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Wer sich auf eine neue Stelle bewirbt, für den gehören Arbeitszeugnisse neben Anschreiben und Lebenslauf zur Bewerbungs-Dreifaltigkeit. Gerade bei den Zeugnissen sehen neue potenzielle Arbeitgeber genau hin. Wie arbeitet der Bewerber? Wie gut ist sein Fachwissen? Und ist er mit Vorgesetzten, Kollegen und Kunden gut ausgekommen? Arbeitszeugnisse müssen „wohlwollend und wahrheitsgemäß“ formuliert sein. Genau hier liegen die Tücken. Denn eine scheinbar freundliche Bewertung meint oft genug: durchgefallen. Wir helfen Ihnen, zwischen den Zeilen zu lesen.

Alles drin?

Der Aufbau eines Zeugnisses ist mittlerweile sehr standardisiert. Neben der Nennung von Namen, Dauer der Beschäftigung und Dienstort sind auch eine ausführliche Beschreibung der Aufgaben sowie Angaben über etwaigePersonalverantwortung Pflicht. Es folgt die Beurteilung von Leistung, Kenntnissen und Fähigkeiten sowie des Verhaltens gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Mitarbeitern. Auch der Umgang mit Kunden oder Geschäftspartnern wird thematisiert. Lässt der ehemalige Arbeitgeber einen der genannten Bereiche aus, ist das in den meisten Fällen kein Zufall. Vielmehr bedeutet es, dass die Leistungen der beurteilten Person hier sehr zu wünschen übrig gelassen haben – der Personaler schweigt sich vornehm darüber aus.

„Stets zur vollsten Zufriedenheit“

Auch bei den Bewertungsstufen gibt es mittlerweile feste Formulierungen, die sich mit Schulnoten gleichsetzen lassen. Die Bestnote haben Sie erhalten, wenn in der Formulierung ein Superlativ und ein Hinweis auf eine durchgängige Leistungenthalten sind. „Stets zur vollsten Zufriedenheit“ bedeutet übersetzt also eine Glatte 1. Eine Stufe abgeschwächt, aber immer noch mit positiven Adverbien, z.B. „voll“ oder „besonders“, bedeutet die Note 2. Fehlen diese Ausschmückungen, heißt das Note 3 oder weniger. Für besonders schlechte Leistungen haben sich sogar Negativmarker eingebürgert: „Er war bemüht“ bedeutet schlichtweg: „Er hat es versucht, ist aber gescheitert“.

Unterschätzte Floskeln

Am Ende des Zeugnisses sollten auch der Grund des Ausscheidens aus dem Unternehmen sowie Wünsche für die Zukunft zu finden sein. Auch hier kommt es auf die Formulierung an. „Die Mitarbeiterin verließ das Unternehmen in beiderseitigem Einvernehmen“ bedeutet meistens, dass die Mitarbeiterin „gegangen wurde“. Positiver klingt: „Die Mitarbeiterin hat das Unternehmen auf eigenen Wunsch verlassen.“ Auch was sich nach freundlichen Floskeln am Ende des Textes anhört, ist ebenso wichtig. Denn bedauert der Arbeitgeber den Weggang des Mitarbeiters nicht und wünscht ihm nicht alles Gute für die weitere Zukunft, heißt das schlichtweg: „Wir sind froh, dass wir den Mitarbeiter loshaben und es ist uns egal, was aus ihm wird.“

Existenz umstritten: Geheimcodes

Neben den etablierten Ausdrücken nach Schulnotensystem kursieren immer wiederGerüchte über regelrechte Geheimcodes, die Personaler angeblich über die Zeugnisse an die zukünftigen Arbeitgeber übermitteln. So soll „er war gesellig und trug zur Verbesserung des Betriebsklimas bei“ nichts anderes heißen wie: „Er war oft betrunken.“ Solche Codes kommen jedoch bei seriösen Arbeitgebern kaum mehr vor.

Und wenn das Zeugnis schlecht ist?

