Zahnzusatzversicherung – Weshalb sich ein Upgrade lohnt

Die Krankenkassen leisten für Zahnersatz nur noch einen geringen Zuschuss. Mit bitteren Konsequenzen: immer mehr Menschen sind bereit einen Kredit aufzunehmen, wenn sie Zähne verlieren. Das muss nicht sein. Eine Zahnzusatzversicherung kann hier Abhilfe schaffen!

 

Heute ist es ganz selbstverständlich, dass wir unsere Zähne pflegen, sie putzen und regelmäßig untersuchen lassen. Doch das war nicht immer so. Erst 1938, mit der Erfindung des Nylons, trat auch die Zahnbürste ihren Siegeszug an. Bis weit ins vorige Jahrhundert hinein war professionelle Zahnpflege hingegen ein Privileg, das betuchteren Kreisen vorbehalten blieb. Sie reinigten ihre Zähne mit Bürsten aus Knochen und Borsten – auf dem Land wusste sich die Bevölkerung mit Lappen und Schwämmen zu helfen.

Gepflegte Zähne sind eine Visitenkarte!

 

Dass gepflegte Zähne wichtig sind, hat nicht nur hygienische Gründe. Die Umfrage eines großen Webanbieters in Kooperation mit der Marktforschung promio.net zeigt: gepflegte Zähne werden von vielen Menschen als eine Art Visitenkarte wahrgenommen. Der Blick auf die Zähne entscheidet mit über Sympathie und kann sogar die Karriere beeinflussen.

 

79 Prozent der Deutschen sagen, schöne Zähne entscheiden mit über beruflichen Erfolg, und immer noch die Hälfte aller Befragten leitet den sozialen Status einer Person anhand der Zähne ab. „Gepflegte Zähne sind sexy“ geben immerhin 88 Prozent der repräsentativ befragten 1.029 Umfrageteilnehmer zu Protokoll.

 

Da wundert es kaum, dass die Bundesbürger für ihre Zahngesundheit tief ins Portemonnaie greifen. Die gesetzlichen Krankenkassen haben sich weitestgehend aus der Erstattung von Zahnersatzleistungen zurückgezogen. Beläuft sich etwa der Kostensatz für Zahnersatz durch ein Implantat auf 3.000 Euro, so erstattet der Zuschuss der gesetzlichen Kassen ganze 387 Euro (Stand 2016). Eine Umfrage der CreditPlus Bank ermittelte: rund 36 Prozent der Bundesbürger würden für Zahnersatz einen Privatkredit aufnehmen!

 

Zahnzusatzversicherung: Ein Upgrade des Versicherungsschutzes kann helfen

 

Gesetzlich Versicherte aber müssen sich nicht verschulden, um Zähne ersetzt zu bekommen. Hierfür kann auch der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung empfehlenswert sein. Ein Markt, der immer mehr an Bedeutung gewinnt: rund 14 Millionen Patienten haben bereits einen entsprechenden Vertrag. Die Nachfrage ist in den letzten Jahren stetig angewachsen: seit 2005 hat sich die Zahl der Zahnzusatz-Policen verdoppelt.

 

Das Leistungsniveau ist hierbei von Tarif zu Tarif sehr verschieden. Dass aber auch viele gute Angebote auf dem Markt sind, bestätigt auch der Verbraucherschutz. Die Stiftung Warentest verlieh 2014 in einem Produktvergleich 55 von 189 Tarifen die Note „sehr gut“, viele andere schnitten immerhin noch mit „gut“ ab. Explizit lobten die Tester, dass sehr viele leistungsstarke Tarife im Angebot seien.

 

Abhängig vom Geldbeutel können Kunden hierbei entscheiden, wie viel die Zahnzusatzversicherung im Falle eines Zahnverlustes zuschießen soll und was man bereit ist, aus der eigenen Tasche zu zahlen. Viele Tarife decken selbst bei teurem Zahnersatz 80 bis 95 Prozent der Kosten ab, wenn man die Zuzahlung der Krankenkassen hinzurechnet. Damit wird der Zahnersatz auch ohne Kredit erschwinglich!

