Zu Beginn des Jahres 2016 sind wieder einige Neuerungen in Kraft getreten. Weitere folgen im Jahresverlauf. Wir geben Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Änderungen.
Teuere Briefe, billigere Telefonate
Zum Jahreswechsel erhöhte die Deutsche Post AG das Porto für Standardbriefe von 62 auf 70 Cent. Zusatzleistungen etwa für Einschreiben und Maxibriefe wurden ebenfalls teurer. Das Porto für Postkarten sowie Groß- und Kompaktbriefe im Inland blieb aber gleich. Billiger wird hingegen ab dem 30. April 2016 das Telefonieren und Surfen im europäischen Ausland. Es treten EU-Vorschriften in Kraft, welche die Höhe der Roaminggebühren begrenzen. Anbieter dürfen für Verbindungen im Ausland dann zusätzlich zum Heimtarif höchstens 5 Cent pro Minute bei Telefonaten sowie 2 Cent pro SMS fordern. Bei der Internetnutzung ist der Roamingaufschlag auf 5 Cent pro Megabyte begrenzt.
Gesetzliche Neuregelungen verpflichten Elektronikmärkte und andere größere Fachhändler ab dem 24. Juli 2016, ausrangierte Elektro- und Elektronikgeräte von Verbrauchern zurückzunehmen, um die Entsorgung zu vereinfachen. Auch Onlinehändler müssen entsprechende Möglichkeiten anbieten. Kleinere Geräte müssen in jedem Fall angenommen werden, größere Artikel wie Kühlschränke nur beim Kauf eines neuen.
Unterstützung vom Staat
Der Grundfreibetrag für alle Einkommensteuerpflichtigen steigt 2016 um 180 auf 8.652 EUR. Zudem verschieben sich die Eckwerte des Einkommensteuertarifs pauschal um 1,48 %, um dem Kaufkraftverlust durch die Auswirkungen der sogenannten kalten Progression entgegenzuwirken. Das entspricht der kombinierten Inflationsrate der Jahre 2014 und 2015.
Ruheständler können sich am 1. Juli 2016 voraussichtlich auf eine deutliche Rentenerhöhung freuen. Die Bundesregierung erwartet eine Anhebung um 4,3 % im Westen und 5 % im Osten. Die endgültige Berechnung erfolgt aber erst im Frühjahr 2016. Der Beitragssatz in der Rentenversicherung beträgt weiterhin 18,7 % des Einkommens.
Das Kindergeld wurde zum 1. Januar 2016 um 2 EUR pro Monat angehoben. Parallel dazu stieg der Kinderfreibetrag für Einkommensteuerzahler um 96 auf 4.608 EUR. Auch der Kinderzuschlag, den erwerbstätige Eltern mit geringen finanziellen Möglichkeiten erhalten können, steigt ab 1. Juli 2016 um 20 auf maximal 160 EUR je Monat.
Die Hartz-IV-Sätze wurden ebenfalls angehoben. Alleinstehende Erwachsene erhalten nun 404 und damit 5 EUR mehr im Monat. Ehe- und Lebenspartner bekommen 364 EUR. Das sind 4 EUR mehr als bisher. Die Hartz-IV-Leistungen für Kinder bis 6 Jahre wurden um 3 auf 237 EUR und für Kinder zwischen 7 und 14 Jahren ebenfalls um 3 auf 270 EUR angehoben. Für Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren sind jetzt 306 EUR im Monat vorgesehen, 4 EUR mehr als bislang. Die Sozialhilfesätze stiegen analog zu den Hartz-IV-Leistungen.
Gesundheit & Pflege
Am 1. Januar 2016 stiegen die Zusatzbeiträge, welche die gesetzlichen Kassen von ihren Mitglieder erheben können, um durchschnittlich 0,2 Prozentpunkte. Der Beitragssatz zur Krankenversicherung erhöhte sich damit im Schnitt auf 15,7 %, wobei jede Kasse beim Zusatzbeitrag Spielraum hat.
Krankenhäuser können Patienten bei der Entlassung nun für bis zu 7 Tage Arzneimittel, häusliche Krankenpflege oder Heilmittel verschreiben und eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen. Damit entfällt für die Patienten der Zwang, sofort zum Arzt zu gehen. Pflegende Angehörige haben seit dem 1. Januar 2016 einen eigenen Anspruch auf Pflegeberatung. Bisher galt das streng genommen nur für Pflegebedürftige. Die Kassen müssen Angehörigen künftig konkrete Ansprechpartner nennen.