EM-Fieber: Damit nicht nur der Ball rund läuft

In wenigen Tagen startet die Fußball-Europameisterschaft. Dann werden wieder unzählige Fußballfans die Innenstädte bevölkern, um mit Tröten und Fahnen die deutsche Nationalmannschaft anzufeuern. Doch selbst im größten Freudentaumel sollten einige Regeln eingehalten werden, damit aus der Siegesfeier keine Katastrophe wird.

Autokorso

Eine heikle Sache sind die beliebten Autokorsos, mit denen Fans ihre Freude im wortwörtlichen Sinne auf die Straße tragen. Denn laut Straßenverkehrsordnung dürften derartige Korsos gar nicht stattfinden. Ein „unnützes Auf- und Abfahren in einer geschlossenen Ortschaft“ wird vom Gesetzgeber als Ordnungswidrigkeit eingestuft, auch Hupkonzerte können mit einer saftigen Bußgeldstrafe geahndet werden.

Wer sich während der Fahrt aus dem Auto lehnt, auf den Sitzen steht oder sogar auf das Dach klettert, der muss sich im Schadensfall ein Mitverschulden anrechnen lassen. Auch wenn bei einer allzu mutigen Kletteraktion die Motorhaube des Autos beschädigt wird oder es sogar zu einem Unfall kommt, wird dies die Versicherung als „grobe Fahrlässigkeit“ werten und unter Umständen eine Regulierung des Schadens verweigern.

Aber keine Bange: Dennoch werden Autokorsos in Deutschland von der Polizei geduldet, wenn ein großes Turnier ansteht. Allerdings nur, solange sich die Kolonne in Schrittgeschwindigkeit bewegt. Nehmen die Autos Fahrt auf, dann sollten die Insassen ihren Sitzplatz wieder einnehmen und sich anschnallen. Auch sollte jeder Fahrer gut überlegen, ob er sich für eine Autokorso-Tour zu Verfügung stellt. Denn wenn die betrunkenen Mitinsassen allzu große Dummheiten anstellen, haftet trotzdem derjenige, der hinter dem Steuer sitzt!

Lärmschutz

In der Regel beginnen die Spiele der Fußballeuropameisterschaft erst in den Abendstunden. Viele Fußballfans werden es sich trotzdem nicht nehmen lassen, mit den Freunden die Live-Übertragungen vor einer großen Leinwand zu verfolgen. Wenn dann ein Tor fällt und alle im Jubel aufspringen, kann es schon mal etwas lauter werden – sehr zum Ärger der Nachbarn, die weniger fußballbegeistert sind.

Bei den großen Fußballturnieren der letzten Jahre gab es deshalb Ausnahmeregelungen, so dass auch nach 22 Uhr Übertragungen im Freien möglich waren. Der Gesetzgeber hat die Lärmschutzanforderungen für die Nachtstunden gesenkt und damit ein republikweites „Public Viewing“ erst möglich gemacht. Auch wenn derzeit noch keine offizielle Ausnahmeregelung für die EM 2012 vorliegt, so rechnen Experten damit, dass es wieder eine Einschränkung des Lärmschutzes geben wird. Im schlimmsten Fall müssen die Feierwütigen mit einer Abmahnung des Vermieters wegen Ruhestörung rechnen.

Einreise nach Polen/in die Ukraine

Nicht jeder Fan will der Nationalmannschaft vor dem heimischen Fernseher oder auf der Fanmeile die Daumen drücken – So mancher Fußballbegeisterte muss live im Stadion dabei sein! Was aber ist zu beachten, wenn der Schlachtenbummler in die EM-Gastgeberländer einreisen will?

Bei der Einreise nach Polen sollte es eigentlich keine Probleme geben, schließlich ist Polen seit 2004 Mitglied der Europäischen Union. Dennoch raten Experten, dass Fußballfans an der polnischen Grenze ihren Personalausweis oder Reisepass bereithalten. Wie die Verbraucherzentrale Brandenburg berichtet, werden unter Umständen die Grenzkontrollen an der polnischen Grenze vorübergehend wieder eingeführt – Damit wollen die Sicherheitskräfte verhindern, dass Hooligans zu den Spielen reisen. Kinder unter 16 Jahren benötigen einen Kinderreisepass oder -ausweis mit Lichtbild oder eine Eintragung im Pass der Eltern.

Bei der Einreise in die Ukraine ist ein gültiger Reisepass jedoch unbedingte Pflicht. Der Personalausweis allein reicht hier nicht, um die Grenze passieren zu können! Auch muss der Reisepass mindestens einen Monat über das Reisedatum hinaus gültig sein. Zusätzlich sollten Autofahrer ihren Führerschein sowie den Fahrzeugschein mit sich führen – sonst werden sie unter Umständen wieder nach Hause geschickt.

 

Erstinformation 

(Pflichtangaben gem. §15 Abs.1 der VersVemV und § 12 Abs.1 der FinVermV)

 

 

 

 

 

 

 

Name und Anschrift:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein , Feldberger Weg 14 , 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Status:

Immobilienmakler nach § 34 c GewO

Versicherungsmakler nach § 34 d Abs.1 GewO

Finanzanlagenvermittler nach § 34 f Abs.1 Satz 1 GewO

Immobiliendarlehnsvermittler gemäß § 34 i GewO

 

Zuständige Stellen:

IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover

Landkreis Hildesheim, Bischof-Jansen-Str. 31, 31134 Hildesheim

 

Registernummern im Vermittlerregister:

Immobiliendarlehnsvermittler – Register:                           D-W-133-MZLI-10

Versicherungsvermittler – Register:                                       D-0O8M-B6CZ1-52

Finanzanlagenvermittler – Register:                                       D-F-133-5KR4-64

 

Registerstelle des Vermittlerregisters:

Deutscher Industrie – und Handelskammertag e.V., Breite Str. 29, 10178 Berlin

Auskunft über Telefon: 030-30308-0      oder      www.vermittlerregister.org

 

Leistungsentgelt/Kosten für die Immobiliendarlehnsvermittlung:

Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehnsvermittlung vom Darlehnsgeber.

 

Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehnssumme, Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Er wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem sogenannten ESIS-Merkblatt mitgeteilt, das Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Wird das Leistungsentgelt vom Darlehnsgeber gezahlt, können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.

 

Produktauswahlpalette für die Tätigkeit als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler wird unabhängig tätig.

 

Informationen über Emmitenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden:

Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34 f Abs. 1 Satz 1 GewO zulässig ist.

 

Beratungsleistung als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler erbringt Beratungsleistungen

 

Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenberatung und – Vermittlung:

Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder – Vermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendung von Dritten, welche auch behalten werden dürfen.

Erstinformation                                                               Seite – 2 –

 

Versicherungsvermittlung Beratungsangebot:

Dem Kunden wird eine Beratung über den gewünschten Versicherungsschutz vor einer Vertragsvermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrages angeboten. Ob der Kunde eine Beratung gewünscht und erhalten hatte, ergibt sich aus der Beratungsdokumentation oder einer Beratungsverzichtserklärung des Kunden.

Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10 % an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10 %:

Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.

 

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Kostenfreie Beratung für den Kunden
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Anschriften der Schlichtungsstellen:

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Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung , Postfach 06 02 22 , 10052 Berlin
Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 030 20458931
Internet: www.pkv-ombudsmann.de , Online-Streitbeteiligung via EU ,  https://webgate.ec.europa.eu/odr

 

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53117 Bonn, www.bafin.de

 

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