Unfallschutz für Radfahrer

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Endlich ist Frühling! Und damit auch wieder Zeit, das Fahrrad aus dem Keller zu holen. Nachdem Frost und Kälte lange Zeit Deutschland in einen Eisblock verwandelten, locken nun wieder milde Temperaturen zum Ausflug. Dabei sollte aber bedacht werden, dass Radfahren durchaus Gefahren birgt.

 

Keine Frage: Radfahren ist gesund, macht Spaß und leistet zudem einen Beitrag zu sauberer Luft in den Städten. Doch Radfahrer sind leider auch einem hohen Unfallrisiko ausgesetzt. Knapp 65.000 Unfälle mit Fahrradbeteiligung ereigneten sich zum Beispiel im Jahr 2016, neuere Zahlen liegen nicht vor. Und weil Radfahrer nahezu ungeschützt sind, gehen viele Unfälle mit Verletzungen einher. Allein in der Hauptstadt Berlin erlitten im selben Jahr 631 Fahrer schwere Verletzungen.

 

Das Problem: Die gesetzliche Unfallversicherung sichert Radfahren nur in sehr eingeschränkter Art und Weise ab. Nämlich dann, wenn sich der Radler auf dem Arbeitsweg oder Schulweg befindet. Für das Freizeitvergnügen aber muss eine private Unfall-Police abgeschlossen werden, damit man Schutz genießt. Einen solchen Vertrag besitzt aber weniger als jeder dritte Radfahrer.

Der Vorteil der Unfallversicherung: sie zahlt unabhängig davon, ob, wann und wie der Unfall zustande kam. Vorsicht ist jedoch bei Alkohol geboten: Hier sehen viele Verträge laut Klausel einen Höchstpegel vor, der nicht überschritten werden darf. Ohnehin sollte man sich alkoholisiert nicht auf sein Rad setzen. Schon wer eine auffällige Fahrweise zeigt, riskiert -abhängig vom Einzelfall- den Verlust des Führerscheins auch für das Auto. Darüber hinaus bietet sich eine Berufsunfähigkeitsversicherung an, falls der Sturz so schwer ist, dass es im Job nicht mehr weitergeht.

 

Darüber hinaus bietet sich für Radfahrer eine private Haftpflichtversicherung an. Sie springt ein, wenn Dritten durch unachtsame oder fehlerhafte Fahrweise ein Schaden entsteht. Zum Beispiel, wenn man verkehrswidrig auf dem Bürgersteig fährt und eine Rentnerin dabei zu Fall bringt, so dass sie stationär behandelt werden muss. Aber auch, wenn man versehentlich einen Kratzer am Sportwagen des Chefs hinterlässt, weil die Lücke doch zu eng war, um ohne Berührung vorbeizufahren, springt die Haftpflicht ein.

 

Vorsicht ist darüber hinaus bei E-Bikes und Pedelecs geboten. Sie brauchen eine spezielle Mofaversicherung, wenn sie mit Tretunterstützung mehr als 25 Stundenkilometer Spitzengeschwindigkeit auf die Straße bringen. Bei einem tretunabhängigen Motor wird eine solche Police schon ab 6 km/h benötigt. Auch Nummernschild und Helm sind hier Pflicht!

 

Aber natürlich ist es besser, es passiert erst gar nichts. Deshalb sollten Radfans immer einen Helm tragen, der schwere Kopfverletzungen verhindern hilft. Auch ausreichend Licht, helle Kleidung und Reflektoren an den Rädern erhöhen die Sicherheit. Vorsicht gilt zudem an unübersichtlichen Kreuzungen. Speziell im innerstädtischen Verkehr werden hier Radfahrer leider oft von abbiegenden LKW übersehen, weil sie sich im toten Winkel befinden. Hier empfiehlt sogar die Polizei, im Zweifel besser auf das Vorfahrtsrecht zu verzichten!

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Erstinformation 

(Pflichtangaben gem. §15 Abs.1 der VersVemV und § 12 Abs.1 der FinVermV)

 

 

 

 

 

 

 

Name und Anschrift:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein , Feldberger Weg 14 , 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Status:

Immobilienmakler nach § 34 c GewO

Versicherungsmakler nach § 34 d Abs.1 GewO

Finanzanlagenvermittler nach § 34 f Abs.1 Satz 1 GewO

Immobiliendarlehnsvermittler gemäß § 34 i GewO

 

Zuständige Stellen:

IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover

Landkreis Hildesheim, Bischof-Jansen-Str. 31, 31134 Hildesheim

 

Registernummern im Vermittlerregister:

Immobiliendarlehnsvermittler – Register:                           D-W-133-MZLI-10

Versicherungsvermittler – Register:                                       D-0O8M-B6CZ1-52

Finanzanlagenvermittler – Register:                                       D-F-133-5KR4-64

 

Registerstelle des Vermittlerregisters:

Deutscher Industrie – und Handelskammertag e.V., Breite Str. 29, 10178 Berlin

Auskunft über Telefon: 030-30308-0      oder      www.vermittlerregister.org

 

Leistungsentgelt/Kosten für die Immobiliendarlehnsvermittlung:

Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehnsvermittlung vom Darlehnsgeber.

 

Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehnssumme, Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Er wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem sogenannten ESIS-Merkblatt mitgeteilt, das Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Wird das Leistungsentgelt vom Darlehnsgeber gezahlt, können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.

 

Produktauswahlpalette für die Tätigkeit als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler wird unabhängig tätig.

 

Informationen über Emmitenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden:

Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34 f Abs. 1 Satz 1 GewO zulässig ist.

 

Beratungsleistung als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler erbringt Beratungsleistungen

 

Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenberatung und – Vermittlung:

Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder – Vermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendung von Dritten, welche auch behalten werden dürfen.

Erstinformation                                                               Seite – 2 –

 

Versicherungsvermittlung Beratungsangebot:

Dem Kunden wird eine Beratung über den gewünschten Versicherungsschutz vor einer Vertragsvermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrages angeboten. Ob der Kunde eine Beratung gewünscht und erhalten hatte, ergibt sich aus der Beratungsdokumentation oder einer Beratungsverzichtserklärung des Kunden.

Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10 % an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10 %:

Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.

 

Information des Vermittlers über Vergütungen und Zuwendungen im Bereich der Versicherungsvermittlung:

Kostenfreie Beratung für den Kunden
Der Vermittler erhält für die Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Courtage von dem Produktanbieter -Versicherer. Der Kunde schuldet dem Vermittler keine gesonderte Vergütung.

 

 

Anschriften der Schlichtungsstellen:

Versicherungsombudsmann e.V. , Postfach 08 06 32 , 10006 Berlin
Tel.: 0800 3696000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 0800 3699000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Internet: www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung , Postfach 06 02 22 , 10052 Berlin
Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 030 20458931
Internet: www.pkv-ombudsmann.de , Online-Streitbeteiligung via EU ,  https://webgate.ec.europa.eu/odr

 

Immobiliendarlehnsvermittlung:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein, Feldberger Weg 14, 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank, Postfach 11 12 32, 60047 Frankfurt am Main

 

Finanzanlagenvermittlung:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ), Graurheindorfer Str. 108,

53117 Bonn, www.bafin.de

 

Bausparkassen:

Ombudsfrau der privaten Bausparkassen, Postfach 30 30 97, 10730 Berlin, www.bausparkassen.de