Wie bin ich versichert?
Der Gesetzgeber hat den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung im Homeoffice erweitert.
Wer einen Rundum-Schutz möchte, kommt an einer privaten Unfallversicherung jedoch nicht vorbei.
In der Corona-Krise ist das Homeoffice für viele Arbeitnehmer von der Ausnahme zur Regel geworden. Das Virus hat, ganz nebenbei, die Präsenzkultur in deutschen Büros hinweggefegt. War das Arbeiten von Zuhause für viele Arbeitnehmer bislang als Ausnahmeregelung vorgesehen (Kind erkrankt, Handwerker im Haus), ist der Heimarbeitsplatz mittlerweile in vielen Betrieben nicht mehr wegzudenken. Und: Viele Berufstätige fordern das mobile Arbeiten mittlerweile von ihrem Arbeitgeber ein. Diese Veränderungen werden auch über die Corona-Pandemie hinaus Bestand haben. Grund genug also sich mit der Frage zu beschäftigen: Wie sind Unfälle am heimischen Arbeitsplatz versichert und welche Versicherung leistet in welcher Situation?
Arbeitsunfälle: Welche Versicherung leistet?
Die gesetzliche Definition für einen Unfall lautet: „Ein Unfallereignis ist ein zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, das zu einem Gesundheitsschaden führt.“ Geschieht ein solcher Unfall in direktem Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit oder auf dem Weg zur Arbeit, spricht man von einem Arbeitsunfall. Prinzipiell gilt: Während der Ausübung ihres Berufs und auf dem Weg zu und von der Arbeit sind Arbeitnehmer gesetzlich unfallversichert. Das gilt unter anderem auch für Schüler, Studenten und Ehrenamtliche während ihrer Tätigkeit.
Wer bei einem Unternehmen angestellt ist, ist automatisch über die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Selbstständige können sich freiwillig gegen Arbeitsunfälle versichern.
Seit Juni 2021 sind die Lücken im gesetzlichen Unfallversicherungsschutz etwas kleiner geworden. Der Gesetzgeber hat im Sozialgesetzbuch die Definition von Arbeitsunfällen erweitert:
Der Versicherungsschutz im Homeoffice hat nun denselben Umfang wie am Arbeitsplatz im Unternehmen. Damit ist etwa auch der Gang in die Küche oder zur Toilette versichert. Der Toilettenbesuch an sich ist aber weiterhin nicht versichert – das gilt übrigens auch im Unternehmen.
Unfälle auf dem Weg zwischen Homeoffice und Kita sind nun auch Teil des Versicherungsschutzes. Bislang waren nur Eltern versichert, wenn sie auf dem Weg ins Unternehmen ihre Kinder in der Kita abgesetzt haben.
Im Homeoffice verschmelzen Berufliches und Privates
Was genau gehört zur Arbeit und was nicht? Mit dieser Frage müssen sich regelmäßig Gerichte auseinandersetzen. Die gesetzliche Unfallversicherung unterscheidet zwischen privaten und beruflichen Tätigkeiten. Das ist konsequent – birgt aber in der Praxis immer wieder Unsicherheiten.
Das Homeoffice spitzt diese Unsicherheiten zu: Allein durch die räumliche Situation verschmelzen hier der berufliche und private Lebensbereich noch stärker als etwa auf dem Arbeitsweg. Die Rechtsprechung versucht, Berufliches und Privates nach Unfällen im Homeoffice fein säuberlich aufzudröseln – mit Folgen für den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. In der Vergangenheit führte das regelmäßig zu kuriosen Urteilen. Das Bundessozialgericht etwa hat entschieden, dass ein Arbeitnehmer, der sich im Homeoffice etwas zu trinken holen wollte und dabei verunglückte, nicht gesetzlich unfallversichert ist. Auch auf dem Weg zur Toilette oder zwischen Kita und Homeoffice waren Arbeitnehmer nicht versichert.
Es bleibt abzuwarten, wie die Gerichte nach der 2021 in Kraft getretenen Ausweitung des Versicherungsschutzes im Einzelfall entscheiden werden. Unabhängig von der Gesetzesänderung bleibt aber weiterhin klar: Für Unfälle, die nicht in Verbindung mit beruflichen Aufgaben und damit der versicherten Tätigkeit stehen, leistet die gesetzliche Unfallversicherung nicht. Dafür brauchen Arbeitnehmer eine andere Versicherung.
Immer geschützt mit der privaten Unfallversicherung
Klar ist: Die gesetzliche Unfallversicherung bietet keinen Rundum-Schutz. Wer sich auch im privaten Bereich absichern möchte, sollte daher über eine private Unfallversicherung nachdenken. Egal, ob am heimischen Schreibtisch, im Büro oder in der Freizeit: Die private Unfallversicherung schützt vor Unfällen rund um die Uhr. Hat dieser bleibende Folgen, übernimmt die private Unfallversicherung folgende Leistungen:
Die Invaliditätsleistung ist eine Einmalleistung in Form einer Kapitalsumme. Sie berechnet sich zum einen nach dem Grad der Invalidität, die anhand der Gliedertaxe ermittelt wird. Zum anderen nach der Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Die Leistung ist an keinen Verwendungszweck gebunden.
Bei besonders schweren dauerhaften Beeinträchtigungen bezahlt die Unfallversicherung eine lebenslange Rente. Die Rentenhöhe wird individuell vereinbart. Maßgabe ist dabei der Grad der Beeinträchtigung. Die Rentenzahlung ist an keinen Verwendungszweck gebunden.
Führt der Unfall innerhalb eines Jahres zum Tode, haben die Hinterbliebenen Anspruch auf die versicherte Todesfallsumme. Sie ist meist niedriger als die vereinbarte Invaliditätssumme.
Gut zu wissen: Auch, wenn der Unfall keine bleibenden Folgen hat, hilft die private Unfallversicherung zum Beispiel mit:
- Kostenerstattung für unfallbedingte kosmetische Operationen
- Erstattung von Bergungskosten, etwa bei Unfällen im Urlaub
- Hilfeleistungen zu Hause (z. B. Pflege-, Menü- und Reinigungsservice)
- Je nach Vertrag Rehabilitationsleistungen nach schweren Unfällen
#