Pflegebedürftigkeit bedeutet hohes Armutsrisiko

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Wie wichtig die Pflegevorsorge ist, zeigen aktuelle Zahlen. Demnach steigt die Zahl der Pflegebedürftigen, die zum Sozialfall werden, stetig an. 2013 waren bereits 440.000 Menschen auf zusätzliche Sozialleistungen angewiesen, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten – Seit Einführung der Pflegeversicherung ein Plus um 31 Prozent.

 

Wenn Menschen zum Pflegefall werden, bedeutet dies ein hohes Armutsrisiko. Erhielten vor zehn Jahren noch rund 340.000 Bedürftige die staatliche „Hilfe zur Pflege“, so waren es 2013 bereits 444.000 Personen. Dies berichtet die Saarbrücker Zeitung unter Berufung auf Zahlen des Statistischen Bundesamtes.

 

Auch Angehörige sind in der Pflicht

 

Die Sozialhilfe leistet, wenn die Bedürftigen ihre Pflegekosten nicht mehr aus eigenem Einkommen oder Vermögen decken können. Dabei bedeuten Pflegekosten auch für Verwandte ein finanzielles Risiko. Sollten die Ersparnisse und die Absicherung des Pflegebedürftigen nicht reichen, ermittelt das Sozialamt die unterhaltspflichtigen Angehörigen entsprechend des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

 

Zunächst müssen die Ehegatten ihr Vermögen offenlegen, unabhängig von der Dauer der Ehe. Auch geschiedene Ehepartner können einbezogen werden. Haben alle Ehegatten gezahlt, kommen die leiblichen Kinder (Verwandte in gerader Linie) in Frage, auch sie haften gesamtschuldnerisch. Weniger bekannt ist, dass auch Enkel indirekt haften, sind sie doch ebenfalls Verwandte in gerader Linie. Wie viel die Angehörigen zahlen müssen, orientiert sich an der Höhe des Einkommens. Nicht füreinander aufkommen müssen hingegen Geschwister, Verschwägerte oder weiter entfernte Verwandte.

 

Private Pflegevorsorge gegen das Armutsrisiko

 

Erst wenn aufgrund des Schonbetrags auf kein Einkommen oder Vermögen zurückgegriffen werden kann, übernimmt das Sozialamt die Kosten. Aber es gibt Abhilfe: Der Abschluss einer privaten Pflegeversicherung kann das finanzielle Risiko deutlich einschränken.

 

Zum Beispiel zahlt eine Pflegetagegeldversicherung für jeden Tag, an dem der Versicherte pflegebedürftig ist, eine laut Vertrag vereinbarte Summe aus. Und die Pflegerentenversicherung deckt die zusätzlichen Pflegekosten in Form einer Rente ab. Je nach Hilfebedürftigkeit und Pflegestufe wird dabei eine laut Vertrag zugesicherte monatliche Rente ausgezahlt.

 

Auch der Gesetzgeber weiß um die Wichtigkeit der Pflegevorsorge. Deshalb werden bestimmte Formen der Pflegetagegeldversicherung seit 2013 staatlich gefördert, mit bis zu 5 Euro monatlich. Der Clou: bei den sogenannten Pflege-Bahr-Policen dürfen keine Menschen aufgrund ihres Alters oder einer Vorerkrankung ausgeschlossen werden. Ein Beratungsgespräch schafft Aufklärung über die richtige Absicherung!

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