BaFin – Beschwerden über Versicherungen sind rückläufig

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Einen positiven Trend meldet die Finanzaufsichtsbehörde BaFin. Demnach gab es im Jahr 2015 weniger Beschwerden über Versicherer, wie aus dem jüngsten Jahresbericht hervorgeht.

Wenn Kunden mit ihrer Versicherung unzufrieden sind, können sie sich an die deutsche Aufsichtsbehörde BaFin mit einer Beschwerde wenden. Diese fordert dann unter Umständen eine Stellungnahme des Unternehmens an und prüft, ob eine weiteres Vorgehen gegen den Versicherer notwendig ist. Eine solche Beschwerde kann im Zweifel allen Verbrauchern nutzen, wenn sie dazu beiträgt, regelwidriges Verhalten von Versicherern zu verhindern.

Weniger Beschwerden im Jahr 2015

Anfang Mai hat die BaFin ihre Beschwerde-Statistik für das Jahr 2015 vorgelegt. Und diese deutet auf eine positive Entwicklung hin. So erreichten 2015 insgesamt 9.746 abgeschlossene Anfragen die Aufsichtsbehörde – und damit deutlich weniger als im Jahr zuvor, als noch 11.139 Vorgänge registriert wurden. In nur 7.843 dieser Fälle handelte es sich tatsächlich um Beschwerden, in den anderen hingegen um allgemeine Auskunfts-Ersuche und Petitionen.

Deutlich geringer ist die Zahl der Beschwerden, die sich nach Prüfung der Eingabe tatsächlich als begründet erwiesen. Dies traf auf lediglich 31,1 Prozent aller Fälle zu. Häufigste Beschwerdegründe waren Verzögerungen bei der Schadenbearbeitung, etwa wenn der Versicherer seinen Kunden zu lange im Unklaren darüber lässt, welche Leistung er erhält (1.364 Eingaben). Auch die Höhe der Versicherungsleistung (1.014 Eingaben) und Deckungsfragen (972 Eingaben) waren häufige Streitthemen – also die Frage, was überhaupt versichert ist und was nicht.

Beispiel: Verwaltungskosten falsch ausgewiesen

Die BaFin nennt in ihrem aktuellen Bericht auch Beispiele für Beschwerden. So hat ein Lebensversicherer die Verwaltungskosten einer Rentenversicherung irrtümlich im Produktinformationsblatt zu niedrig angegeben. Als der Anbieter den Irrtum bemerkte, schickte er nachträglich ein neues Informationsblatt an die Kunden und wies die Verwaltungskosten darin korrekt aus, also deutlich höher. Die Kunden sollten nun den höheren Betrag zahlen.

Eine Kundin weigerte sich, diese Mehrkosten zu akzeptieren. Sie argumentierte, ihr können nur die irrtümlich im Informationsblatt ausgewiesenen Kosten berechnet werden – schließlich hätte sie auf dieser Basis den Vertrag unterzeichnet. Die BaFin schloss sich dieser Rechtsauffassung an.

Letztendlich lenkte der Versicherer ein und bestätigte der Aufsicht, er werde alle Verträge mit den irrtümlich zu niedrig ausgewiesenen Kosten weiterführen. Die einzige Beschwerde einer unzufriedenen Kundin bewirkte also Verbesserungen für alle Versicherungsnehmer, die diesen Tarif abgeschlossen hatten!

Bitte schriftlich beschweren!

Wenn sich Verbraucher bei der BaFin beschweren wollen, müssen sie dies schriftlich tun. In dem Schreiben sollten immer der Sachverhalt sowie der Grund der Beschwerde genannt sein.

Verbraucher können einen Brief, ein Fax oder eine Email an die BaFin schicken. Die BaFin benötigt eine schriftliche Darstellung des Sachverhalts sowie Kopien der wesentlichen Unterlagen, um dem Problem nachzugehen. Die Postanschrift lautet: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / Graurheindorfer Straße 108 / 53117 Bonn. Die Emails können an poststelle@bafin.de gesendet werden.

Bevor man sich beschwert ist es jedoch ratsam, das Gespräch mit dem Versicherer oder dem betreuenden Vermittler zu suchen – viele Konflikte können so bereits im Vorfeld ausgeräumt werden.

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Erstinformation 

(Pflichtangaben gem. §15 Abs.1 der VersVemV und § 12 Abs.1 der FinVermV)

 

 

 

 

 

 

 

Name und Anschrift:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein , Feldberger Weg 14 , 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Status:

Immobilienmakler nach § 34 c GewO

Versicherungsmakler nach § 34 d Abs.1 GewO

Finanzanlagenvermittler nach § 34 f Abs.1 Satz 1 GewO

Immobiliendarlehnsvermittler gemäß § 34 i GewO

 

Zuständige Stellen:

IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover

Landkreis Hildesheim, Bischof-Jansen-Str. 31, 31134 Hildesheim

 

Registernummern im Vermittlerregister:

Immobiliendarlehnsvermittler – Register:                           D-W-133-MZLI-10

Versicherungsvermittler – Register:                                       D-0O8M-B6CZ1-52

Finanzanlagenvermittler – Register:                                       D-F-133-5KR4-64

 

Registerstelle des Vermittlerregisters:

Deutscher Industrie – und Handelskammertag e.V., Breite Str. 29, 10178 Berlin

Auskunft über Telefon: 030-30308-0      oder      www.vermittlerregister.org

 

Leistungsentgelt/Kosten für die Immobiliendarlehnsvermittlung:

Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehnsvermittlung vom Darlehnsgeber.

 

Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehnssumme, Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Er wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem sogenannten ESIS-Merkblatt mitgeteilt, das Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Wird das Leistungsentgelt vom Darlehnsgeber gezahlt, können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.

 

Produktauswahlpalette für die Tätigkeit als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler wird unabhängig tätig.

 

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Beratungsleistung als Immobiliendarlehnsvermittler:

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Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder – Vermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendung von Dritten, welche auch behalten werden dürfen.

Erstinformation                                                               Seite – 2 –

 

Versicherungsvermittlung Beratungsangebot:

Dem Kunden wird eine Beratung über den gewünschten Versicherungsschutz vor einer Vertragsvermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrages angeboten. Ob der Kunde eine Beratung gewünscht und erhalten hatte, ergibt sich aus der Beratungsdokumentation oder einer Beratungsverzichtserklärung des Kunden.

Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10 % an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10 %:

Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.

 

Information des Vermittlers über Vergütungen und Zuwendungen im Bereich der Versicherungsvermittlung:

Kostenfreie Beratung für den Kunden
Der Vermittler erhält für die Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Courtage von dem Produktanbieter -Versicherer. Der Kunde schuldet dem Vermittler keine gesonderte Vergütung.

 

 

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Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung , Postfach 06 02 22 , 10052 Berlin
Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 030 20458931
Internet: www.pkv-ombudsmann.de , Online-Streitbeteiligung via EU ,  https://webgate.ec.europa.eu/odr

 

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Finanzanlagenvermittlung:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ), Graurheindorfer Str. 108,

53117 Bonn, www.bafin.de

 

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Ombudsfrau der privaten Bausparkassen, Postfach 30 30 97, 10730 Berlin, www.bausparkassen.de