Unternehmen unzureichend gegen Cyberkriminalität abgesichert

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Laut einer aktuellen Studie sind mittelständische Firmen unzureichend gegen Cyberrisiken abgesichert. Nur jedes fünfte Unternehmen besitzt beispielsweise eine Cyberversicherung – obwohl jedes zehnte im Jahr 2014 von einer Hacker-Attacke betroffen war.

 

Mittelständische Unternehmen werden immer häufiger Ziel von sogenannten Hacker-Attacken, bei denen zum Beispiel Kriminelle sensible Nutzerdaten stehlen. Dies ist das Ergebnis einer Studie der Unternehmensberatung PwC, von der heute die Deutsche Presse-Agentur berichtet. Laut der Befragung von 400 Unternehmen war jedes zehnte im Jahr 2014 von einer Hacker-Attacke betroffen, dabei entstand ein durchschnittlicher Schaden von 80.000 Euro.

 

IT-Gesetz schreibt Maßnahmen gegen Hacker vor

 

Problematisch ist die fehlende Absicherung auch deshalb, weil der Gesetzgeber strengere Richtlinien gegen Online-Kriminalität einfordert. Seit dem 25.07.2015 ist das sogenannte IT-Sicherheitsgesetz in Kraft. Es schreibt Unternehmen aus wichtigen Branchen wie der Telekommunikation, der Energieversorgung oder dem Finanz- und Versicherungswesen vor, dass sie sich im ausreichenden Maße gegen Hacker-Angriffe sichern sollen. Zwar sind die Grundsätze des Gesetzes aktuell sehr allgemein formuliert – aber bis 2017 soll jede Branche eine eigene Rechtsverordnung haben. Da heißt es für Unternehmen: vorbereitet sein!

 

Warum ein solches Gesetz wichtig ist, zeigt ein Blick auf mögliche Auswirkungen von Internet-Kriminalität. Wenn beispielsweise einem Hotelbesitzer die Kreditkartendaten seiner Kunden geklaut werden, muss der Betroffene eine ganze Kette von Maßnahmen anstoßen, um den Schaden aus der Welt zu schaffen. Er muss alle Betroffenen laut Bundesdatenschutzgesetz über den Klau informieren, die Firma muss Passwörter und Konten sperren, möglicherweise einen Forensiker zur Datenrettung engagieren. Und damit das Vertrauen der Kunden wieder hergestellt werden kann, ist unter Umständen sogar ein PR-Stratege erforderlich, der das Image der Firma aufpoliert. Selbst bei kleinen Firmen ist da schnell eine fünfstellige Summe weg – laut PwC kann der Schaden für einen einzigen Hacker-Angriff bis zu 500.000 Euro betragen!

 

Cyberversicherung schützt vor den finanziellen Folgen

 

Eine noch recht junge Sparte, die Schäden aus Online-Kriminalität für mittelständische Firmen auffängt, ist die gewerbliche Cyberversicherung. Mittlerweile haben nahezu alle wichtigen Anbieter eine entsprechende Police im Portfolio. Kleine Unternehmen mit einem Umsatz von weniger als 500.000 Euro im Jahr profitieren von Baustein- und Kombi-Lösungen, bei den mehrere Absicherungen miteinander kombiniert werden können. Aber nur jedes fünfte Unternehmen in Deutschland ist überhaupt in Besitz einer entsprechenden Police. Hier herrscht noch Aufklärungsbedarf.

 

Obligatorisch sollte ein Haftpflicht-Baustein sein, so dass die Versicherung einspringt, wenn Dritten durch das eigene Computernetzwerk Schäden entstehen. Das ist etwa der Fall, wenn Waren aufgrund von IT-Ausfällen nicht rechtzeitig geliefert werden. In manchen Policen sind auch Eigenschäden mitversichert – Zum Beispiel, wenn Geschäftsgeheimnisse öffentlich werden und daraus ein Schaden resultiert. Die sogenannte „Betriebsunterbrechungsversicherung“ springt hingegen ein, wenn aufgrund einer geschädigten Software die Produktion stillsteht. Ein Beratungsgespräch schafft Aufklärung!

 

Erstinformation 

(Pflichtangaben gem. §15 Abs.1 der VersVemV und § 12 Abs.1 der FinVermV)

 

 

 

 

 

 

 

Name und Anschrift:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein , Feldberger Weg 14 , 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Status:

Immobilienmakler nach § 34 c GewO

Versicherungsmakler nach § 34 d Abs.1 GewO

Finanzanlagenvermittler nach § 34 f Abs.1 Satz 1 GewO

Immobiliendarlehnsvermittler gemäß § 34 i GewO

 

Zuständige Stellen:

IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover

Landkreis Hildesheim, Bischof-Jansen-Str. 31, 31134 Hildesheim

 

Registernummern im Vermittlerregister:

Immobiliendarlehnsvermittler – Register:                           D-W-133-MZLI-10

Versicherungsvermittler – Register:                                       D-0O8M-B6CZ1-52

Finanzanlagenvermittler – Register:                                       D-F-133-5KR4-64

 

Registerstelle des Vermittlerregisters:

Deutscher Industrie – und Handelskammertag e.V., Breite Str. 29, 10178 Berlin

Auskunft über Telefon: 030-30308-0      oder      www.vermittlerregister.org

 

Leistungsentgelt/Kosten für die Immobiliendarlehnsvermittlung:

Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehnsvermittlung vom Darlehnsgeber.

 

Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehnssumme, Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Er wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem sogenannten ESIS-Merkblatt mitgeteilt, das Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Wird das Leistungsentgelt vom Darlehnsgeber gezahlt, können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.

 

Produktauswahlpalette für die Tätigkeit als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler wird unabhängig tätig.

 

Informationen über Emmitenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden:

Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34 f Abs. 1 Satz 1 GewO zulässig ist.

 

Beratungsleistung als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler erbringt Beratungsleistungen

 

Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenberatung und – Vermittlung:

Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder – Vermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendung von Dritten, welche auch behalten werden dürfen.

Erstinformation                                                               Seite – 2 –

 

Versicherungsvermittlung Beratungsangebot:

Dem Kunden wird eine Beratung über den gewünschten Versicherungsschutz vor einer Vertragsvermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrages angeboten. Ob der Kunde eine Beratung gewünscht und erhalten hatte, ergibt sich aus der Beratungsdokumentation oder einer Beratungsverzichtserklärung des Kunden.

Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10 % an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10 %:

Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.

 

Information des Vermittlers über Vergütungen und Zuwendungen im Bereich der Versicherungsvermittlung:

Kostenfreie Beratung für den Kunden
Der Vermittler erhält für die Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Courtage von dem Produktanbieter -Versicherer. Der Kunde schuldet dem Vermittler keine gesonderte Vergütung.

 

 

Anschriften der Schlichtungsstellen:

Versicherungsombudsmann e.V. , Postfach 08 06 32 , 10006 Berlin
Tel.: 0800 3696000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 0800 3699000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Internet: www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung , Postfach 06 02 22 , 10052 Berlin
Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 030 20458931
Internet: www.pkv-ombudsmann.de , Online-Streitbeteiligung via EU ,  https://webgate.ec.europa.eu/odr

 

Immobiliendarlehnsvermittlung:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein, Feldberger Weg 14, 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank, Postfach 11 12 32, 60047 Frankfurt am Main

 

Finanzanlagenvermittlung:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ), Graurheindorfer Str. 108,

53117 Bonn, www.bafin.de

 

Bausparkassen:

Ombudsfrau der privaten Bausparkassen, Postfach 30 30 97, 10730 Berlin, www.bausparkassen.de