Absicherung für Azubis

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Das Ausbildungsjahr 2010/11 hat gerade begonnen und viele Jugendliche stellen sich neuen beruflichen Aufgaben. Der Ausbildungsvertrag ist längst unterschrieben. Doch wie sieht es mit Versicherungsverträgen aus? „Brauch ich nicht“ ist eine riskante Einstellung. Einige Versicherungen sind gesetzlich vorgeschrieben, weitere sehr nützlich.

Sozialversicherung

Neben so einigen freiwilligen Versicherungen wie der privaten Haftpflicht-, Unfall- oder der Berufsunfähigkeitsversicherung ist man in der Ausbildung vor allem sozialversichert. Dazu gehören die gesetzliche Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung.
So besteht in Deutschland Krankenversicherungspflicht. Wofür das Ganze? Nicht nur bei Erkrankungen oder Verletzungen könnte es schmerzhaft teuer werden, wäre da nicht die Krankenversicherung, die in solchen Fällen einspringt.
Doch als Azubi braucht man sich keine Gedanken zu machen. Ob vorher über die Eltern oder privat versichert, mit Beginn der Ausbildung ist man über den Betrieb gesetzlich
krankenversichert. Um die Anmeldung müssen sich Auszubildende also nicht kümmern. Allerdings besteht die persönliche Krankenkassenwahl. Macht man das nicht, legt der Arbeitgeber eine Kasse fest. Die Beiträge sind in ihrer Höhe gesetzlich festgelegt und werden vom Ausbildungsgeld automatisch abgezogen.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Wenn man nach einem Unfall oder durch eine schwere Krankheit nur noch weniger als 50 Prozent seiner Arbeit erledigen kann, ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung der Retter. Sie sichert im Notfall die Existenz. Das Risiko der Berufsunfähigkeit sollte nicht unterschätzt werden. Denn woher soll dann das Geld kommen? Außerdem wird im Fall der Fälle die gesetzliche Erwerbsminderungsrente sehr wahrscheinlich nicht ausreichen, zumal sie erst dann gewährt wird, wenn mindestens fünf Jahre lang in die Rentenversicherung eingezahlt wurde.

Haftpflichtversicherung

Eine private Haftpflichtversicherung zahlt nicht nur, wenn durch den Versicherten jemand anderem Schaden zugefügt wurde. Sie wehrt auch ungerechtfertigte Forderungen notfalls vor Gericht ab. Hier sollte der Azubi prüfen, ob die private Haftpflichtversicherung seiner Eltern auch noch für ihn gilt. Das variiert von Anbieter zu Anbieter.

Hausratversicherung

Hat man seine sieben Sachen in einem Ausbildungswohnheim untergebracht, greift immer noch die Hausratversicherung der Eltern. Sobald man aber eine eigene Wohnung hat, mit Waschmaschine, Möbel u.s.w., sollte auch eine eigene Hausratpolice abschlossen werden. Sie ist vor allem sinnvoll, wenn man das Eigentum nicht ohne finanziellen Engpass neu beschaffen könnte. Im Schadensfall durch ein versichertes Risiko (z.B. Einbruchdiebstahl) wird alles zum Neuwert ersetzt. Klarheit darüber, ob die elterliche Police noch gilt, bringt eine Anfrage bei der Versicherung.
Achtung: Fahrräder, die z.B. auf dem Hof abgestellt werden, sind meist nicht versichert. Es sei denn, im Vertrag steht eine entsprechende Vereinbarung.
Zu den weiteren Versicherungen, die eine Überlegung wert sind, zählen die private Unfall- und die Rechtsschutzversicherung. Bei Fragen und Unsicherheiten bei der Versicherungswahl hilft der persönliche Versicherungsmakler gern weiter.

 

Erstinformation 

(Pflichtangaben gem. §15 Abs.1 der VersVemV und § 12 Abs.1 der FinVermV)

 

 

 

 

 

 

 

Name und Anschrift:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein , Feldberger Weg 14 , 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Status:

Immobilienmakler nach § 34 c GewO

Versicherungsmakler nach § 34 d Abs.1 GewO

Finanzanlagenvermittler nach § 34 f Abs.1 Satz 1 GewO

Immobiliendarlehnsvermittler gemäß § 34 i GewO

 

Zuständige Stellen:

IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover

Landkreis Hildesheim, Bischof-Jansen-Str. 31, 31134 Hildesheim

 

Registernummern im Vermittlerregister:

Immobiliendarlehnsvermittler – Register:                           D-W-133-MZLI-10

Versicherungsvermittler – Register:                                       D-0O8M-B6CZ1-52

Finanzanlagenvermittler – Register:                                       D-F-133-5KR4-64

 

Registerstelle des Vermittlerregisters:

Deutscher Industrie – und Handelskammertag e.V., Breite Str. 29, 10178 Berlin

Auskunft über Telefon: 030-30308-0      oder      www.vermittlerregister.org

 

Leistungsentgelt/Kosten für die Immobiliendarlehnsvermittlung:

Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehnsvermittlung vom Darlehnsgeber.

 

Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehnssumme, Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Er wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem sogenannten ESIS-Merkblatt mitgeteilt, das Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Wird das Leistungsentgelt vom Darlehnsgeber gezahlt, können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.

 

Produktauswahlpalette für die Tätigkeit als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler wird unabhängig tätig.

 

Informationen über Emmitenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden:

Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34 f Abs. 1 Satz 1 GewO zulässig ist.

 

Beratungsleistung als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler erbringt Beratungsleistungen

 

Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenberatung und – Vermittlung:

Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder – Vermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendung von Dritten, welche auch behalten werden dürfen.

Erstinformation                                                               Seite – 2 –

 

Versicherungsvermittlung Beratungsangebot:

Dem Kunden wird eine Beratung über den gewünschten Versicherungsschutz vor einer Vertragsvermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrages angeboten. Ob der Kunde eine Beratung gewünscht und erhalten hatte, ergibt sich aus der Beratungsdokumentation oder einer Beratungsverzichtserklärung des Kunden.

Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10 % an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10 %:

Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.

 

Information des Vermittlers über Vergütungen und Zuwendungen im Bereich der Versicherungsvermittlung:

Kostenfreie Beratung für den Kunden
Der Vermittler erhält für die Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Courtage von dem Produktanbieter -Versicherer. Der Kunde schuldet dem Vermittler keine gesonderte Vergütung.

 

 

Anschriften der Schlichtungsstellen:

Versicherungsombudsmann e.V. , Postfach 08 06 32 , 10006 Berlin
Tel.: 0800 3696000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 0800 3699000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Internet: www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung , Postfach 06 02 22 , 10052 Berlin
Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 030 20458931
Internet: www.pkv-ombudsmann.de , Online-Streitbeteiligung via EU ,  https://webgate.ec.europa.eu/odr

 

Immobiliendarlehnsvermittlung:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein, Feldberger Weg 14, 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank, Postfach 11 12 32, 60047 Frankfurt am Main

 

Finanzanlagenvermittlung:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ), Graurheindorfer Str. 108,

53117 Bonn, www.bafin.de

 

Bausparkassen:

Ombudsfrau der privaten Bausparkassen, Postfach 30 30 97, 10730 Berlin, www.bausparkassen.de