Anpassung der Pflegestufe auch rückwirkend möglich

 

Private Krankenversicherung: Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat die Rechte von Privatpatienten in der Pflegeversicherung gestärkt. Demnach ist eine Erhöhung der Pflegestufe auch rückwirkend möglich, wenn der Versicherer nicht ausreichend beraten hat. Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig (Az. L 10 P 134/14)

 

Wie viel Geld einem Pflegebedürftigen zusteht, hängt auch davon ab, welche Pflegestufe er zugesprochen bekommt: Je höher die Pflegestufe, auf desto höhere Leistungen darf in der Regel auch der Versicherte hoffen. Doch kann eine Erhöhung der Pflegestufe auch rückwirkend ausgesprochen werden, da der Betroffene doch einen Antrag für die höhere Leistung stellen muss? Mit dieser Frage musste sich aktuell das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen befassen – und entschied zugunsten des Kunden.

 

Höherer Betreuungsaufwand führte nicht zu höherer Pflegestufe

 

Wie das Fachportal „Cash Online“ berichtet, klagte im konkreten Fall ein Vater gegen seine private Krankenversicherung. Die Tochter leidet an einer partiellen Trisomie, weshalb sie regelmäßig betreut werden muss. Seit dem 1. Oktober 2009 zahlte die Versicherung Leistungen entsprechend der Pflegestufe I.

 

Im Jahr 2011 gab der Vater ein Gutachten in Auftrag, bei dem festgestellt wurde, dass die Tochter bereits rückwirkend zum März 2010 Leistungen nach der Pflegestufe II hätte erhalten müssen. Da nämlich hatte der Vater einen Antrag gestellt, um die Pflegeleistungen aufstocken zu lassen. Dem Kind hätte bereits ab 2010 mehr Geld zugestanden, denn der Betreuungsaufwand für die damals 3jährige hatte sich zu diesem Zeitpunkt deutlich erhöht.

 

Der Vater beantragte rückwirkende Leistungen aus der Pflegeversicherung für die Zeit ab April 2010. Die Versicherungsgesellschaft lehnte dies aber ab mit der Begründung, dass eine höhere Pflegestufe aus einer privaten Krankenversicherung nur auf einen speziellen Höherstufungsantrag hin genehmigt würde. Das hatte der Vater aber versäumt, weil er nicht wusste, dass ein entsprechendes Dokument hierfür verpflichtend ist. Er zog daraufhin vor den Kadi – wo er ein Urteil zu seinen Gunsten erstreiten konnte.

 

Versicherer muss auf Notwendigkeit eines Antrages hinweisen

 

Das Sozialgericht urteilte am 20. Mai 2015, die Leistungen der Pflegestufe II seien auch rückwirkend zu zahlen. Dabei betonten die Juristen die Beratungspflicht der Versicherungsgesellschaft. Bereits als dem Kind die Pflegestufestufe I zugesprochen wurde, habe klar sein müssen, dass eine Änderung der Pflegestufe bereits vor dem nächsten geplanten Gutachten hätte erforderlich sein können.

 

Es sei Pflicht des Krankenversicherers gewesen, beratend auf eine Antragstellung zu Pflegestufe II hinzuwirken, so dass dem Vater nach dem Grundsatz von Treu und Glauben das Erfordernis der Antragstellung später nicht entgegengehalten werden könne. Zudem habe der Vater mit dem Aufstockungsantrag der Betreuungsleistung bereits 2010 angezeigt, dass der Hilfebedarf gestiegen war. Noch ist das verbraucherfreundliche Urteil nicht rechtskräftig – eine Revision vor dem obersten Sozialgericht wurde zugelassen.

Your Thoughts

*

 

Erstinformation 

(Pflichtangaben gem. §15 Abs.1 der VersVemV und § 12 Abs.1 der FinVermV)

 

 

 

 

 

 

 

Name und Anschrift:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein , Feldberger Weg 14 , 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Status:

Immobilienmakler nach § 34 c GewO

Versicherungsmakler nach § 34 d Abs.1 GewO

Finanzanlagenvermittler nach § 34 f Abs.1 Satz 1 GewO

Immobiliendarlehnsvermittler gemäß § 34 i GewO

 

Zuständige Stellen:

IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover

Landkreis Hildesheim, Bischof-Jansen-Str. 31, 31134 Hildesheim

 

Registernummern im Vermittlerregister:

Immobiliendarlehnsvermittler – Register:                           D-W-133-MZLI-10

Versicherungsvermittler – Register:                                       D-0O8M-B6CZ1-52

Finanzanlagenvermittler – Register:                                       D-F-133-5KR4-64

 

Registerstelle des Vermittlerregisters:

Deutscher Industrie – und Handelskammertag e.V., Breite Str. 29, 10178 Berlin

Auskunft über Telefon: 030-30308-0      oder      www.vermittlerregister.org

 

Leistungsentgelt/Kosten für die Immobiliendarlehnsvermittlung:

Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehnsvermittlung vom Darlehnsgeber.

 

Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehnssumme, Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Er wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem sogenannten ESIS-Merkblatt mitgeteilt, das Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Wird das Leistungsentgelt vom Darlehnsgeber gezahlt, können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.

 

Produktauswahlpalette für die Tätigkeit als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler wird unabhängig tätig.

 

Informationen über Emmitenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden:

Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34 f Abs. 1 Satz 1 GewO zulässig ist.

 

Beratungsleistung als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler erbringt Beratungsleistungen

 

Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenberatung und – Vermittlung:

Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder – Vermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendung von Dritten, welche auch behalten werden dürfen.

Erstinformation                                                               Seite – 2 –

 

Versicherungsvermittlung Beratungsangebot:

Dem Kunden wird eine Beratung über den gewünschten Versicherungsschutz vor einer Vertragsvermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrages angeboten. Ob der Kunde eine Beratung gewünscht und erhalten hatte, ergibt sich aus der Beratungsdokumentation oder einer Beratungsverzichtserklärung des Kunden.

Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10 % an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10 %:

Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.

 

Information des Vermittlers über Vergütungen und Zuwendungen im Bereich der Versicherungsvermittlung:

Kostenfreie Beratung für den Kunden
Der Vermittler erhält für die Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Courtage von dem Produktanbieter -Versicherer. Der Kunde schuldet dem Vermittler keine gesonderte Vergütung.

 

 

Anschriften der Schlichtungsstellen:

Versicherungsombudsmann e.V. , Postfach 08 06 32 , 10006 Berlin
Tel.: 0800 3696000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 0800 3699000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Internet: www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung , Postfach 06 02 22 , 10052 Berlin
Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 030 20458931
Internet: www.pkv-ombudsmann.de , Online-Streitbeteiligung via EU ,  https://webgate.ec.europa.eu/odr

 

Immobiliendarlehnsvermittlung:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein, Feldberger Weg 14, 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank, Postfach 11 12 32, 60047 Frankfurt am Main

 

Finanzanlagenvermittlung:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ), Graurheindorfer Str. 108,

53117 Bonn, www.bafin.de

 

Bausparkassen:

Ombudsfrau der privaten Bausparkassen, Postfach 30 30 97, 10730 Berlin, www.bausparkassen.de