Mallorca-Police: Schutz für den Mietwagen im Ausland

Wer im Ausland Urlaub macht, der kann nicht immer sein eigenes Auto mitnehmen, will aber mitunter auf einen fahrbaren Untersatz nicht verzichten. Die Lösung: Ein Mietwagen lässt sich auch am Urlaubsort anmieten, um Land und Leute kennenzulernen. In diesem Fall bietet die sogenannte Mallorca-Police in der Kfz-Versicherung Schutz.

 

In der Regel besteht in allen europäischen Staaten der Zwang zu einer Kfz-Haftpflichtversicherung, wenn man sich mit dem Auto auf eine Straße begeben will. In vielen Nationen liegen die gesetzlich vorgeschriebenen Summen aber deutlich unterhalb des deutschen Niveaus. In der Türkei zum Beispiele beträgt die vorgeschriebene Versicherungssumme für Personenschäden umgerechnet 422.000 Euro – hierzulande hingegen mindestens 7,5 Millionen Euro!

 

Wer im Ausland einen Mietwagen nutzen will, sollte das unterschiedliche Absicherungsniveau beachten. Denn für alle Kosten, die von der Versicherung nicht übernommen werden, haftet der Unfallverursacher selbst. Was als Traumurlaub begonnen hat, könnte so in der Schuldenfalle enden, wenn fremde Personen bei einem Autounfall verletzt oder gar getötet werden. Das Risiko ist nicht zu unterschätzen! Unfälle im Ausland, in denen Fahrzeuge verschiedener Mitgliedstaaten der EU beteiligt sind, ereignen sich mehr als 500.000 mal im Jahr.

 

Mallorca-Police ist Bestandteil vieler Kfz-Versicherungen

 

Was aber spricht dagegen, den eigenen Kfz-Versicherungsschutz gleich mit ins Ausland zu nehmen? Hierfür braucht man keinen Koffer und nicht einmal leichtes Handgepäck. Viele Kfz-Versicherungen beinhalten eine sogenannte Mallorca-Police. Mit dieser Leistung werden die niedrigen Haftpflichtsummen im Ausland auf das deutsche Niveau angehoben, wenn ein Schaden eintritt.

 

Die Bezeichnung „Mallorca-Police“ ist in Anlehnung an das beliebteste Reiseziel der Deutschen entstanden, weil sich Bundesbürger auf der spanischen Ferieninsel gerne einen Mietwagen ausleihen. Der offizielle Titel lautet etwas umständlich: „Versicherung für den Gebrauch fremder, versicherungspflichtiger Fahrzeuge“. In der Regel gilt ein solcher Schutz im gesamten europäischen Ausland. Wer weltweit seinen Haftpflichtschutz aufstocken will, muss mitunter etwas mehr bezahlen.

 

Besonders niedrig sind die Versicherungssummen in Griechenland (rund 1 Million Euro bei Personenschäden), Tschechien (1,35 Mio EUR) und Italien (2,5 Mio EUR). Hier empfiehlt sich ein Zusatzschutz. Zu Bedenken ist auch, dass man sich im Ausland grundsätzlich unsicherer bewegt als in heimischen Gefilden. Oft reicht die Zeit nicht, sich mit allen Verkehrsregeln und Straßenschildern vertraut zu machen. Auf jeden Fall sollte man sich vor Antritt der Reise über Unterschiede zur deutschen Verkehrsordnung informieren.

 

Auch bezüglich des Kaskoschutzes für Mietautos ist es wichtig, genau hinzusehen. Viele Verträge beinhalten eine hohe Selbstbeteiligung, die zwischen 150 und sogar 3.000 Euro schwankt. Dann ist die Urlaubskasse schnell leer. Wer allem Ärger aus dem Weg gehen will, entscheidet sich für eine Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung.

 

Einige Online-Mietwagenvermittler versprechen auch, die Selbstbeteiligung im Nachhinein zu erstatten. Dann muss man das Geld vor Ort trotzdem erstmal vorstrecken und erhält es später zurück. Mitunter stellen Online-Reiseanbieter ihren Kunden auch eine zusätzliche Kaskoversicherung in Rechnung, ohne dass diese es merken. Dann kann es passieren, dass man einen entsprechenden Schutz doppelt abgeschlossen hat – über den Vermieter des Autos und über das Vermittlungsportal.

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Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

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Finanzanlagenvermittler – Register:                                       D-F-133-5KR4-64

 

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Erstinformation                                                               Seite – 2 –

 

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Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.

 

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