Richtig verhalten bei Gewittern

Categories: Gesundheit, News, Welcome
No Comments

Statistisch gesehen ist ein 6er im Lotto wahrscheinlicher, als dass einen der Blitz trifft. Aber gerade in diesem Frühsommer sorgten nicht nur Starkregen und Überschwemmungen für viel Unheil – auch Blitzschläge verletzten schon über 50 Menschen bei Open-Air-Veranstaltungen. Doch mit unseren Sicherheitstipps sind Sie gut vorbereitet!

Erste Regel: keine Panik

Wenn sich die ersten Blitze am Himmel zeigen, ist meistens noch genug Zeit für rasches, aber besonnenes Handeln. Wie weit das Gewitter von Ihnen entfernt ist, können Sie leicht ausrechnen: Blitz und Donner erreichen den Menschen nämlich unterschiedlich schnell. Die Differenz zwischen Licht und Schall ergibt damit den Abstand zum Gewitter. Nehmen Sie die Sekundenanzahl zwischen Blitz und Donner und teilen diese durch 3, um die Distanz in Kilometern zu erhalten. Sind es weniger als 5 Sekunden, ist es dringend angeraten, Schutz zu suchen. Denn dann ist das Gewitter nur noch knapp 1,5 km entfernt.

Heißer als die Sonne

Blitze bersten geradezu vor Energie: Im Blitzkanal kann die Stromstärke kurzfristig 400.000 Ampere erreichen und die Luft erhitzt sich binnen weniger Millisekunden auf fast 30.000 Grad Celsius – das 6-Fache der Temperatur auf der Sonnenoberfläche! Die Folgen für den menschlichen Körper: schwerste Verbrennungen und ein möglicher Herzstillstand.

So verhalten Sie sich bei Unwetter richtig

Wer von einem Gewitter im Freien überrascht wird, sollte daher auf Folgendes achten:

  • Auch wenn es inzwischen allgemein bekannt sein sollte: Vergessen Sie die alten Sprichwörter von wegen „Eichen sollst du weichen, Buchen sollst du suchen“. Das ist lebensgefährlicher Unsinn. Denn Blitze schlagen immer in den höchsten Punkt ein – unabhängig davon, welcher Baum das im Einzelfall genau ist. Darunter Schutz zu suchen, erhöht eher die Gefahr, von einem übergesprungenen Blitz getroffen oder von herabstürzenden Ästen erschlagen zu werden!
  • Suchen Sie sofort ein festes Gebäude – am besten mit Blitzableiter – auf. Auch in einem Auto sind Sie vor Blitzen sicher. Denn hier bildet die geschlossene Metallkarosserie einen Faradayschen Käfig, der den Strom eines Blitzschlags um Sie herum sicher ableitet. Zelte wiederum bieten mit ihrer Bespannung keinen Schutz – zudem können sie bei einem Einschlag durch die Hitze sofort in Flammen aufgehen!
  • Meiden Sie Bäume, hohe Türme, Masten und Metallzäune in direkter Nähe. Wenn Sie bei einer Veranstaltung sind, entfernen Sie sich zügig von Leinwänden oder Bühnen und suchen Sie Abstand zu den metallischen Absperrgittern – ab einer Distanz von 100 Metern sind Sie sicher.
  • Auch Baden ist bei Gewitter lebensgefährlich! See, Pool oder Schwimmbecken sollten auf jeden Fall sofort verlassen werden, sobald sich der erste Blitz am Himmel zeigt.
  • Genauso gefährlich: nasser oder feuchter Boden. Denn dieser ist ein sehr guter Spannungsleiter, wenn der Blitz in der Nähe einschlägt. Daher sollten Sie sich auch nicht breitbeinig hinstellen oder gar auf den nassen Boden legen. In diesem Fall nimmt nämlich die Spannung den kürzesten Weg zwischen den Gliedmaßen: durch den menschlichen Körper!
  • Wer gerade mit dem Fahrrad oder Motorrad unterwegs ist, sollte absteigen und sich in einigen Metern Abstand zu seinem Zweirad in Sicherheit begeben.

