Diskriminierung soll es in Deutschland eigentlich nicht geben. Bei den Hundebesitzern sieht das Ganze jedoch etwas anders aus.
Viele Versicherer sind nicht bereit das Risiko des Besitzes von bestimmten Rassen bzw. Kreuzungen daraus zu übernehmen und schließen diese aus. Schwierig wird es, wenn es sich bei dem Liebling um einen Mischling handelt. Wer kann schon mit Sicherheit bestimmen welche Rassen enthalten sind? Im schlimmsten Fall droht der Verlust des Versicherungsschutzes!
Bis auf Mecklenburg-Vorpommern besteht bundesweit eine Versicherungspflicht für Halter eines sogenannten Listen- oder Anlagehundes. Siehe Übersicht der Versicherungspflicht für Kampfhunde des GDV.
Wir können hier einen ganz besonderen Tarif eines unserer Partner anbieten. Unser Partner hat keine Einschränkung zur Hunderasse und ermöglicht Ihnen somit ganz einfach Versicherungsschutz zu erlangen!
Wir erstellen Ihnen gerne ein Angebot