Ruhe im Karton!
Lärm durch Haushalts- und Gartengeräte, Musikinstrumente, Partys oder Kinder gehören zu den häufigsten Streitpunkten zwischen Nachbarn. Grundsätzlich gilt eine gesetzliche Ruhezeit von 22 Uhr bis 6 Uhr. Währenddessen sind Geräusche auf Zimmerlautstärke zu reduzieren und Staubsauger & Co. haben Sendepause. DieRuhezeiten können sich jedoch nach Region und in Mietwohnungen je nach Hausordnung unterscheiden. In einigen Gemeinden gibt es zum Beispiel eine zusätzliche Mittagsruhe. Sonderregelungen treffen auf besonders laute Gartengeräte zu, Laubbläser dürfen beispielsweise nur an Werktagen zwischen 9 Uhr und 13 Uhr und von 15 Uhr bis 17 Uhr in Betrieb sein.
Das Spielen von Musikinstrumenten ist außerhalb der Ruhezeiten grundsätzlich erlaubt, solange es auf wenige Stunden pro Tag beschränkt bleibt. Die erlaubte Dauer hängt jedoch auch von der Lautstärke des jeweiligen Instruments ab. Klavierklängehält der Gesetzgeber beispielsweise zwei Stunden täglich für angemessen, eine probende Rockband in der Wohnung nebenan muss niemand ertragen.
An die festgelegten Ruhezeiten müssen Sie sich halten – genervte Nachbarn können sonst die Polizei holen, die Bußgelder verhängen darf. Sollten Sie doch einmal eine etwas lautere Party erwarten: Einfach rechtzeitig ankündigen oder die Nachbarn gleich miteinladen, dann haben diese sicherlich mehr Verständnis, wenn es etwas lauter wird.
Quelle: SwissLife
Übrigens: Spielende oder weinende Kinder gelten nicht als Lärm. Denn gerade kleinere Kinder lassen sich nicht einfach abstellen. Bei größeren Kindern und Teenies können die Nachbarn jedoch bereits etwas Rücksicht erwarten.
Nichts für feine Näschen?
Grilldämpfe, Nikotinrauch, Essensgeruch, Komposthaufen – auch die Nase muss sich dank manchem Nachbarn auf so einiges einstellen. Am häufigsten geht es wohl um das sommerliche Grillen auf der Terrasse oder dem Balkon. Wie oft und wie lange gegrillt werden darf, ist nicht einheitlich festgelegt. Die von Gerichten festgelegten Grenzen gehen von maximal 6 Stunden pro Jahr bis hin zu zweimal im Monat. Wer regelmäßig mit Kohl, Knoblauch oder sonstigen geruchsintensiven Zutaten kocht, kann aufatmen: Normale Essensgerüche müssen geduldet werden. Vor sich hin stinkende Komposthaufen an der Grundstücksgrenze brauchen Sie jedoch nicht ertragen.
Grundsätzlich kann jeder in der eigenen Wohnung rauchen, wenn er will. Dringen die Schwaden jedoch wegen falschen Lüftens in den Hausflur oder qualmt der Rauch in die angrenzenden Wohnungen, kann den Rauchern der Nikotinkonsum in den eigenen vier Wänden unter Umständen verboten werden. Raucher müssen also auch zuhause auf Nichtraucher Rücksicht nehmen
Es grünt so grün
Grilldämpfe, Nikotinrauch, Essensgeruch, Komposthaufen – auch die Nase muss sich dank manchem Nachbarn auf so einiges einstellen. Am häufigsten geht es wohl um das sommerliche Grillen auf der Terrasse oder dem Balkon. Wie oft und wie lange gegrillt werden darf, ist nicht einheitlich festgelegt. Die von Gerichten festgelegten Grenzen gehen von maximal 6 Stunden pro Jahr bis hin zu zweimal im Monat. Wer regelmäßig mit Kohl, Knoblauch oder sonstigen geruchsintensiven Zutaten kocht, kann aufatmen: Normale Essensgerüche müssen geduldet werden. Vor sich hin stinkende Komposthaufen an der Grundstücksgrenze brauchen Sie jedoch nicht ertragen.
Bewohner dürfen mit einigen Ausnahmen ihren Garten so bepflanzen, wie sie es möchten. In der Nähe von Kinderspielplätzen oder Weiden sind jedoch keine giftigen Pflanzen erlaubt. Störende, überhängende Äste und überstehende Wurzeln von Bäumen und Stauden müssen Sie jedoch kappen. Laub, Nadeln oder Blüten, die auf fremdes Gelände fallen, müssen von den Nachbarn akzeptiert werden. Dafür dürfen diese auch Obst vom Nachbarsbaum ernten, das vom eigenen Grundstück aus erreichbar ist.
Am besten lassen Sie es erst gar nicht zum Streit kommen. Sprechen Sie Ihren Nachbarn an, wenn Sie sich gestört fühlen. Sollte eine Meinungsverschiedenheit doch eskalieren, informieren Sie sich genau über die Rechtslage und zeigen Sie Kompromissbereitschaft. Ihre Nachbarn werden es Ihnen danken.