Frühzeitig auf Warnungen reagieren

Bei allen großen Events haben die Organisatoren eine Sorgfaltspflicht und müssen ihre zahlenden Gäste rechtzeitig über eine eventuelle Unwettergefahr aufklären. Achten Sie darum auf Hinweise der Veranstalter! Anders sieht es jedoch aus, wenn Sie sich einfach so im Freien aufhalten. Hier ist jeder selbst für sein eigenes Wohl verantwortlich.

Tipp: Nutzen Sie die DWD-WarnWetter-App – diese versorgt Sie mit aktuellen Warnungen über drohendes Unwetter auf dem Smartphone.

Mit diesen Tipps im Gepäck steht einem unbeschwerten Festival- oder Public-Viewing-Besuch nichts mehr im Wege – außer vielleicht eben doch das Wetter…

Your Thoughts

*

 

Erstinformation 

(Pflichtangaben gem. §15 Abs.1 der VersVemV und § 12 Abs.1 der FinVermV)

 

 

 

 

 

 

 

Name und Anschrift:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein , Feldberger Weg 14 , 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Status:

Immobilienmakler nach § 34 c GewO

Versicherungsmakler nach § 34 d Abs.1 GewO

Finanzanlagenvermittler nach § 34 f Abs.1 Satz 1 GewO

Immobiliendarlehnsvermittler gemäß § 34 i GewO

 

Zuständige Stellen:

IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover

Landkreis Hildesheim, Bischof-Jansen-Str. 31, 31134 Hildesheim

 

Registernummern im Vermittlerregister:

Immobiliendarlehnsvermittler – Register:                           D-W-133-MZLI-10

Versicherungsvermittler – Register:                                       D-0O8M-B6CZ1-52

Finanzanlagenvermittler – Register:                                       D-F-133-5KR4-64

 

Registerstelle des Vermittlerregisters:

Deutscher Industrie – und Handelskammertag e.V., Breite Str. 29, 10178 Berlin

Auskunft über Telefon: 030-30308-0      oder      www.vermittlerregister.org

 

Leistungsentgelt/Kosten für die Immobiliendarlehnsvermittlung:

Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehnsvermittlung vom Darlehnsgeber.

 

Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehnssumme, Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Er wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem sogenannten ESIS-Merkblatt mitgeteilt, das Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Wird das Leistungsentgelt vom Darlehnsgeber gezahlt, können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.

 

Produktauswahlpalette für die Tätigkeit als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler wird unabhängig tätig.

 

Informationen über Emmitenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden:

Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34 f Abs. 1 Satz 1 GewO zulässig ist.

 

Beratungsleistung als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler erbringt Beratungsleistungen

 

Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenberatung und – Vermittlung:

Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder – Vermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendung von Dritten, welche auch behalten werden dürfen.

Erstinformation                                                               Seite – 2 –

 

Versicherungsvermittlung Beratungsangebot:

Dem Kunden wird eine Beratung über den gewünschten Versicherungsschutz vor einer Vertragsvermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrages angeboten. Ob der Kunde eine Beratung gewünscht und erhalten hatte, ergibt sich aus der Beratungsdokumentation oder einer Beratungsverzichtserklärung des Kunden.

Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10 % an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10 %:

Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.

 

Information des Vermittlers über Vergütungen und Zuwendungen im Bereich der Versicherungsvermittlung:

Kostenfreie Beratung für den Kunden
Der Vermittler erhält für die Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Courtage von dem Produktanbieter -Versicherer. Der Kunde schuldet dem Vermittler keine gesonderte Vergütung.

 

 

Anschriften der Schlichtungsstellen:

Versicherungsombudsmann e.V. , Postfach 08 06 32 , 10006 Berlin
Tel.: 0800 3696000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 0800 3699000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Internet: www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung , Postfach 06 02 22 , 10052 Berlin
Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 030 20458931
Internet: www.pkv-ombudsmann.de , Online-Streitbeteiligung via EU ,  https://webgate.ec.europa.eu/odr

 

Immobiliendarlehnsvermittlung:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein, Feldberger Weg 14, 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank, Postfach 11 12 32, 60047 Frankfurt am Main

 

Finanzanlagenvermittlung:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ), Graurheindorfer Str. 108,

53117 Bonn, www.bafin.de

 

Bausparkassen:

Ombudsfrau der privaten Bausparkassen, Postfach 30 30 97, 10730 Berlin, www.bausparkassen.de