Mopedversicherung – Zum 1. März wechseln Roller wieder die Farbe

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Aus Blau werde Grün: So lautet zum Monatsende das Motto für tausende Moped-Fans. Denn wer mit seinem flotten Roller auf die Straße will, muss zum 1. März das neue grüne Kennzeichen aufschrauben, um nicht ohne Haftpflichtschutz zu fahren. Wer den Wechsel verpasst, muss mit bitteren Konsequenzen rechnen.

 

Das Zweirad boomt wieder! Über 150.500 Neuzulassungen verzeichnete die Motorrad- und Rollerbranche 2015. Dies war das beste Ergebnis seit 7 Jahren, wie der Industrie-Verband IVM berichtet. Auch bei den Leichtkrafträdern gibt es ein deutliches Plus. Zur steigenden Popularität trägt unter anderem bei, dass Jugendliche in einigen Bundesländern bereits mit 15 Jahren einen Mopedführerschein erwerben dürfen. Das verspricht den jungen Menschen Freiheit und Flexibilität, denn sie müssen nicht auf die Chauffeur-Dienste ihrer Eltern zurückgreifen.

Ab 1. März tragen Mofas grün

 

Ein wichtiges Datum für die Fans der kleinen Flitzer ist jedes Jahr der 1. März. Dann verlieren die alten Kfz-Kennzeichen ihre Gültigkeit und dürfen nicht mehr benutzt werden. 2016 ist grün die Farbe der neuen Nummernschilder. Wer bisher noch keinen neuen Vertrag hat, muss folglich in den nächsten Tagen tätig werden!

 

Ohne gültige Versicherung sollte man sich hingegen nicht auf die Straße wagen. Dann ist nicht nur der Haftpflichtschutz fort, der Fahrer macht sich zudem strafbar. Das neue grüne Mopedkennzeichen brauchen alle motorisierten Zweiräder bis 50 Kubikzentimeter Hubraum und einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h. Auch Krankenfahrstühle und Fahrräder mit Hilfsmotor dürfen nicht ohne entsprechende Haftpflicht fahren.

 

Kommt es ohne Versicherungsschutz zu einem selbstverschuldeten Unfall und eine fremde Person wird dabei verletzt, muss der Verursacher mit seinem Vermögen für die Kosten einstehen. Hier droht die Verschuldung, denn bei einem bleibenden Gesundheitsschaden, etwa einer Querschnittslähmung, kann schnell ein sechs- oder gar siebenstelliger Betrag zusammenkommen!

 

Diebstahlschutz nur mit Teilkasko

 

Je nach Wert des Mofas empfiehlt sich der Abschluss einer Teilkaskoversicherung. Nur mit diesem Upgrade des Schutzes leistet die Versicherung auch, wenn das Moped entwendet wird. Leider kein unrealistisches Szenario. Aus Statistiken des GDV geht hervor, dass bundesweit pro Tag circa 20 Zweiräder in Deutschland geklaut werden! Tatsächlich werden Roller im Vergleich zu Motorrädern weit häufiger gestohlen, wie aus der Diebstahlstatistik der Versicherer hervorgeht.

 

Um ein neues Kennzeichen zu erhalten, ist die Betriebserlaubnis für das Mofa erforderlich. Diese ist auch immer mitzuführen, da sie den rechtmäßigen Eigentümer des Fahrzeuges ausweist. Aber Vorsicht! Wer die Erlaubnis im Helmfach liegen lässt, macht es potentiellen Dieben einfach. Dann haben die Langfinder nicht nur das Zweirad in ihren „Besitz“ gebracht, sondern obendrein die erforderlichen Zulassungspapiere. Damit könnte es auch gegenüber dem Versicherer schwierig werden, einen Diebstahl nachzuweisen.

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Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

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Finanzanlagenvermittler – Register:                                       D-F-133-5KR4-64

 

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Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.

 

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Kostenfreie Beratung für den Kunden
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