Wird ein Angestellter durch eine Anhebung der Jahresentgeltgrenze wieder gesetzlich versicherungspflichtig oder tritt ein Selbstständiger vorübergehend als Angestellter in den Dienst eines Arbeitgebers, müsste er seine private Krankenversicherung zu den aktuellen Konditionen aufgeben, gäbe es nicht die Möglichkeit der Anwartschaft.
Vor allem für ältere Personen mit Vorerkranken kann es sich schwierig gestalten, in die private Krankenversicherung zurückzukehren. Oft ist dann ein Beitritt mit hohen Risikozuschlägen verbunden oder bleibt komplett verwehrt. Wer zu einem zukünftigen Zeitpunkt in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln will oder nur zwischenzeitlich GKV-Mitglied wird, kann mit einer Anwartschaftsversicherung die spätere Gesundheitsprüfung umgehen und die alten Bedingungen beibehalten.
Anwartschaft
Eine Anwartschaft bedeutet, dass ein bestimmter Anspruch bspw. durch Beitragszahlung zu einem späteren Zeitpunkt besteht. Das heißt: heute Anwärter für Leistungen werden, die man nach Ablauft der Anwartschaft nutzen will. Während der Anwartschaft besteht kein Leistungsanspruch.
Große und Kleine Anwartschaft
In der PKV kann man sich für eine große oder eine kleine Anwartschaft entscheiden. Bei der kleinen Anwartschaftsversicherung wird auf eine spätere Gesundheitsprüfung, die bei PKV-Policen notwendig ist, verzichtet. Relevant ist der Gesundheitszustand zu Beginn der Anwartschaft.
Mit einer großen Anwartschaftsversicherung umgeht der Versicherte nicht nur die spätere Gesundheitsprüfung. Er sichert sich auch einen geringeren Beitrag für die zukünftige Police. Allerdings muss er während der Anwartschaft auch deutlich mehr zahlen, als für eine kleine Anwartschaftsversicherung.
Ende der Anwartschaft
Die Anwartschaft endet entweder mit einem vorher vereinbarten Datum oder zu dem Zeitpunkt, an dem der Grund für die Anwartschaft nicht mehr besteht – z. B. Wechsel von angestellt zu selbstständig oder bei Überschreiten der Versicherungspflichtgrenze für Angestellte.
Doch Achtung: Die Rückkehr in den alten PKV-Tarif geschieht nicht automatisch. Wer die Rückmeldefrist verstreichen lässt, hat sein Anrecht auf den Vertrag zu alten Konditionen verwirkt.
Wichtig ist bei der Auswahl einer Anwartschaftsversicherung nicht nur der derzeitige Beitrag, sondern vor allem der Folgebeitrag ab Beendigung der Anwartschaft. Bei den unzähligen Anwartschaftstarifen ist eine Beratung durch einen Versicherungsmakler hilfreich, um einen Überblick zu erhalten und die passende Police auszuwählen.