eVB-Nummer: Damit ein Crash mit dem neuen Auto nicht teuer wird

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Wer ein Auto neu zulässt, benötigt in Deutschland eine sogenannte eVB-Nummer, um das Gefährt von A nach B zu transportieren. Mit der Elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) soll sichergestellt sein, dass das Auto auch vor Beginn der Zulassung einen Versicherungsschutz hat. Aber dabei gibt es einiges zu beachten, denn nicht immer ist ein Kaskoschutz inkludiert.

 

Wenn jemand in Deutschland einen Neuwagen kauft, einen Gebrauchtwagen ummeldet oder ein stillgelegtes Fahrzeug wieder anmelden will, braucht er in der Regel eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB). Selbst für Kurzkennzeichen oder die nachträgliche Änderung eines Saisonkennzeichens ist diese Nummer erforderlich, die aus sieben Zahlen und Buchstaben besteht. Die eVB ist ab Abschluss über einen begrenzten Zeitraum hinweg gültig: Üblich sind hierbei 30 Tage.

Eine entsprechende Nummer bekommt man ganz einfach auf Anfrage bei den Kfz-Versicherern oder einem Vermittler. Die Anfrage ist mittlerweile bei vielen Versicherern online und per App möglich, die Nummer ist dann sofort gültig. Ein deutlicher Vorteil gegenüber der früheren Doppelkarte, die lange Zeit dazu diente, auf der Zulassungsstelle eine Kfz-Haftpflicht nachzuweisen. Heute muss der Halter nicht mehr warten, bis das Dokument per Post an die Zulassungsstelle geschickt wurde, sondern kann das Auto mit der eVB sofort anmelden.

 

Vorsicht: Kaskoschutz eingeschlossen?

 

Gerade die Tatsache, dass man eine eVB leicht und problemlos bekommt, kann sich aber als heimtückisch entpuppen. Denn eVB-Nummer ist nicht gleich eVB-Nummer! Zwar beinhaltet jeder entsprechende Vertrag einen Kfz-Haftpflichtschutz. Aber es gibt tatsächlich Angebote, die nur eine eingeschränkte Kaskoversicherung bieten. Die Konsequenzen können bitter sein. Wenn der Fahrer bei der Überführung des Wagens einen selbstverschuldeten Unfall baut, kann es passieren, dass er den Schaden am eigenen Fahrzeug nicht ersetzt bekommt.

 

Vergleicht man die unterschiedlichen Bedingungen, die Gesellschaften an die Herausgabe einer eVB-Nummer knüpfen, dann muss man sich die Frage stellen, wann der Kunde überhaupt eine Deckung bei einem Kaskoschaden hat. So machen es einige Versicherer zur Bedingung für den Kaskoschutz, dass der Versicherungsnehmer nicht mehr als einen Teilkaskoschaden in den letzten Jahren hatte und die Typklasse nicht größer als 30 sein darf. Ein teurer Sportwagen, der statistisch oft in Unfälle verwickelt ist, genießt dann unter Umständen keinen Schutz. Manche Versicherer schreiben auch eine Selbstbeteiligung für die Kasko fest. Details, über die sich ein angehender Fahrzeughalter informieren sollte!

 

Denn krachen kann es schnell. Das Unfallrisiko bei Überführungen besteht nicht nur auf längeren Strecken, etwa wenn man ein Auto aus einer anderen Stadt abholt. Schon bei kurzen Distanzen bedeuten selbstverschuldete Unfälle ein Risiko. Schließlich ist das Auto neu und ungewohnt, so dass sich ein Fahrer schnell ablenken lässt. Und schon hat man beim Ausparken einen anderen PKW übersehen, weil man sich noch mit den Bedienelementen des Cockpits vertraut machen musste oder der Spiegel falsch eingestellt war. Hier hilft ein Beratungsgespräch, sich über eVB-Nummern kundig zu machen.

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Erstinformation 

(Pflichtangaben gem. §15 Abs.1 der VersVemV und § 12 Abs.1 der FinVermV)

 

 

 

 

 

 

 

Name und Anschrift:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein , Feldberger Weg 14 , 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Status:

Immobilienmakler nach § 34 c GewO

Versicherungsmakler nach § 34 d Abs.1 GewO

Finanzanlagenvermittler nach § 34 f Abs.1 Satz 1 GewO

Immobiliendarlehnsvermittler gemäß § 34 i GewO

 

Zuständige Stellen:

IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover

Landkreis Hildesheim, Bischof-Jansen-Str. 31, 31134 Hildesheim

 

Registernummern im Vermittlerregister:

Immobiliendarlehnsvermittler – Register:                           D-W-133-MZLI-10

Versicherungsvermittler – Register:                                       D-0O8M-B6CZ1-52

Finanzanlagenvermittler – Register:                                       D-F-133-5KR4-64

 

Registerstelle des Vermittlerregisters:

Deutscher Industrie – und Handelskammertag e.V., Breite Str. 29, 10178 Berlin

Auskunft über Telefon: 030-30308-0      oder      www.vermittlerregister.org

 

Leistungsentgelt/Kosten für die Immobiliendarlehnsvermittlung:

Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehnsvermittlung vom Darlehnsgeber.

 

Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehnssumme, Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Er wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem sogenannten ESIS-Merkblatt mitgeteilt, das Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Wird das Leistungsentgelt vom Darlehnsgeber gezahlt, können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.

 

Produktauswahlpalette für die Tätigkeit als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler wird unabhängig tätig.

 

Informationen über Emmitenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden:

Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34 f Abs. 1 Satz 1 GewO zulässig ist.

 

Beratungsleistung als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler erbringt Beratungsleistungen

 

Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenberatung und – Vermittlung:

Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder – Vermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendung von Dritten, welche auch behalten werden dürfen.

Erstinformation                                                               Seite – 2 –

 

Versicherungsvermittlung Beratungsangebot:

Dem Kunden wird eine Beratung über den gewünschten Versicherungsschutz vor einer Vertragsvermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrages angeboten. Ob der Kunde eine Beratung gewünscht und erhalten hatte, ergibt sich aus der Beratungsdokumentation oder einer Beratungsverzichtserklärung des Kunden.

Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10 % an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10 %:

Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.

 

Information des Vermittlers über Vergütungen und Zuwendungen im Bereich der Versicherungsvermittlung:

Kostenfreie Beratung für den Kunden
Der Vermittler erhält für die Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Courtage von dem Produktanbieter -Versicherer. Der Kunde schuldet dem Vermittler keine gesonderte Vergütung.

 

 

Anschriften der Schlichtungsstellen:

Versicherungsombudsmann e.V. , Postfach 08 06 32 , 10006 Berlin
Tel.: 0800 3696000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 0800 3699000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Internet: www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung , Postfach 06 02 22 , 10052 Berlin
Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 030 20458931
Internet: www.pkv-ombudsmann.de , Online-Streitbeteiligung via EU ,  https://webgate.ec.europa.eu/odr

 

Immobiliendarlehnsvermittlung:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein, Feldberger Weg 14, 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank, Postfach 11 12 32, 60047 Frankfurt am Main

 

Finanzanlagenvermittlung:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ), Graurheindorfer Str. 108,

53117 Bonn, www.bafin.de

 

Bausparkassen:

Ombudsfrau der privaten Bausparkassen, Postfach 30 30 97, 10730 Berlin, www.bausparkassen.de