Winterreifen schon aufgezogen?

Vielerorts werben die Kfz-Werkstätten wieder dafür, dass die Autofahrer ihre Sommer- durch Winterreifen ersetzen lassen. Aber wann ist eigentlich die richtige Zeit dafür, den Pneu für den Winter fitzumachen? Die Antwort ist nicht so leicht, weil von den Straßenbedingungen abhängig.

 

Der November wird wohl in diesem Jahr mit milden Temperaturen über zehn Grad eingeläutet. Ist es trotzdem schon ratsam, die Winterreifen aufzuziehen? Fest steht: es gibt keine allgemeine Winterreifen-Pflicht in Deutschland. Also kein Datum, ab dem jeder Fahrer nur entsprechend ausgestattet auf die Straße darf.

Stattdessen besteht in Deutschland eine sogenannte situative Winterreifenpflicht. Das bedeutet: Die Witterung bestimmt, wann der Fahrer mit welchen Reifen auf die Straße darf. Demnach sind Pneus für den Sommer Tabu, wenn Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte herrschen. So schreibt es die Straßenverkehrsordnung (STVO) vor. Als Faustregel hat sich etabliert, dass viele Fahrer die „O-O-Regel“ zur Orientierung nutzen. Sie fahren von Oktober bis Ostern mit Winterreifen.

 

Konkret dürfen bei „winterlichen Bedingungen“ nur zwei Arten von Reifen benutzt werden: solche, die ein M+S-Symbol aufweisen („Matsch und Schnee“). Und solche, die eine Alpine-Symbol haben, also mit einer Schneeflocke gekennzeichnet sind. Bei M+S-Reifen gibt es eine Einschränkung zu beachten: sie dürfen genutzt werden, wenn sie vor dem 31. Dezember 2017 hergestellt wurden. Der Gesetzgeber will alpine Reifen im Winter künftig verpflichtend vorschreiben, aber es ist eine Übergangsfrist für M+S bis zum 30. September 2024 vorgesehen.

 

Vorsicht, Mithaftung!

 

Was aber droht, wenn man doch mit Sommerreifen unterwegs ist und es schneit? Wer „unten ohne“ fährt, muss ein Bußgeld von mindestens 60 Euro sowie einen Punkt in Flensburg fürchten. Wenn andere Fahrzeuge behindert oder gefährdet werden, kann sich das Bußgeld auch auf 80 bzw. 100 Euro erhöhen.

 

Darüber hinaus kann sogar der Kfz-Versicherer bei einem Unfall die Leistung kürzen, wenn „grobe Fahrlässigkeit“ laut Vertrag sanktioniert wird. Hier gilt es, in den Vertragsbedingungen nachzulesen: „Grobe Fahrlässigkeit“ ist mittlerweile in den meisten Kfz-Policen mitversichert.  Aber damit nicht genug: Sogar in der Haftpflicht können falsche Reifen eine Mithaftung verursachen, das ist abhängig vom Einzelfall. Mit anderen Worten: Wird der Fahrer in einen Unfall verwickelt, können falsche Reifen vor Gericht eine Mitschuld bewirken.

 

All das sind Gründe, möglichst schon jetzt Winterreifen aufzuziehen. Denn ein Wetterumbruch kann schnell und überraschend kommen. Vorgeschrieben ist in Deutschland ein Reifen-Profil von mindestens 1,6 Millimetern. Verkehrsexperten warnen jedoch, dass dies bei Schnee und Glätte viel zu wenig ist: Sie empfehlen mindestens vier Millimeter Profil. Das ist zum Beispiel in unserem Nachbarland Österreich gesetzlich vorgeschrieben. Grundsätzlich gilt, dass die Gesetze für Winterreifen in den Europäischen Staaten nicht einheitlich geregelt sind. Hier sollte man sich vor einer Fahrt ins Ausland informieren, welche Regeln vor Ort gelten!

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