.europa.eu/odr

 

Immobiliendarlehnsvermittlung:

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Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank, Postfach 11 12 32, 60047 Frankfurt am Main

 

Finanzanlagenvermittlung:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ), Graurheindorfer Str. 108,

53117 Bonn, www.bafin.de

 

Bausparkassen:

Ombudsfrau der privaten Bausparkassen, Postfach 30 30 97, 10730 Berlin, www.bausparkassen.de