Außenversicherung leistet bei Einbruch in Hotelzimmer

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Es ist Urlaubszeit! Damit die Hausratversicherung für den Diebstahl aus Ferienwohnungen und Hotelzimmern zahlt, sollte der Baustein „Außenversicherung“ in den Schutz eingeschlossen sein. Aber auch hinsichtlich der eigenen vier Wände sollten bei längerer Abwesenheit Vorkehrungen getroffen werden. 

 

In den meisten Bundesländern sind aktuell Sommerferien. Viele Familien haben den wohlverdienten Jahresurlaub noch vor sich und werden in den nächsten Wochen aufbrechen, um an sonnigen Stränden die Seele baumeln zu lassen oder im Gebirge wandern zu gehen. Wer sich auf Reisen begibt, sollte aber auch hinsichtlich des Hausratschutzes einiges beachten.

 

Hausratversicherung: Wird die Leistung „Außenversicherung“ garantiert?

 

Leider sind Diebe nicht nur hierzulande sehr aktiv, sondern auch in beliebten Urlaubsregionen. So verzeichnet Italien beispielsweise mehr als 240.000 Wohnungseinbrüche im Jahr, in Frankreich sind es laut Eurostat immerhin noch über 135.000. Das bedeutet: Auch das Ferienhaus bzw. das Hotelzimmer sind vor Langfingern nicht sicher!

 

Wird im Ausland in ein verschlossenes Zimmer eingebrochen, zahlt den Schaden in der Regel die Hausratversicherung. Aber nur, sofern der Leistungsbaustein „Außenversicherung“ laut Vertrag eingeschlossen ist. Versicherungsschutz besteht, wenn das Zimmer zum Tatzeitpunkt auch nachweislich abgeschlossen war, nicht aber, wenn die Tür offen stand. Auch gilt der Schutz nur für vorübergehende Auslandsaufenthalte. Üblich sind hierbei 90 bis 360 Tage.

 

Die Leistung der Außenversicherung ist in den meisten Verträgen auf einen Höchstbetrag beschränkt. Für Wertsachen, Schmuck und Bargeld sehen viele Policen nur eine Leistung vor, wenn sie im Hotelsafe weggeschlossen werden.

 

Vorbeugen, damit Zuhause kein Schaden entsteht.

 

Auch die heimische Wohnung bzw. das Haus sollte bei einer Auslandsreise ausreichend geschützt sein. Schließlich lockt eine lange Abwesenheit auch hierzulande Diebe an. 90 Prozent aller Wohnungseinbrüche in Deutschland ereignen sich, wenn der Hausbesitzer oder Mieter abwesend ist, berichtet die Polizei. Oft werden hierfür Wohnungen von professionellen Diebesbanden tagelang ausspioniert.

 

Dass Fenster und Türen vor der Urlaubsreise abgeschlossen werden, ist für die meisten Urlauber selbstverständlich. Nicht aber, dass Mülltonnen und Leitern aus dem Garten entfernt und weggeschlossen werden: sie können sonst Dieben als Einstiegshilfe dienen. Weil viele Übeltäter mittlerweile sogar im Internet recherchieren, empfiehlt es sich, den Urlaub nicht allzu freimütig in den sozialen Medien anzukünden. Die Polizei empfiehlt zusätzlich den Einsatz von Zeitschaltuhren, um Licht oder Rollos im regelmäßigen Abstand zu betätigen – das täuscht Anwesenheit vor.

 

Haupthahn abdrehen – Wasserschäden vorbeugen!

 

Wasserschäden sind teuer – also vor der Abreise den Haupthahn zudrehen! Gerade bei alten Gebäuden sind sonst Wasserrohrbrüche möglich – und bleiben lange unbemerkt, wenn sich der Hausbesitzer gerade auf den Malediven sonnt. Ein weiterer Tipp: Schlüssel sollten von Schlüsselbrettern entfernt und sicher weggeschlossen werden. Sonst ist auch noch das Auto weg, wenn sich Einbrecher Zugang zur Wohnung verschaffen. Wertsachen und Schmuck gehören ebenfalls an einen sicheren Aufbewahrungsort!

 

Langzeiturlauber sollten zudem ihren Hausratversicherer über die Dauer der Abwesenheit informieren. Denn sobald die Wohnung länger als 60 Tage unbewohnt bleibt, werten dies viele Anbieter als Gefahrerhöhung. Wird die Abwesenheit nicht angezeigt, so steht der Versicherungsschutz auf dem Spiel: im Schadensfall kann sich die Versicherung auf eine Vertragsverletzung berufen und die Zahlung verweigern. Dann geht der Versicherungsnehmer leer aus, obwohl er eine Hausratpolice abgeschlossen hat. In der Regel wird die Versicherung einen Aufpreis verlangen, damit der Schutz länger aufrecht erhalten wird.

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Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

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Finanzanlagenvermittler – Register:                                       D-F-133-5KR4-64

 

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Produktauswahlpalette für die Tätigkeit als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler wird unabhängig tätig.

 

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Erstinformation                                                               Seite – 2 –

 

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Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.

 

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Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 030 20458931
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53117 Bonn, www.bafin.de

 

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