Anwartschaft – Private Krankenversicherung für später

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Wird ein Angestellter durch eine Anhebung der Jahresentgeltgrenze wieder gesetzlich versicherungspflichtig oder tritt ein Selbstständiger vorübergehend als Angestellter in den Dienst eines Arbeitgebers, müsste er seine private Krankenversicherung zu den aktuellen Konditionen aufgeben, gäbe es nicht die Möglichkeit der Anwartschaft.

Vor allem für ältere Personen mit Vorerkranken kann es sich schwierig gestalten, in die private Krankenversicherung zurückzukehren. Oft ist dann ein Beitritt mit hohen Risikozuschlägen verbunden oder bleibt komplett verwehrt. Wer zu einem zukünftigen Zeitpunkt in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln will oder nur zwischenzeitlich GKV-Mitglied wird, kann mit einer Anwartschaftsversicherung die spätere Gesundheitsprüfung umgehen und die alten Bedingungen beibehalten.

Anwartschaft

Eine Anwartschaft bedeutet, dass ein bestimmter Anspruch bspw. durch Beitragszahlung zu einem späteren Zeitpunkt besteht. Das heißt: heute Anwärter für Leistungen werden, die man nach Ablauft der Anwartschaft nutzen will. Während der Anwartschaft besteht kein Leistungsanspruch.

Große und Kleine Anwartschaft

In der PKV kann man sich für eine große oder eine kleine Anwartschaft entscheiden. Bei der kleinen Anwartschaftsversicherung wird auf eine spätere Gesundheitsprüfung, die bei PKV-Policen notwendig ist, verzichtet. Relevant ist der Gesundheitszustand zu Beginn der Anwartschaft.

Mit einer großen Anwartschaftsversicherung umgeht der Versicherte nicht nur die spätere Gesundheitsprüfung. Er sichert sich auch einen geringeren Beitrag für die zukünftige Police. Allerdings muss er während der Anwartschaft auch deutlich mehr zahlen, als für eine kleine Anwartschaftsversicherung.

Ende der Anwartschaft

Die Anwartschaft endet entweder mit einem vorher vereinbarten Datum oder zu dem Zeitpunkt, an dem der Grund für die Anwartschaft nicht mehr besteht – z. B. Wechsel von angestellt zu selbstständig oder bei Überschreiten der Versicherungspflichtgrenze für Angestellte.
Doch Achtung: Die Rückkehr in den alten PKV-Tarif geschieht nicht automatisch. Wer die Rückmeldefrist verstreichen lässt, hat sein Anrecht auf den Vertrag zu alten Konditionen verwirkt.

Wichtig ist bei der Auswahl einer Anwartschaftsversicherung nicht nur der derzeitige Beitrag, sondern vor allem der Folgebeitrag ab Beendigung der Anwartschaft. Bei den unzähligen Anwartschaftstarifen ist eine Beratung durch einen Versicherungsmakler hilfreich, um einen Überblick zu erhalten und die passende Police auszuwählen.

 

Erstinformation 

(Pflichtangaben gem. §15 Abs.1 der VersVemV und § 12 Abs.1 der FinVermV)

 

 

 

 

 

 

 

Name und Anschrift:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein , Feldberger Weg 14 , 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Status:

Immobilienmakler nach § 34 c GewO

Versicherungsmakler nach § 34 d Abs.1 GewO

Finanzanlagenvermittler nach § 34 f Abs.1 Satz 1 GewO

Immobiliendarlehnsvermittler gemäß § 34 i GewO

 

Zuständige Stellen:

IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover

Landkreis Hildesheim, Bischof-Jansen-Str. 31, 31134 Hildesheim

 

Registernummern im Vermittlerregister:

Immobiliendarlehnsvermittler – Register:                           D-W-133-MZLI-10

Versicherungsvermittler – Register:                                       D-0O8M-B6CZ1-52

Finanzanlagenvermittler – Register:                                       D-F-133-5KR4-64

 

Registerstelle des Vermittlerregisters:

Deutscher Industrie – und Handelskammertag e.V., Breite Str. 29, 10178 Berlin

Auskunft über Telefon: 030-30308-0      oder      www.vermittlerregister.org

 

Leistungsentgelt/Kosten für die Immobiliendarlehnsvermittlung:

Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehnsvermittlung vom Darlehnsgeber.

 

Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehnssumme, Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Er wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem sogenannten ESIS-Merkblatt mitgeteilt, das Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Wird das Leistungsentgelt vom Darlehnsgeber gezahlt, können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.

 

Produktauswahlpalette für die Tätigkeit als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler wird unabhängig tätig.

 

Informationen über Emmitenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden:

Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34 f Abs. 1 Satz 1 GewO zulässig ist.

 

Beratungsleistung als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler erbringt Beratungsleistungen

 

Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenberatung und – Vermittlung:

Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder – Vermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendung von Dritten, welche auch behalten werden dürfen.

Erstinformation                                                               Seite – 2 –

 

Versicherungsvermittlung Beratungsangebot:

Dem Kunden wird eine Beratung über den gewünschten Versicherungsschutz vor einer Vertragsvermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrages angeboten. Ob der Kunde eine Beratung gewünscht und erhalten hatte, ergibt sich aus der Beratungsdokumentation oder einer Beratungsverzichtserklärung des Kunden.

Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10 % an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10 %:

Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.

 

Information des Vermittlers über Vergütungen und Zuwendungen im Bereich der Versicherungsvermittlung:

Kostenfreie Beratung für den Kunden
Der Vermittler erhält für die Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Courtage von dem Produktanbieter -Versicherer. Der Kunde schuldet dem Vermittler keine gesonderte Vergütung.

 

 

Anschriften der Schlichtungsstellen:

Versicherungsombudsmann e.V. , Postfach 08 06 32 , 10006 Berlin
Tel.: 0800 3696000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 0800 3699000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Internet: www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung , Postfach 06 02 22 , 10052 Berlin
Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 030 20458931
Internet: www.pkv-ombudsmann.de , Online-Streitbeteiligung via EU ,  https://webgate.ec.europa.eu/odr

 

Immobiliendarlehnsvermittlung:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein, Feldberger Weg 14, 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank, Postfach 11 12 32, 60047 Frankfurt am Main

 

Finanzanlagenvermittlung:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ), Graurheindorfer Str. 108,

53117 Bonn, www.bafin.de

 

Bausparkassen:

Ombudsfrau der privaten Bausparkassen, Postfach 30 30 97, 10730 Berlin, www.bausparkassen.de