Unfallversicherung für Senioren

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Viele Senioren bleiben bis ins hohe Alter gesund, treiben Sport und haben ein aktives Leben. Dabei wollen sie auch einen guten Unfallschutz genießen. Die Versicherer haben sich auf die wandelnden Bedürfnisse älterer Menschen eingestellt – viele Anbieter punkten mit Leistungen, von denen die Über-60-Jährigen besonders profitieren.

 

Acht Stunden brauchte der indische Marathon-Läufer Fauja Sing, um bei einem Massenstart 2011 in Toronto die Strecke von gut 42 Kilometern zu bewältigen. Diese lange Zeit wird man Sing aber nachsehen, wenn man das Alter des Mannes kennt – der rüstige Senior hat bereits 100 Jahre in den Knochen. Damit schaffte der Seniorläufer den Eintrag ins Guinessbuch als ältester Mann, der jemals eine Marathon-Strecke beendete. 

 

Mag der 100jährige Marathonläufer auch eine Ausnahme sein, so zeigt sich auch in der Bundesrepublik eine eindeutige Tendenz: Ältere Menschen sind immer länger aktiv, treiben Sport und nehmen am gesellschaftlichen Leben teil. „Heute ist man mit 70 so fit wie früher mit Anfang 50“, sagte Frieder Lang, Leiter des Institutes für Psychogerontologie an der Universität Erlangen, in einem Interview mit der Zeitschrift Capital. Grund ist eine zunehmend bewusste und gesunde Lebensweise älterer Menschen.

 

Doch wie sieht es da mit dem Unfallschutz aus, wenn ältere Menschen noch reiten, reisen oder Tennis spielen? Viele Versicherer bieten in ihren Unfalltarifen Leistungsbausteine an, von denen Senioren besonders profitieren. Und manch ein Anbieter hat sogar spezielle Senioren-Tarife im Katalog.

 

Oberschenkelhalsbruch optimal abgesichert

 

Ein solcher Bonus ist etwa die „Sofortleistung bei Oberschenkelhalsbruch“. Bei diesen schweren Brüchen ist zumeist eine OP und eine lange Rehabilitation nötig, bis der Patient wieder richtig laufen kann. Ist eine Sofortzahlung laut Vertrag vereinbart, kann der Versicherte das Geld für zusätzliche Reha-Kuren oder den behindertengerechten Umbau der Wohnung verwenden.

 

Besonders ältere Frauen sind eine Risikogruppe für Schenkelhalsbrüche – Begünstigt werden derartige Verletzungen durch altersbedingten Knochenschwund, und dieser tritt bei Seniorinnen überproportional häufig auf. Man muss nicht einmal schwer fallen, um sich einen solchen Bruch zuzuziehen. Schon kleine Verrenkungen und leichte Stürze können zu einem schweren Bruch führen.

 

Hausnotruf sichert ständige Erreichbarkeit

 

Auch die „Installation eines Hausnotrufes“ ist eine Zusatzleistung, die sich durchaus für ältere Menschen auszahlen kann. Gerade hochbetagte Menschen wollen oftmals so lange wie möglich in ihren eigenen vier Wänden leben, wobei aber ein Sturz verheerende Folgen haben kann, sofern diesen niemand bemerkt. Viele Personen sind nach einem Unfall so schwer beeinträchtigt, dass sie nicht mehr aufstehen können. Dann ist es den Verunglückten unter Umständen nicht möglich, rechtzeitig Hilfe herbeizuholen.

 

In solchen Situationen leistet ein Hausnotruf wertvolle Hilfe. Die Person trägt dabei immer einen kleinen Sender bei sich, der mit einem Knopfdruck im Ernstfall den Rettungsdienst alarmiert oder die Verbindung zu Nachbarn und Angehörigen herstellt. Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt die Kosten für eine Installation in der Regel nur, sofern eine Pflegebedürftigkeit der Person festgestellt wurde – nicht aber bei vorübergehenden Beeinträchtigungen. Gut also, wenn der Unfallversicherer dafür zahlt!