Übrigens: Sie haben Rechtsanspruch auf ein Zeugnis – und Sie haben einen Anspruch auf Schadensersatz, wenn Sie wegen falschen Aussagen im Arbeitszeugnis einen Job nicht bekommen. Lassen Sie es gar nicht erst soweit kommen! Sollten Sie mit Ihrer Bewertung nicht zufrieden sein, suchen Sie zunächst das Gespräch mit Ihrem Vorgesetzten oder Personaler. So können Sie gemeinsam der Beurteilung auf den Grund gehen.

Viel Erfolg im Beruf und immer die Bestnote!

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Erstinformation 

(Pflichtangaben gem. §15 Abs.1 der VersVemV und § 12 Abs.1 der FinVermV)

 

 

 

 

 

 

 

Name und Anschrift:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein , Feldberger Weg 14 , 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Status:

Immobilienmakler nach § 34 c GewO

Versicherungsmakler nach § 34 d Abs.1 GewO

Finanzanlagenvermittler nach § 34 f Abs.1 Satz 1 GewO

Immobiliendarlehnsvermittler gemäß § 34 i GewO

 

Zuständige Stellen:

IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover

Landkreis Hildesheim, Bischof-Jansen-Str. 31, 31134 Hildesheim

 

Registernummern im Vermittlerregister:

Immobiliendarlehnsvermittler – Register:                           D-W-133-MZLI-10

Versicherungsvermittler – Register:                                       D-0O8M-B6CZ1-52

Finanzanlagenvermittler – Register:                                       D-F-133-5KR4-64

 

Registerstelle des Vermittlerregisters:

Deutscher Industrie – und Handelskammertag e.V., Breite Str. 29, 10178 Berlin

Auskunft über Telefon: 030-30308-0      oder      www.vermittlerregister.org

 

Leistungsentgelt/Kosten für die Immobiliendarlehnsvermittlung:

Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehnsvermittlung vom Darlehnsgeber.

 

Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehnssumme, Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Er wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem sogenannten ESIS-Merkblatt mitgeteilt, das Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Wird das Leistungsentgelt vom Darlehnsgeber gezahlt, können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.

 

Produktauswahlpalette für die Tätigkeit als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler wird unabhängig tätig.

 

Informationen über Emmitenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden:

Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34 f Abs. 1 Satz 1 GewO zulässig ist.

 

Beratungsleistung als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler erbringt Beratungsleistungen

 

Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenberatung und – Vermittlung:

Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder – Vermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendung von Dritten, welche auch behalten werden dürfen.

Erstinformation                                                               Seite – 2 –

 

Versicherungsvermittlung Beratungsangebot:

Dem Kunden wird eine Beratung über den gewünschten Versicherungsschutz vor einer Vertragsvermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrages angeboten. Ob der Kunde eine Beratung gewünscht und erhalten hatte, ergibt sich aus der Beratungsdokumentation oder einer Beratungsverzichtserklärung des Kunden.

Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10 % an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10 %:

Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.

 

Information des Vermittlers über Vergütungen und Zuwendungen im Bereich der Versicherungsvermittlung:

Kostenfreie Beratung für den Kunden
Der Vermittler erhält für die Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Courtage von dem Produktanbieter -Versicherer. Der Kunde schuldet dem Vermittler keine gesonderte Vergütung.

 

 

Anschriften der Schlichtungsstellen:

Versicherungsombudsmann e.V. , Postfach 08 06 32 , 10006 Berlin
Tel.: 0800 3696000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 0800 3699000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Internet: www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung , Postfach 06 02 22 , 10052 Berlin
Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 030 20458931
Internet: www.pkv-ombudsmann.de , Online-Streitbeteiligung via EU ,  https://webgate.ec.europa.eu/odr

 

Immobiliendarlehnsvermittlung:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein, Feldberger Weg 14, 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank, Postfach 11 12 32, 60047 Frankfurt am Main

 

Finanzanlagenvermittlung:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ), Graurheindorfer Str. 108,

53117 Bonn, www.bafin.de

 

Bausparkassen:

Ombudsfrau der privaten Bausparkassen, Postfach 30 30 97, 10730 Berlin, www.bausparkassen.de