 

Wartezeiten und unterschiedliche Leistungen

 

Wie auch bei anderen Versicherungen, sollten Kunden den Leistungskatalog der Zahnzusatzversicherung nicht unbeachtet lassen. Hier gilt das Motto: Leistung schlägt Preis! Eine wichtige Größe, auf die es sich zu achten lohnt, sind die vereinbarten Wartezeiten. Zu Beginn eines neuen Vertrags gelten meist acht Monate Wartezeit, während derer die Versicherung gar keine Zahnersatzkosten übernimmt. Zusätzlich beschränken fast alle Versicherer ihre Leistung in den ersten drei bis fünf Jahren auf eine anteilige Ersatzsumme.

 

Unterschiede gibt es auch bei der Erstattung von Leistungen wie einer professionellen Zahnreinigung, kieferorthopädischen Behandlungen sowie Sonderbehandlungen wie Akupunktur oder einer gewünschten Vollnarkose. Hier hilft ein Beratungsgespräch, sich besser mit den Tarifen vertraut zu machen!

 

 

Your Thoughts

*

 

Erstinformation 

(Pflichtangaben gem. §15 Abs.1 der VersVemV und § 12 Abs.1 der FinVermV)

 

 

 

 

 

 

 

Name und Anschrift:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein , Feldberger Weg 14 , 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Status:

Immobilienmakler nach § 34 c GewO

Versicherungsmakler nach § 34 d Abs.1 GewO

Finanzanlagenvermittler nach § 34 f Abs.1 Satz 1 GewO

Immobiliendarlehnsvermittler gemäß § 34 i GewO

 

Zuständige Stellen:

IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover

Landkreis Hildesheim, Bischof-Jansen-Str. 31, 31134 Hildesheim

 

Registernummern im Vermittlerregister:

Immobiliendarlehnsvermittler – Register:                           D-W-133-MZLI-10

Versicherungsvermittler – Register:                                       D-0O8M-B6CZ1-52

Finanzanlagenvermittler – Register:                                       D-F-133-5KR4-64

 

Registerstelle des Vermittlerregisters:

Deutscher Industrie – und Handelskammertag e.V., Breite Str. 29, 10178 Berlin

Auskunft über Telefon: 030-30308-0      oder      www.vermittlerregister.org

 

Leistungsentgelt/Kosten für die Immobiliendarlehnsvermittlung:

Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehnsvermittlung vom Darlehnsgeber.

 

Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehnssumme, Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Er wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem sogenannten ESIS-Merkblatt mitgeteilt, das Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Wird das Leistungsentgelt vom Darlehnsgeber gezahlt, können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.

 

Produktauswahlpalette für die Tätigkeit als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler wird unabhängig tätig.

 

Informationen über Emmitenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden:

Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34 f Abs. 1 Satz 1 GewO zulässig ist.

 

Beratungsleistung als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler erbringt Beratungsleistungen

 

Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenberatung und – Vermittlung:

Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder – Vermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendung von Dritten, welche auch behalten werden dürfen.

Erstinformation                                                               Seite – 2 –

 

Versicherungsvermittlung Beratungsangebot:

Dem Kunden wird eine Beratung über den gewünschten Versicherungsschutz vor einer Vertragsvermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrages angeboten. Ob der Kunde eine Beratung gewünscht und erhalten hatte, ergibt sich aus der Beratungsdokumentation oder einer Beratungsverzichtserklärung des Kunden.

Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10 % an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10 %:

Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.

 

Information des Vermittlers über Vergütungen und Zuwendungen im Bereich der Versicherungsvermittlung:

Kostenfreie Beratung für den Kunden
Der Vermittler erhält für die Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Courtage von dem Produktanbieter -Versicherer. Der Kunde schuldet dem Vermittler keine gesonderte Vergütung.

 

 

Anschriften der Schlichtungsstellen:

Versicherungsombudsmann e.V. , Postfach 08 06 32 , 10006 Berlin
Tel.: 0800 3696000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 0800 3699000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Internet: www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung , Postfach 06 02 22 , 10052 Berlin
Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 030 20458931
Internet: www.pkv-ombudsmann.de , Online-Streitbeteiligung via EU ,  https://webgate.ec.europa.eu/odr

 

Immobiliendarlehnsvermittlung:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein, Feldberger Weg 14, 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank, Postfach 11 12 32, 60047 Frankfurt am Main

 

Finanzanlagenvermittlung:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ), Graurheindorfer Str. 108,

53117 Bonn, www.bafin.de

 

Bausparkassen:

Ombudsfrau der privaten Bausparkassen, Postfach 30 30 97, 10730 Berlin, www.bausparkassen.de