Verbraucherschutz – neue IDD-Bestimmungen werden wirksam

Categories: News
No Comments

Zum ersten Oktober sind einige Neuregelungen wirksam geworden, die das IDD-Umsetzungsgesetz nach der Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD – Richtlinie (EU) 2016/97 vorschreibt. Das klingt kompliziert, ist vom Prinzip her aber ganz einfach. Dieses Gesetz soll strenger regeln, was im Versicherungsvertrieb künftig erlaubt sein wird und was nicht. In Deutschland ist das Gesetz bereits im Februar 2018 in Kraft getreten – einige Änderungen wurden aber erst zu Beginn des Monats wirksam.

Mehr Transparenz bei Lebensversicherungen: Standmitteilung muss besser informieren

Die jährliche Standmitteilung von Lebensversicherungen laut § 155 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) muss seit letzter Woche transparenter über die Überschussbeteiligung informieren. Wie viel Geld würde dem Versicherten zustehen, würde er seine Lebensversicherung aktuell kündigen? Wie viel Geld würde ihm bei Vertragsablauf zustehen, würde er seine Police beitragsfrei stellen? Und welche Überschussanteile stehen dem Kunden gemäß Gesetz verpflichtend zu, welche werden – abhängig vom Kapitalmarkt – freiwillig gezahlt?

Neu ist zum Beispiel, dass der Versicherer nun auch den Rückkaufswert der Lebensversicherung ausweisen muss: also wie viel Geld dem Versicherten zusteht, wenn er den Vertrag aktuell kündigen würde. Ebenfalls muss die Mitteilung nun beinhalten, wie viel der Sparer bei Vertragsablauf erhalten würde, wenn er seine Police beitragsfrei stellt und fortan keine Prämien mehr zahlt. Auch stellt die Neufassung klar, dass der Versicherer bezüglich der Überschussbeteiligung mitteilen muss, „inwieweit diese … garantiert ist“. Was es weiterhin bezüglich der dortigen Informationen zu beachten gibt, klärt ein Beratungsgespräch.

Mehr Transparenz bei Restschuldversicherungen

Verbesserte Informationspflichten gelten nun auch für Restschuldversicherungen, mit denen Kreditnehmer sich und ihre Angehörigen für die Rückzahlung eines Kredites absichern. Kreditgeber müssen darüber informieren, dass Kredite auch ohne Restschuldversicherung abgeschlossen werden können. Hier hatten einige Banken suggeriert, solche Zusatzversicherungen seien Pflicht, wenn ein Kunde einen Kredit abfragt. Die neuen Regeln sollen die Bankkunden auch dazu bringen, kritischer darüber zu reflektieren, ob sie sich einen Kredit überhaupt leisten können – oder ob sie damit auf Dauer finanziell überfordert sein werden.

Zudem stärkt das IDD-Umsetzungsgesetz die Rechtsstellung der versicherten Person bei solchen Restschuld-Policen. Heimtückisch: bisher war oft nicht der Kunde selbst Versicherungsnehmer des Vertrages. Sondern eine Bank oder ein Kreditinstitut, die diese Policen oft als Gruppenverträge abgeschlossen haben. Das erschwerte es deutlich, Rechtsansprüche gegen den Versicherer durchzusetzen, etwa wenn Beratungs- und Informationspflichten mutmaßlich verletzt wurden. Der Kunde hatte dann schlicht keine Handhabe. Nun werden die Privatpersonen, die einen solchen Vertrag abschließen, als Vertragspartner definiert.

Doch das sind nur zwei Neuregelungen im Zuge des IDD-Umsetzungsgesetzes. Es sieht unter anderem auch erweiterte Beratungspflichten für sogenannte Versicherungsanlageprodukte vor – Policen also, die Versicherungsschutz mit Altersvorsorge und Geldanlage verbinden. Wer Fragen dazu hat, kann seinen Vermittler oder Berater hierauf ansprechen.

Your Thoughts

*

 

Erstinformation 

(Pflichtangaben gem. §15 Abs.1 der VersVemV und § 12 Abs.1 der FinVermV)

 

 

 

 

 

 

 

Name und Anschrift:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein , Feldberger Weg 14 , 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Status:

Immobilienmakler nach § 34 c GewO

Versicherungsmakler nach § 34 d Abs.1 GewO

Finanzanlagenvermittler nach § 34 f Abs.1 Satz 1 GewO

Immobiliendarlehnsvermittler gemäß § 34 i GewO

 

Zuständige Stellen:

IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover

Landkreis Hildesheim, Bischof-Jansen-Str. 31, 31134 Hildesheim

 

Registernummern im Vermittlerregister:

Immobiliendarlehnsvermittler – Register:                           D-W-133-MZLI-10

Versicherungsvermittler – Register:                                       D-0O8M-B6CZ1-52

Finanzanlagenvermittler – Register:                                       D-F-133-5KR4-64

 

Registerstelle des Vermittlerregisters:

Deutscher Industrie – und Handelskammertag e.V., Breite Str. 29, 10178 Berlin

Auskunft über Telefon: 030-30308-0      oder      www.vermittlerregister.org

 

Leistungsentgelt/Kosten für die Immobiliendarlehnsvermittlung:

Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehnsvermittlung vom Darlehnsgeber.

 

Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehnssumme, Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Er wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem sogenannten ESIS-Merkblatt mitgeteilt, das Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Wird das Leistungsentgelt vom Darlehnsgeber gezahlt, können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.

 

Produktauswahlpalette für die Tätigkeit als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler wird unabhängig tätig.

 

Informationen über Emmitenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden:

Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34 f Abs. 1 Satz 1 GewO zulässig ist.

 

Beratungsleistung als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler erbringt Beratungsleistungen

 

Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenberatung und – Vermittlung:

Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder – Vermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendung von Dritten, welche auch behalten werden dürfen.

Erstinformation                                                               Seite – 2 –

 

Versicherungsvermittlung Beratungsangebot:

Dem Kunden wird eine Beratung über den gewünschten Versicherungsschutz vor einer Vertragsvermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrages angeboten. Ob der Kunde eine Beratung gewünscht und erhalten hatte, ergibt sich aus der Beratungsdokumentation oder einer Beratungsverzichtserklärung des Kunden.

Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10 % an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10 %:

Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.

 

Information des Vermittlers über Vergütungen und Zuwendungen im Bereich der Versicherungsvermittlung:

Kostenfreie Beratung für den Kunden
Der Vermittler erhält für die Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Courtage von dem Produktanbieter -Versicherer. Der Kunde schuldet dem Vermittler keine gesonderte Vergütung.

 

 

Anschriften der Schlichtungsstellen:

Versicherungsombudsmann e.V. , Postfach 08 06 32 , 10006 Berlin
Tel.: 0800 3696000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 0800 3699000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Internet: www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung , Postfach 06 02 22 , 10052 Berlin
Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 030 20458931
Internet: www.pkv-ombudsmann.de , Online-Streitbeteiligung via EU ,  https://webgate.ec.europa.eu/odr

 

Immobiliendarlehnsvermittlung:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein, Feldberger Weg 14, 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank, Postfach 11 12 32, 60047 Frankfurt am Main

 

Finanzanlagenvermittlung:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ), Graurheindorfer Str. 108,

53117 Bonn, www.bafin.de

 

Bausparkassen:

Ombudsfrau der privaten Bausparkassen, Postfach 30 30 97, 10730 Berlin, www.bausparkassen.de