Das Ausbildungsjahr 2010/11 hat gerade begonnen und viele Jugendliche stellen sich neuen beruflichen Aufgaben. Der Ausbildungsvertrag ist längst unterschrieben. Doch wie sieht es mit Versicherungsverträgen aus? „Brauch ich nicht“ ist eine riskante Einstellung. Einige Versicherungen sind gesetzlich vorgeschrieben, weitere sehr nützlich.
Sozialversicherung
Neben so einigen freiwilligen Versicherungen wie der privaten Haftpflicht-, Unfall- oder der Berufsunfähigkeitsversicherung ist man in der Ausbildung vor allem sozialversichert. Dazu gehören die gesetzliche Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung.
So besteht in Deutschland Krankenversicherungspflicht. Wofür das Ganze? Nicht nur bei Erkrankungen oder Verletzungen könnte es schmerzhaft teuer werden, wäre da nicht die Krankenversicherung, die in solchen Fällen einspringt.
Doch als Azubi braucht man sich keine Gedanken zu machen. Ob vorher über die Eltern oder privat versichert, mit Beginn der Ausbildung ist man über den Betrieb gesetzlich
krankenversichert. Um die Anmeldung müssen sich Auszubildende also nicht kümmern. Allerdings besteht die persönliche Krankenkassenwahl. Macht man das nicht, legt der Arbeitgeber eine Kasse fest. Die Beiträge sind in ihrer Höhe gesetzlich festgelegt und werden vom Ausbildungsgeld automatisch abgezogen.
Berufsunfähigkeitsversicherung
Wenn man nach einem Unfall oder durch eine schwere Krankheit nur noch weniger als 50 Prozent seiner Arbeit erledigen kann, ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung der Retter. Sie sichert im Notfall die Existenz. Das Risiko der Berufsunfähigkeit sollte nicht unterschätzt werden. Denn woher soll dann das Geld kommen? Außerdem wird im Fall der Fälle die gesetzliche Erwerbsminderungsrente sehr wahrscheinlich nicht ausreichen, zumal sie erst dann gewährt wird, wenn mindestens fünf Jahre lang in die Rentenversicherung eingezahlt wurde.
Haftpflichtversicherung
Eine private Haftpflichtversicherung zahlt nicht nur, wenn durch den Versicherten jemand anderem Schaden zugefügt wurde. Sie wehrt auch ungerechtfertigte Forderungen notfalls vor Gericht ab. Hier sollte der Azubi prüfen, ob die private Haftpflichtversicherung seiner Eltern auch noch für ihn gilt. Das variiert von Anbieter zu Anbieter.
Hausratversicherung
Hat man seine sieben Sachen in einem Ausbildungswohnheim untergebracht, greift immer noch die Hausratversicherung der Eltern. Sobald man aber eine eigene Wohnung hat, mit Waschmaschine, Möbel u.s.w., sollte auch eine eigene Hausratpolice abschlossen werden. Sie ist vor allem sinnvoll, wenn man das Eigentum nicht ohne finanziellen Engpass neu beschaffen könnte. Im Schadensfall durch ein versichertes Risiko (z.B. Einbruchdiebstahl) wird alles zum Neuwert ersetzt. Klarheit darüber, ob die elterliche Police noch gilt, bringt eine Anfrage bei der Versicherung.
Achtung: Fahrräder, die z.B. auf dem Hof abgestellt werden, sind meist nicht versichert. Es sei denn, im Vertrag steht eine entsprechende Vereinbarung.
Zu den weiteren Versicherungen, die eine Überlegung wert sind, zählen die private Unfall- und die Rechtsschutzversicherung. Bei Fragen und Unsicherheiten bei der Versicherungswahl hilft der persönliche Versicherungsmakler gern weiter.