 

Essen und Medikamente kommen ins Haus

 

Auch nicht zu verachten sind die Bereitstellung von Pflegedienstleistungen nach einem Unfall sowie ein Menüservice oder die Lieferung von Medikamenten. Ist der Verunglückte für eine Zeit lang außer Gefecht gesetzt, dann zahlt die Versicherung die Anlieferung von einer warmen Mahlzeit oder dringend benötigter Medizin. Sogar eine Pflegekraft kann gestellt werden, die beim Waschen, Anziehen oder anderen Tätigkeiten hilft. In der Regel sind diese Leistungen auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt, so dass sie für mehrere Wochen erbracht werden.

 

Allerdings sollten derartige Sonderleistungen auch für Senioren nicht das alleinige Kriterium für den Abschluss einer Unfallversicherung sein. Es gibt gute Tarife, die ohne derartige Bausteine funktionieren – wichtig ist, dass die Versicherung nach einem Unfall schnelle und unbürokratische Hilfe leistet. Ein Beratungsgespräch kann helfen, den passenden Schutz zu finden.

 

Erstinformation 

(Pflichtangaben gem. §15 Abs.1 der VersVemV und § 12 Abs.1 der FinVermV)

 

 

 

 

 

 

 

Name und Anschrift:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein , Feldberger Weg 14 , 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Status:

Immobilienmakler nach § 34 c GewO

Versicherungsmakler nach § 34 d Abs.1 GewO

Finanzanlagenvermittler nach § 34 f Abs.1 Satz 1 GewO

Immobiliendarlehnsvermittler gemäß § 34 i GewO

 

Zuständige Stellen:

IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover

Landkreis Hildesheim, Bischof-Jansen-Str. 31, 31134 Hildesheim

 

Registernummern im Vermittlerregister:

Immobiliendarlehnsvermittler – Register:                           D-W-133-MZLI-10

Versicherungsvermittler – Register:                                       D-0O8M-B6CZ1-52

Finanzanlagenvermittler – Register:                                       D-F-133-5KR4-64

 

Registerstelle des Vermittlerregisters:

Deutscher Industrie – und Handelskammertag e.V., Breite Str. 29, 10178 Berlin

Auskunft über Telefon: 030-30308-0      oder      www.vermittlerregister.org

 

Leistungsentgelt/Kosten für die Immobiliendarlehnsvermittlung:

Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehnsvermittlung vom Darlehnsgeber.

 

Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehnssumme, Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Er wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem sogenannten ESIS-Merkblatt mitgeteilt, das Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Wird das Leistungsentgelt vom Darlehnsgeber gezahlt, können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.

 

Produktauswahlpalette für die Tätigkeit als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler wird unabhängig tätig.

 

Informationen über Emmitenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden:

Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34 f Abs. 1 Satz 1 GewO zulässig ist.

 

Beratungsleistung als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler erbringt Beratungsleistungen

 

Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenberatung und – Vermittlung:

Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder – Vermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendung von Dritten, welche auch behalten werden dürfen.

Erstinformation                                                               Seite – 2 –

 

Versicherungsvermittlung Beratungsangebot:

Dem Kunden wird eine Beratung über den gewünschten Versicherungsschutz vor einer Vertragsvermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrages angeboten. Ob der Kunde eine Beratung gewünscht und erhalten hatte, ergibt sich aus der Beratungsdokumentation oder einer Beratungsverzichtserklärung des Kunden.

Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10 % an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10 %:

Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.

 

Information des Vermittlers über Vergütungen und Zuwendungen im Bereich der Versicherungsvermittlung:

Kostenfreie Beratung für den Kunden
Der Vermittler erhält für die Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Courtage von dem Produktanbieter -Versicherer. Der Kunde schuldet dem Vermittler keine gesonderte Vergütung.

 

 

Anschriften der Schlichtungsstellen:

Versicherungsombudsmann e.V. , Postfach 08 06 32 , 10006 Berlin
Tel.: 0800 3696000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 0800 3699000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Internet: www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung , Postfach 06 02 22 , 10052 Berlin
Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 030 20458931
Internet: www.pkv-ombudsmann.de , Online-Streitbeteiligung via EU ,  https://webgate.ec.europa.eu/odr

 

Immobiliendarlehnsvermittlung:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein, Feldberger Weg 14, 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank, Postfach 11 12 32, 60047 Frankfurt am Main

 

Finanzanlagenvermittlung:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ), Graurheindorfer Str. 108,

53117 Bonn, www.bafin.de

 

Bausparkassen:

Ombudsfrau der privaten Bausparkassen, Postfach 30 30 97, 10730 Berlin, www.bausparkassen.de