Kfz-Versicherung trotz Schufa-Eintrag

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Wer einen negativen Schufa-Eintrag hat, dem wird vermeintlich eine schlechte Zahlungsmoral bescheinigt. Das kann sich auch negativ auf den Abschluss einer Versicherung auswirken. Was aber, wenn eine Versicherung vom Gesetzgeber Pflicht ist – zum Beispiel, um ein Auto zu nutzen?

 

Wer als Privatperson in Deutschland eine schlechte Bonität hat, etwa weil Zahlungen für den Handy-Vertrag wiederholt nicht pünktlich geleistet wurden, muss mit dem Eintrag bei einer Auskunftei rechnen. Die Bekannteste in Deutschland ist die Schufa. Das Unternehmen verfügt nach eigenen Angaben über Daten zu 67,5 Millionen natürlichen Personen und 5,3 Millionen Unternehmen.

Viele Verbraucher wissen: ein negativer Schufa-Eintrag kann sich auch bei Abschluss eines Versicherungsvertrages negativ auswirken. Denn Versicherungen und Banken wollen in der Regel wissen, ob sie es mit einem zuverlässigen Beitragszahler zu tun haben. Was aber, wenn sich der Kfz-Versicherer querstellt, wenn man eine Autohaftpflicht abschließen will? Bekanntlich darf kein Fahrzeughalter auf die Straße, ohne eine gültige Kfz-Versicherung zu haben.

 

Gesetz schützt die Versicherungskunden

 

Die gute Nachricht: Kein Versicherer darf einem potentiellen Neukunden den Vertrag verweigern, weil dieser eine schlechte Bonität hat. Das steht im „Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter“, wie die Aufsichtsbehörde BaFin informiert. Es gibt wenige Ausnahmen, in denen ein Versicherer die Kfz-Haftpflicht nicht verpflichtend gewähren muss. Zum Beispiel, wenn der Verbraucher schon einmal bei der Gesellschaft versichert war – und dort mit arglistiger Täuschung auffiel. Unter Umständen kann der Versicherer allerdings einen Aufschlag auf die Prämie verlangen, wenn er Zahlungsausfälle befürchtet.

 

Probleme kann es aber geben, wenn die Person mit negativem Schufa-Eintrag eine Kaskoversicherung abschließen will. Den Abschluss einer Teil- oder Vollkasko können die Autoversicherer einem Antragsteller mit vermeintlich schlechter Zahlungsmoral grundsätzlich verweigern. Hier kann es mitunter aber helfen, das Gespräch mit dem Versicherer zu suchen und Kompromisse anzubieten – etwa eine jährliche Zahlung zu vereinbaren und in Vorleistung zu gehen. Eine weitere Option: Das Auto könnte auch über eine andere Person versichert werden!

 

Nicht immer ist übrigens ein Schufa-Eintrag gerechtfertigt: Bei der Speicherung von Daten kommt es auch immer wieder zu Fehlern. Hier kann es ratsam sein, eine kostenlose Selbstauskunft bei der Auskunftei einzuholen. Sie ist verpflichtet, fehlerhafte Einträge zu korrigieren.

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Erstinformation 

(Pflichtangaben gem. §15 Abs.1 der VersVemV und § 12 Abs.1 der FinVermV)

 

 

 

 

 

 

 

Name und Anschrift:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein , Feldberger Weg 14 , 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Status:

Immobilienmakler nach § 34 c GewO

Versicherungsmakler nach § 34 d Abs.1 GewO

Finanzanlagenvermittler nach § 34 f Abs.1 Satz 1 GewO

Immobiliendarlehnsvermittler gemäß § 34 i GewO

 

Zuständige Stellen:

IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover

Landkreis Hildesheim, Bischof-Jansen-Str. 31, 31134 Hildesheim

 

Registernummern im Vermittlerregister:

Immobiliendarlehnsvermittler – Register:                           D-W-133-MZLI-10

Versicherungsvermittler – Register:                                       D-0O8M-B6CZ1-52

Finanzanlagenvermittler – Register:                                       D-F-133-5KR4-64

 

Registerstelle des Vermittlerregisters:

Deutscher Industrie – und Handelskammertag e.V., Breite Str. 29, 10178 Berlin

Auskunft über Telefon: 030-30308-0      oder      www.vermittlerregister.org

 

Leistungsentgelt/Kosten für die Immobiliendarlehnsvermittlung:

Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehnsvermittlung vom Darlehnsgeber.

 

Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehnssumme, Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Er wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem sogenannten ESIS-Merkblatt mitgeteilt, das Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Wird das Leistungsentgelt vom Darlehnsgeber gezahlt, können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.

 

Produktauswahlpalette für die Tätigkeit als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler wird unabhängig tätig.

 

Informationen über Emmitenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden:

Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34 f Abs. 1 Satz 1 GewO zulässig ist.

 

Beratungsleistung als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler erbringt Beratungsleistungen

 

Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenberatung und – Vermittlung:

Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder – Vermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendung von Dritten, welche auch behalten werden dürfen.

Erstinformation                                                               Seite – 2 –

 

Versicherungsvermittlung Beratungsangebot:

Dem Kunden wird eine Beratung über den gewünschten Versicherungsschutz vor einer Vertragsvermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrages angeboten. Ob der Kunde eine Beratung gewünscht und erhalten hatte, ergibt sich aus der Beratungsdokumentation oder einer Beratungsverzichtserklärung des Kunden.

Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10 % an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10 %:

Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.

 

Information des Vermittlers über Vergütungen und Zuwendungen im Bereich der Versicherungsvermittlung:

Kostenfreie Beratung für den Kunden
Der Vermittler erhält für die Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Courtage von dem Produktanbieter -Versicherer. Der Kunde schuldet dem Vermittler keine gesonderte Vergütung.

 

 

Anschriften der Schlichtungsstellen:

Versicherungsombudsmann e.V. , Postfach 08 06 32 , 10006 Berlin
Tel.: 0800 3696000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 0800 3699000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Internet: www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung , Postfach 06 02 22 , 10052 Berlin
Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 030 20458931
Internet: www.pkv-ombudsmann.de , Online-Streitbeteiligung via EU ,  https://webgate.ec.europa.eu/odr

 

Immobiliendarlehnsvermittlung:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein, Feldberger Weg 14, 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank, Postfach 11 12 32, 60047 Frankfurt am Main

 

Finanzanlagenvermittlung:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ), Graurheindorfer Str. 108,

53117 Bonn, www.bafin.de

 

Bausparkassen:

Ombudsfrau der privaten Bausparkassen, Postfach 30 30 97, 10730 Berlin, www.bausparkassen.de