Der Gesetzgeber hat im Zuge des so genannten 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes das juristische Gebühren- und Kostenwesen umfassend überarbeitet. Die Folge: ab 1. Juli 2013 gelten neue Honorar- und Beratungsätze, die der wirtschaftlichen Entwicklung angepasst wurden. Doch neben den Kosten rund um Anwalt und Gericht erhöhen sich in der Regel auch die Beratungshonorare und Abrechnungsentgelte für Notare, Sachverständige, Dolmetscher oder Übersetzer. Und dies mitunter sehr deutlich.
Erwartungsgemäß wird sich das auch sehr zeitnah auf die Angebote der Rechtschutzversicherer auswirken, die zukünftig diese entsprechend höheren Aufwendungen für Anwalts- und Gerichtskosten in ihre Tarifgestaltung einfließen lassen müssen.
Dennoch kann sich eine segmentbezogene Rechtsschutzversicherung – beispielsweise hinsichtlich Mietrecht, Verkehr oder Beruf – individuell weiterhin durchaus lohnen. Denn im Fall der Fälle kann allein der reguläre Honorarsatz eines Rechtsanwaltes bereits den jährlichen Kostenbetrag für einen entsprechenden Versicherungsschutz übersteigen, vor allem wenn ein (kleinerer) Teil Selbstbeteiligung vereinbart wird.
Unsere Empfehlung: Ganz persönlich nachdenken und abwägen, in welchem Bereich vielleicht ein Rechtschutz sinnvoll ist und sich anschließend individuell bei der Auswahl eines passenden Tarifs beraten lassen. Nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf!